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Verbraucherschützer kritisieren neue Richtlinie für die Finanzmärkte

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die neue Finanzmarktrichtlinie kritisiert, die ab 2017 Exzesse an den Finanzmärkten in der Europäischen Union verhindern soll. In einer Mitteilung der Verbraucherschützer heißt es, dass Verbraucher nicht ausreichend vor Interessenkonflikten und Falschberatung geschützt würden, da etwa Provisionen bei persönlicher Beratung in der Bankfiliale auch weiterhin zulässig bleiben. Die Finanzberater müssen ihren Kunden künftig lediglich offenlegen, wie viel sie bei der Vermittlung von Finanzprodukten verdienen. Auch ein Protokoll der Beratung ist dann vorgeschrieben.
Beratungsgespräch in einer Bank

Die Beratung von Kunden zu Finanzprodukten muss künftig dokumentiert werden, Provisionen bleiben aber erlaubt.

Eine Beratung am Telefon muss künftig aufgezeichnet werden. Damit soll transparenter werden, weshalb Finanzprodukte empfohlen und ob Kunden über eventuelle Risiken aufgeklärt wurden. Laut Markus Ferber (CSU), Berichterstatter des Europäischen Parlaments, soll damit sichergestellt werden, dass Kunden ausschließlich Produkte empfohlen werden, die zu ihnen passen.

Dem vzbv geht die neue Regelung jedoch nicht weit genug. Nach Auffassung der Verbraucherschützer könnten die Mitgliedstaaten der EU etwa dem Beispiel Dänemarks oder des Vereinigten Königreichs folgen und unabhängig von der EU-Richtlinie ein Provisionsverbot einführen.

Die neue Richtlinie wurde in der Nacht zum 15. Januar 2014 von Unterhändlern des Europäischen Parlaments, dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission beschlossen. Als Kernstück der Reform gilt etwa die Schaffung einer neuen Marktplattform, auch organisierte Handelsfaszilitäten (OTFs) genannt. Im Gegenzug sollen alle anderen, börsenähnlichen Handelsplätze aufgelöst werden. Damit wird die Möglichkeit der Aufsichtsbehörden erhöht, gegen Risiken vorzugehen. Weiter sieht die Regelung vor, dass Börsenalgorithmen künftig geprüft werden. Erstmals sollen auch Spekulationen mit Nahrungsmitteln beschränkt werden.

 

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