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Steuergeschenke an den Staat: Millionen zahlen unnötig Abgeltungssteuer

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Etwa 15 Prozent der deutschen Sparer haben bislang keinen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank eingerichtet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstitutes forsa im Auftrag der Bank of Scotland. Vor allem Anleger im Alter zwischen 18 und 29 Jahren zahlen unnötig die Abgeltungssteuer und verschenken dadurch Geld.
Beinahe jeder Siebte zahlt unnötig die Abgeltungssteuer. Ein Freistellungsantrag schützt die Zinsen.

Beinahe jeder Siebte zahlt unnötig die Abgeltungssteuer. Ein Freistellungsantrag schützt die Zinsen.

Insgesamt 29 Prozent der Befragten in dieser Altersgruppe machen der Erhebung zufolge jährlich Steuergeschenke an den Staat. Verbraucher, die über eine Geldanlage verfügen und Zinserträge erwirtschaften, sollten sich schleunigst um einen Freistellungsauftrag kümmern. Bertil Bois, Managing Director der Bank of Scotland in Deutschland, empfiehlt daher: „Jedem Sparer steht ein Freibetrag zu, für den keine Steuern fällig werden. Zinsempfänger sollten, um Steuergeschenke an den Staat zu vermeiden, ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Das ist am Effizientesten und sichert die Steuerersparnis.“

Die Anzahl der Sparer, die es versäumt haben, einen Freistellungsauftrag einzurichten, variiert dabei stark zwischen den Bundesländern. So fällt bei näherer Betrachtung auf, dass vor allem Verbraucher in Bremen (27 Prozent), Sachsen-Anhalt (24 Prozent) und Baden-Württemberg (20 Prozent) Einkünfte aus ihren Kapitalanlagen verschenken. Bei den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein (11 Prozent) sowie Bayern (4 Prozent) ist die Zahl dagegen geringer.

80 Prozent aller Befragten gaben jedoch an, die eigenen Zinsen von der Abgeltungssteuer freizustellen. Davon nehmen insgesamt 37 Prozent den Freistellungsauftrag nur bei einer Bank und 43 Prozent bei mehreren Banken in Anspruch. Alleinstehende Sparer, die ihre Zinsen freistellen wollen, können dies bis zu einem Sparer-Pauschalbetrag von aktuell 801 Euro tun. Wer verheiratet ist, besitzt einen höheren Freibetrag und kann Zinsen bis zu einer Höhe von insgesamt 1.602 Euro von der Abgeltungssteuer freistellen.

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