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Kredite an spanische Banken verstoßen möglicherweise gegen die Regeln der EZB

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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat möglicherweise gegen ihre eigenen Sicherheitsregeln verstoßen. Der „Welt am Sonntag“ zufolge soll die Notenbank an mehrere spanische Institute Kredite in Höhe von insgesamt 16,6 Milliarden Euro vergeben haben, obwohl diese die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllten. Die EZB bestreitet einen Fehler - dennoch soll der Vorfall überprüft werden.
Die Europäische Zentralbank muss die Kreditvergabe an Spanien auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Die Europäische Zentralbank in Erklärungsnot: Waren die Kredite an Spanien unrechtmäßig?

Dem Bericht zufolge hatte sich die EZB bei der Kreditvergabe auf das Rating der kanadischen Agentur DBRS verlassen, welche spanischen Staatsanleihen mit „A low“ eine noch sehr gute Bonität bescheinigte. Die Bewertung der Agentur bezieht sich allerdings nur auf  Anleihen mit langer Laufzeit. Die EZB kaufte jedoch sogenannte T-Bills - Anleihen mit einer Laufzeit von maximal 18 Monaten. Folglich hätte die EZB das DBRS-Rating nicht in ihre Entscheidung einbeziehen dürfen. Die drei führenden Ratingagenturen Standard & Poor`s, Fitch und Moody`s hatten die spanischen Staatsanleihen nur mit zweitklassigen „B“-Noten  bewertet.

Mit den T-Bills können sich spanische Banken bei der Zentralbank frisches Geld leihen. Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, werden diese kurzfristigen Anleihen von der Notenbank allerdings stets in der höchsten Bonitätsklasse geführt. Aus diesem Grund kalkuliert die EZB mit einem maximalen Risikoabschlag von 0,5 Prozent. Die zweitklassigen spanischen T-Bills hätte die EZB gemäß ihrer Sicherheitenpolitik – welche in einem offiziellen Regelwerk festgehalten ist – jedoch mit einem viel höheren Abschlag von 5,5 Prozent versehen müssen. Entsprechend hätten die spanischen Banken deutlich weniger Kredit erhalten dürfen.

Die EZB begründete ihre Entscheidung mit einer Ausnahmeregelung, der zufolge langfristige Rating-Noten auch für kurzfristige Anleihen akzeptiert werden dürfen. Gemäß der Zentralbank handle es sich hierbei um eine nicht öffentliche Vorschrift. Die Ratingagentur DBRS hatte allerdings auch Irlands Staatsanleihen mit „A low“ bewertet. In diesem Fall stufte die EZB die Anleihen jedoch als zweitklassig ein, so dass irische Banken wesentlich höhere Abschläge akzeptieren müssen als spanische. Auf Nachfrage der „Welt“ wollte sich die EZB zu diesem Sachverhalt nicht äußern.

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