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Urteil rechtskräftig: Gebühren für Kreditvergabe sind unzulässig

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Verbraucher müssen Banken künftig keine Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite mehr zahlen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mitteilte, ist das entsprechende Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 29. September 2011 nun rechtskräftig. Die beklagte Sparkasse Chemnitz hatte ihre vom BGH zugelassene Revision am Montag zurückgezogen.
Urteil: Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite sind unzulässig.

Banken und Sparkassen erheben Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite - nach einem Urteil ist das unzulässig.

Damit wurde der für den 11. September angesetzte Verhandlungstermin vor dem obersten Zivilgericht aufgehoben. Ursprünglich war für diesen Tag ein Grundsatzurteil dazu erwartet worden, ob Entgeltklauseln, die eine Bearbeitungsgebühr für Darlehen festschreiben, rechtmäßig seien. Die beklagte Sparkasse muss nun für die Kosten des Streitfalls über alle Instanzen aufkommen.

Das OLG Dresden hatte die Klausel in Kreditverträgen mit der Begründung für unwirksam erklärt, dass die Bearbeitung eines Kreditantrags und die damit verbundene Bonitätsprüfung einzig dem Interesse des Kreditinstituts dienen. Banken und Sparkassen würden sich dadurch vor für sie unwirtschaftlichen Kreditverträgen schützen. Im Urteilsspruch hieß es weiter, dass der Bearbeitungsaufwand auch dann anfallen würde, wenn sich das Kreditinstitut gegen die Kreditvergabe entscheidet. Verschiedene Verbraucherschutzorganisationen hatten gegen diese Gebührenregelung geklagt, woraufhin auch verschiedene andere Gerichte die Gebühren für unzulässig erklärten.

Nach Angaben des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) können Kunden nun bereits gezahlte Gebühren inklusive Zinsen von der Bank zurückfordern. Die Grundlage für die Berechnung dieser Zinsen ist dem iff zufolge der Vertragszins. Die Ansprüche der Verbraucher verjähren allerdings nach drei Jahren.

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