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Der europäische Fiskalpakt ist in Kraft getreten

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Der europäische Fiskalpakt ist am ersten Januar 2013 in Kraft getreten, nachdem er von 25 der 27 EU-Unterzeichnerstaaten offiziell angenommen wurde. Medienberichten zufolge haben nur  Großbritannien und Tschechien das Abkommen nicht unterzeichnet. Gemäß dem Vertrag darf zukünftig das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Damit zielen die Unterzeichner-Staaten auf nahezu ausgeglichene Haushalte ab und wappnen den Euro gegen weitere Erschütterungen.
Der europäische Fiskalpakt ist am ersten Januar 2013 offiziell in Kraft getreten.

Gemäß dem Fiskalpakt darf das Staatsdefizit eines Landes 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht mehr übersteigen.

Lediglich unter „außergewöhnlichen Umständen“ dürfen Staaten von der festgelegten Marke abweichen. Sollten die Gesamtschulden einmal 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigen, so muss das betroffene Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Grenze gemäß dem Vertrag „um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich“ abbauen. Die Länder dürfen individuell auch strengere Regeln festlegen. So sollen beispielsweise in Deutschland ab dem Jahr 2016 nur 0,35 Prozent Staatsdefizit erlaubt sein.

Die Unterzeichner-Staaten haben nun bis zum ersten Januar 2014 Zeit, die vereinbarten Schuldenbremsen in nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus werden sie im Falle eines Verstoßes gegen die schon länger geltenden Defizitregeln automatisch mit Sanktionen belegt.  Für einige Länder dürfte es jedoch schwierig werden, die neue 0,5-Prozent-Grenze einzuhalten. So liegt beispielsweise Frankreich derzeit mit einem Defizit von 4,5 Prozent noch weit über der Maastrichter Defizitmarke von drei Prozent. Für 2013 und 2014 wurde jeweils ein Minus von 3,5 Prozent prognostiziert.

Um grundsätzlich in Kraft treten zu können musste der Fiskalpakt zunächst in mindestens zwölf Hauptstädten ratifiziert werden. Lediglich teilnehmende EU-Staaten haben im Notfall ein Anrecht auf Hilfen aus dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM. In Deutschland stimmten sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Pakt zu. Bundeskanzlerin Merkel hatte den völkerrechtlichen Vertrag als „Meilenstein in der Geschichte der Europäischen Union“ bezeichnet.

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