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Frankreich führt Steuer auf Finanzgeschäfte ein

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Ab sofort erhebt Frankreich eine Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,2 Prozent. Dabei wird es sich Medienberichten zufolge vorerst jedoch nicht um eine alle Finanzgeschäfte umfassende Abgabe handeln. Vielmehr wird seit Mittwoch nur der Aktienhandel von Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich besteuert. Transaktionen von Gesellschaften mit einem Börsenwert von unter einer Milliarde Euro sind aktuell ebenfalls von der Steuer befreit.
An der Börse in Frankreich wird ab sofort eine Finanztransaktionssteuer fällig.

An den Börsen in Frankreich wird ab sofort eine Steuer auf einige Finanzgeschäfte fällig.

Zudem sollen auch der Handel mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Staatsanleihen von EU-Ländern und Transaktionen im Hochfrequenzhandel - darunter versteht man den computergesteuerten automatisierten Wertpapierhandel - mit 0,01 Prozent besteuert werden. Diese Abgabe müssen aber nur in Frankreich steuerpflichtige Unternehmen und Personen leisten. Der Verkauf von Staats- und Unternehmensanleihen bleibt zudem komplett steuerfrei. Die Steuer erinnert zum Teil an die britische Börsenumsatzsteuer - hier werden weder Devisen noch Staatsanleihen besteuert.

Frankreichs Staatspräsident François Hollande geht die Regelung allerdings noch nicht weit genug: Er plant, die Abgabe auf alle Finanztransaktionen auszudehnen. Der französischen Regierung zufolge werden die Aktien von insgesamt 109 Unternehmen von der Steuer belastet - darunter der Autobauer Renault und der französische Luxusgüterhersteller LVMH. Schätzungen der Regierung zufolge soll die Finanztransaktionssteuer dem französischen Staatshaushalt jährlich einen Milliardenbetrag einbringen. Die Einführung einer Steuer auf Finanzgeschäfte war bereits im Frühjahr dieses Jahres von Hollande's Amtsvorgänger Nicolas Sarkozy beschlossen worden. Dessen konservative Regierung hatte den Steuersatz noch auf 0,1 Prozent festgelegt.

Eine EU-weite Steuer auf alle Finanzgeschäfte und -produkte ist indes nicht in Sicht. Bisherige Vorschläge scheiterten an der Zustimmung einiger Mitgliedsstaaten wie etwa dem Vereinigten Königreich. Um die Abgabe zumindest in Teilen der EU durchzusetzen, planen einige Länder einen Antrag auf verstärkte Zusammenarbeit bei der EU-Kommission einzureichen - mindestens neun Mitgliedsländer müssen dieses Vorhaben mittragen. Deutschland hat bereits angekündigt, den Antrag unterstützen zu wollen.

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