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    Einlagensicherung

    Die Einlagensicherung sieht die Absicherung von Guthaben auf Girokonten sowie auf Tages- und Festgeldkonten im Falle einer Bankeninsolvenz vor. Grundsätzlich ist zwischen gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung zu unterscheiden.

    Für Banken innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt die gesetzliche Einlagensicherung. Bei dieser sind bis zu 100.000 Euro einschließlich eventueller Zinsansprüche abgesichert. Diese harmonisierte Regelung gilt pro Person und Bank. Führen Bankkunden mehrere Konten beim selben Institut, werden die Guthaben addiert. Für Gemeinschaftskonten, etwa von Ehepaaren, verdoppelt sich dieser Schutz auf 200.000 Euro. Im Falle einer Bankeninsolvenz gilt außerdem die EU-weite Vorgabe, dass das Guthaben innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt wird.

    In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch freiwillige Sicherungssysteme, die von privaten und öffentlichen Banken betrieben werden. Dazu gehören der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sowie der Fonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Diese freiwilligen Sicherungseinrichtungen schützen Kundengelder über die gesetzlichen Mindestgrenzen hinaus und werden eigenständig von den jeweiligen Verbänden verwaltet. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des BdB schützt die Guthaben von Privatkunden, Personengesellschaften sowie Stiftungen, die ausschließlich privates Vermögen verwalten. Ab 2025 liegt der Schutz für private Bankkunden bei drei Millionen Euro.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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