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Ab 500.000 Euro Weitere Bank führt Negativzins ein

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Auch bei der Münchener V-Bank werden ab Oktober Strafzinsen auf hohe Guthaben fällig. Betreffen wird dies nur wenige, die Vorstände der Bank rechnen aber mit einer weiteren Verbreitung von Negativzinsen.
Zinssenkungen nach dem EZB-Zinsentscheid

Eine weitere Bank gibt den Negativzins der EZB an Kunden weiter.

In einem Brief kündigen die Vorstände der Münchener V-Bank an, „ab dem 1. Oktober 2016 bei Euro-Konten für Beträge, die über 500.000 Euro hinausgehen, eine Wertaufbewahrungsgebühr in Höhe von 0,4 Prozent zu erheben“. Darüber berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der das Schreiben vorliegt.

Wissen sollte man zu dieser Ankündigung: Die 2008 gegründete V-Bank ist ein Geldhaus, das sich nicht mit Produkten wie etwa einem Girokonto an gewöhnliche Bankkunden richtet. Vor allem unabhängige Vermögensverwalter führen dort Anlagen für ihre Kunden. Den als Wertaufbewahrungsentgelt bezeichneten Strafzins berechnet die Bank auf liquide Mittel – also auf Geld, das nicht investiert ist und sich auf dem Verrechnungskonto zum Depot eines Kunden befindet.

Vorstände sprechen von „Initialzündung“ für weitere Minuszinsen

Auch wenn die Ankündigung direkt nur vermögende Kunden der Bank betrifft, lässt sie vermuten, dass sich bald auch Kunden weiterer Geldinstitute auf Minuszinsen gefasst machen sollten. In ihrem Brief kommentieren die Vorstände der V-Bank laut FAZ die Ankündigung der Raiffeisenbank Gmund vom August, fortan Negativzinsen auf Guthaben von mehr als 100.000 Euro auf Giro- und Tagesgeldkonten zu erheben. „Diese Entscheidung der Raiffeisenbank Gmund ist voraussichtlich eine Initialzündung für unsere Branche“, heißt es in dem Schreiben.

Der Grund, warum Banken Strafzinsen erheben, ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Diese verlangt 0,4 Prozent Negativzinsen auf Geld, das Banken bei ihr über Nacht parken. Dadurch schlügen „die Kosten der Liquiditätshaltung unmittelbar und signifikant auf unser Ergebnis durch“, schreiben die V-Bank-Vorstände. Deshalb müsse man den Negativzins an die Kunden weitergeben.