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Krankenhaus­zusatz­versicherung

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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die gesetzliche Krankenversicherung bietet bei Krankenhausaufenthalten eine Grundversorgung. Wer zusätzliche Wahlleistungen wünscht, muss die entstehenden Mehrkosten selbst bezahlen.
  • Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht gesetzlich Versicherten den preiswerten Zugang zu Wahlleistungen, wie freier Arztwahl oder der Unterbringung in einem Einbett-Zimmer.
  • Um nur die Leistungen zu bezahlen, die Sie benötigen, sollten Sie vor Vertragsabschluss möglichst viele Tarife miteinander vergleichen.
  • Um den passenden Tarif für Sie oder Ihre Angehörigen zu finden, vergleichen Sie bei CHECK24 bis zu 80 Tarife miteinander.
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 07.10.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorteile der Krankenhaus­zusatzversicherung
  2. Basisleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung
  3. Zusatzleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung
  4. Die Kosten einer Krankenhaus­zusatzversicherung
  5. Wie sinnvoll ist eine Krankenhaus­zusatzversicherung?
  6. Besonderheiten bei Abschluss
  7. Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
  8. Die besten Tarife im Überblick
  9. 8 Tipps für die Tarifsuche
  10. Häufige Fragen

Die Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung

Durch den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich zahlreiche Vorteile im Vergleich zur Absicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Gegenüberstellung der möglichen Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung und der Grundversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen

  • Freie Arztwahl (auch Spezialisten / Chefärzte)
  • Behandlung durch Bereitschaftsarzt
  • Unterbringung in Ein- oder Zweibett-Zimmer
  • Oft Unterbringung in Drei- oder Vierbett-Zimmer
  • Freie Krankenhauswahl
  • Behandlung in Vertragskrankenhäusern
  • Freie Behandlungswahl
  • Gesetzliche Regelversorgung
  • Rooming-in oft nur für Kinder bis 9 Jahre
  • Erstattung der Krankenhausgebühr
  • Krankenhausgebühr 10 € pro Tag, bis zu 28 Tage pro Jahr
  • Ggf. schnellere Operationstermine
  • Termine nach Dringlichkeit & Auslastung
  • Umfangreiche Nachsorge nach OP
  • Standardisierte OP-Nachsorge
  • Erstattung von innovativen / teuren Behandlungen
  • Übernahme nach gesetzlichen Regularien
  • Übernahme von Transport zu Wunschkrankenhaus
  • Übernahme von Transport zu nächstgelegenem Krankenhaus

Basisleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung

Eine private Krankenhaus­zusatzversicherung ermöglicht Ihnen den kostengünstigen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus. Sie sichern sich nicht nur eine komfortable Unterbringung, sondern auch die bestmögliche medizinische Versorgung. Da Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht für die Kosten solcher Wahlleistungen aufkommt, müssen Sie diese ohne eine Krankenhaus­zusatzversicherung bei Inanspruchnahme selbst bezahlen.

Die meisten Krankenhaus­zusatzversicherungen bieten folgende Standardleistungen an:

  • Freie Arztwahl (auch Spezialisten- / Chefarztbehandlung)
    Fast alle Tarife, die Sie bei CHECK24 abschließen können, beinhalten eine freie Arztwahl. Dadurch können Sie sich auf Wunsch auch von Spezialisten des Krankenhauses behandeln lassen – ohne zusätzliche Kosten. So erhalten Sie die individuell bestmögliche Betreuung.

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer
    Als Kassenpatient werden Sie bei einem Krankenhausaufenthalt üblicherweise in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit einer privaten Krankenhaus­zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Die Ruhe und Privatsphäre kann sich positiv auf Ihren Heilungsprozess auswirken. Dazu profitieren Sie von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise einer besseren Verpflegung, einem eigenen Badezimmer und Fernseher, sowie kostenloser Internetnutzung.

  • Freie Krankenhauswahl in Deutschland
    Durch eine Krankenhaus­zusatzversicherung können Sie frei entscheiden, in welchem Krankenhaus die Behandlung stattfinden soll. Veranschlagt das gewählte Krankenhaus höhere Kosten, werden diese von der Versicherungsgesellschaft getragen. Privatkliniken und gemischte Krankenanstalten (auch Leistungen für Kuren) sind von der freien Krankenhauswahl teilweise ausgenommen. Für Behandlungen in Krankenhäusern außerhalb von Deutschland kommt die Versicherung nicht auf.

Tagegeld bei Leistungsverzicht

Verzichten Sie im Behandlungsfall auf bestimmte Leistungen, können sich finanzielle Vorteile für Sie ergeben. Viele Tarife zahlen bei Verzicht auf freie Arztwahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer als Ausgleich ein Tagegeld aus. Der Betrag dieses Geldes ist dabei vom gewählten Tarif abhängig.

 

Zusatzleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung

Zusätzlich zu den grundlegenden Leistungen bieten Versicherer weitere Leistungen an, um ihre Tarife besser auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustimmen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Optionen, die vom Versicherungsnehmer einfach hinzu- oder abgewählt werden können. Tarife bieten die Leistungen entweder an oder verzichten darauf.

  • Alterungsrückstellungen
    Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, durch die Ihr Beitrag auch im Alter möglichst stabil bleibt. Um die Rücklagen zu bilden, sind jedoch höhere Versicherungsbeiträge in jüngeren Jahren erforderlich. Die Bildung der Rücklagen beginnt in vielen Tarifen ab einem Alter von 21 Jahren. Im Falle eines Anbieterwechsels verfallen Ihre aufgebauten Rücklagen. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind besonders für Personen geeignet, die sich langfristig versichern wollen. Wirtschaftlich bedingte Beitragserhöhungen sind auch bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen möglich.

  • Rooming-in
    Diese Leistung ist besonders sinnvoll, wenn Eltern ihr Kind versichern möchten. Leistet ein Tarif für Rooming-in, kann eine Begleitperson im selben Zimmer oder in unmittelbarer Nähe untergebracht werden, ohne dass die Kosten selbst getragen werden müssen. In den meisten Fällen endet diese Leistung zwischen dem 9. und dem 15. Geburtstag der versicherten Person.

  • Erstattung der 10-Euro-Krankenhausgebühr
    Werden Sie als gesetzlich versicherte Person im Krankenhaus untergebracht, müssen Sie eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist dabei auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Manche Tarife übernehmen diese Kosten vollständig.

  • Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen, Vor- und Nachbehandlungen
    Einige private Krankenhauszusatzversicherungen kommen lediglich für die Kosten von stationären Operationen auf. Bestimmte Tarife leisten für die freie Arztwahl jedoch auch bei ambulanten Operationen gemäß §115b Sozialgesetzbuch V, sowie bei Vor- und/oder Nachbehandlungen.

  • Erstattung ohne Höchstsatzbegrenzungen
    Ärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnung legt fest, für welche Behandlung ein Arzt wie viel abrechnen kann. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen dabei nur für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Angesehene Spezialisten können aber durchaus Sätze verlangen, die über diesem Höchstsatz liegen. Eine Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für solche Behandlungskosten auf.

  • Mehrkosten für Krankentransport
    Kassenpatienten haben lediglich einen Anspruch auf den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem weiter entfernt gelegenen Krankenhaus, erstatten einige Krankenhaus­zusatzversicherungen auch die Mehrkosten, die durch den längeren Transport entstehen.

Individuelle Tarifsuche

Durch die unterschiedlichen Eigenschaften bieten die Tarife der Krankenhaus­zusatzversicherung Ihnen die Möglichkeit, eine Versicherung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen entspricht. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen der kostenlose Beratungsservice durch unsere Versicherungsexperten per E-Mail oder Telefon.

 

Die Kosten einer Krankenhaus­zusatzversicherung

Wie viel eine private Krankenhaus­zusatzversicherung kostet, hängt vom Alter der Versicherten Person und den Leistungen des Tarifs ab. So können Kinder schon ab 2,97 € pro Monat umfangreiche Leistungen erhalten. Im Alter von 30 Jahren erhält man gute Leistungen für 8,83 € monatlich. Wünscht man zusätzlich die Unterbringung in einem Einzelzimmer, steigen die monatlichen Kosten auf 14,19 €. Allerdings erhöhen sich hier die Beiträge mit steigendem Alter.

Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden. So müsste ein 30 Jahre alter Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.

Monatliche Kosten einer Krankenhaus­zusatzversicherung mit freier Arztwahl und ohne Höchstsatzbegrenzung aus dem CHECK24 Vergleich. Stand: September 2024
Alter der versicherten Person Kosten
bis 8 Jahre ab 2,97 €
9 bis 12 Jahre ab 3,36 €
21 Jahre ab 7,51 €
30 Jahre ab 8,83 €
40 Jahre ab 14,43 €
50 Jahre ab 14,65 €

Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, wird ein Tarif mit Alterungsrückstellungen benötigt. Dabei müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden, die den steigenden Versorgungsaufwand im Alter ausgleichen. So müsste ein 30-jähriger Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.

Eine Krankenhauszusatzversicherung lohnt sich schon bei einem Krankenhausaufenthalt in 10 Jahren

Wer als gesetzlich Versicherter ohne Krankenhauszusatzversicherung in einem Einbett-Zimmer untergebracht werden möchte, muss pro Tag mit Kosten von etwa 150 Euro rechnen. Bei einem einwöchigen Krankenhausaufenthalt würden somit Kosten von 1.050 Euro entstehen. Hinzu können 70 Euro für die Krankenhausgebühr kommen. Ein 30-jähriger Versicherungsnehmer könnte von diesem Geld seine Beiträge für mehr als 10 Jahre bezahlen. Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten des Zimmers, die Krankenhausgebühren und zudem weitere Wahlleistungen, wie etwa die freie Arzt- und Behandlungswahl.

Beitragsanpassungen

Grundsätzlich werden die Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Unabhängig davon ist jede Versicherung dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Beitragshöhe noch den zu erwartenden Kosten entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann es sowohl Beitragserhöhungen als auch -senkungen in den nächsten Jahren geben. Eine mögliche Ursache für Beitragserhöhungen ist beispielsweise der technologische und medizinische Fortschritt.

 

Wie sinnvoll ist eine Krankenhaus­zusatzversicherung?

Unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und Beruf ist eine Krankenhaus­zusatzversicherung immer dann sinnvoll, wenn Sie sich eine bessere Versorgung bei Krankenhausaufenthalten wünschen.

Im Vergleich zu privat Krankenversicherten erhalten Sie als gesetzlich versicherte Person von Ihrer Krankenkasse in vielen Fällen nur unzureichende Zuschüsse. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat. Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Ohne eine private Zusatzversicherung können Sie zwar ebenfalls Leistungen einfordern, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, für die Kosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Je nach Ihren Bedürfnissen und der Dauer des Krankenhausaufenthalts kann dies schnell zu einer fünfstelligen Rechnung führen.

Die häufigsten Gründe für einen Krankenhausaufenthalt:

  • Herzerkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)
  • Geburten
  • Schlaganfall / Hirninfarkt
  • Rückenschmerzen / Bandscheibenvorfall
  • Lungenentzündung
  • Arthrose des Kniegelenkes
  • Schädel-Hirn-Trauma

Mit einer Krankenhaus­zusatzversicherung können Sie leistungsstärkere Behandlungen in Anspruch nehmen, ohne die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. Wer sich als gesetzlich Versicherter im Falle eines Krankenhausaufenthalts bestmöglich absichern möchte, wird mit einer Zusatzversicherung behandelt wie eine Person mit einer privaten Krankenvollversicherung. Die moderneren Behandlungen und die erhöhte Ruhe wirken sich dabei positiv auf den Heilungsprozess aus.

 

Besonderheiten bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung

Je nach Ausgangssituation gibt es beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung unterschiedliche Aspekte, die es zu beachten gilt.

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder

Ist Ihr Kind älter als 9 Jahre, müssen Sie die Kosten für Rooming-in ohne Zusatzversicherung oftmals selbst bezahlen. In diesem Fall sollte der gewählte Tarif möglichst für Rooming-in aufkommen. Benötigt Ihr Kind bei einem eventuellen Krankenhausaufenthalt keine Begleitung mehr, können Sie auf Rooming-in als Leistungsbaustein verzichten, um Beiträge zu sparen.

 

Krankenhauszusatzversicherung während der Schwangerschaft

Geburten sind der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt bei Frauen. Besonders in einem so bedeutsamen Moment möchten sich viele werdende Mütter im Krankenhaus gut aufgehoben fühlen. Im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung stellen Schwangerschaften einen Sonderfall dar. In der Regel leisten die Versicherungsunternehmen nur für Schwangerschaften, die nach Vertragsabschluss eintreten.

Jedoch können Sie auch bei bereits bestehender Schwangerschaft eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Leistungen, die mit dieser in Verbindung stehen, sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Sind Sie oder Ihr Partner seit mindestens drei Monaten in Ihrem Tarif versichert, haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt Anspruch auf eine Kindernachversicherung. In unserem Vergleich finden Sie auch Tarife, bei denen keine Vorversicherungszeit erforderlich ist. Hier reicht es, dass zumindest ein Elternteil am Tag der Geburt versichert ist, um eine Kindernachversicherung zu ermöglichen.

 

Krankenhauszusatzversicherung im Alter

Da die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung mit zunehmendem Alter ansteigen, sollten Sie einen Tarif wählen, der möglichst genau Ihren Anforderungen entspricht. Ansonsten zahlen Sie möglicherweise für Leistungen, die Sie eigentlich nicht benötigen.

Außerdem wird für den Abschluss einiger Tarife im höheren Alter ein ärztliches Zeugnis benötigt. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen. Sie liegen zwischen 15 und 100 Euro.

 

Krankenhauszusatzversicherung mit Vorerkrankungen

Beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Sie in der Regel kurze Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Leiden Sie an einer Vorerkrankung, kann dies zur Ablehnung Ihres Versicherungsantrags führen. Auch ein Abschluss mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen ist möglich. Alternativ können Sie einen Tarif ohne Gesundheitsfragen abschließen, hier müssen Sie jedoch mit Wartezeiten rechnen, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt.

 

Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Da manche Vorerkrankungen den Abschluss einer Krankenhaus­zusatzversicherung verhindern, werden vereinzelt auch Tarife ohne Gesundheitsfragen angeboten. Allerdings sind solche Tarife immer an Leistungseinschränkungen gebunden.

Tarife ohne Gesundheitsfragen, die auch bei Krankheit leisten, kommen lediglich für die Unterbringung in Ein- oder Zweibett-Zimmern auf und setzen in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten voraus. Soll die Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ähnliche Leistungen bieten wie andere Tarife, leistet die Versicherung in der Regel nur bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten.

In manchen Fällen können Tarife mit Gesundheitsprüfung auch dann abgeschlossen werden, wenn für bestehende Vorerkrankungen ein Leistungsausschluss oder Risikozuschläge vereinbart werden. Bei einem Leistungsausschluss legt der Versicherer fest, dass er für Behandlungen, die mit der Vorerkrankung in Verbindung stehen, nicht leistet. Ihre Beiträge bleiben hierdurch unverändert. Durch Risikozuschläge erhöht sich hingegen Ihr Versicherungsbeitrag, ohne dass sich etwas an den Leistungen der Versicherung ändert.

 

Die besten Tarife im Überblick

Die beste Krankenhauszusatzversicherung ist die, die Ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich entspricht. In der folgenden Übersicht finden Sie unsere Tarifempfehlungen für verschiedene Altersgruppen.

Unsere Empfehlungen für Kinder unter 10 Jahren:

  • Preis-Leistungs-Empfehlung
    Barmenia

    Mehr Komfort 1-Bett K

    1,1 Tarifnote sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    • Begleitperson für Kinder bis 15 Jahre
    4,55 € monatlich
  • Leistungs-Empfehlung
    BavariaDirekt

    UKV KlinikPRIVAT Premium AR

    1,0 Tarifnote Sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    • Begleitperson für Kinder bis 16 Jahre
    5,55 € monatlich

Unsere Empfehlungen im Alter von 30 Jahren:

  • Preis-Leistungs-Empfehlung
    Gothaer

    MediClinic S Plus

    1,4 Tarifnote sehr gut
    • 2-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Höherer Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    12,90 € monatlich
  • Leistungs-Empfehlung
    BavariaDirekt

    UKV KlinikPRIVAT Premium RI

    1,1 Tarifnote sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Höherer Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    23,97 € monatlich

Unsere Empfehlungen im Alter von 50 Jahren:

  • Preis-Leistungs-Empfehlung
    Gothaer

    MediClinic Plus

    1,4 Tarifnote sehr gut
    • 2-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    47,75 € monatlich
  • Leistungs-Empfehlung
    BavariaDirekt

    UKV KlinikPRIVAT Premium AR

    1,0 Tarifnote sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    69,87 € monatlich

Unsere Empfehlungen beruhen auf den jeweiligen Preis-Leistungs- und Leistungs-Empfehlungen aus dem CHECK24-Vergleich für Krankenhaus­zusatzversicherungen vom 10/2024.

 

Krankenhauszusatzversicherung Vergleich mit CHECK24

Durch den Vergleich von möglichst vielen Krankenhauszusatzversicherungen profitieren Sie nicht nur von geringeren Beiträgen, sondern Sie finden auch den Tarif, der zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. So erhalten Sie genau die medizinische Versorgung, die Sie benötigen und können im Vergleich zu einer privaten Krankenvollversicherung oft erheblich sparen.

Mit CHECK24 vergleichen Sie schnell und einfach bis zu 80 verschiedene Tarife für Krankenhauszusatzversicherung. Unsere Kundenberater informieren Sie gerne zu Tarifen, die besonders gut zu Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen passen. Der gesamte Service von CHECK24 ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

 

8 Tipps für die Tarifsuche

  1. Auf Leistung bei Krankheit und Unfall achten
    Manche Tarife beschränken ihre Leistungen auf unfallbedingt Krankenhausaufenthalte. Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif zusätzlich auch für krankheitsbedingt Aufenthalte leistet, um vollständig geschützt zu sein.
  2. Möglichst Arzthonorare ohne Begrenzung wählen
    Da Spezialisten auch Honorare über dem Regelhöchstsatz verlangen können, empfehlen wir Ihnen Tarife ohne Höchstsatzbegrenzung. Auf diese Weise erhalten Sie immer die bestmögliche Behandlung.
  3. Gesundheitszustand offen und ehrlich angeben
    Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß. Falschangaben werden früher oder später immer aufgedeckt, da die Versicherung Arztberichte anfordern kann.
  4. Tarife ohne Wartezeiten wählen
    Damit der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss greift, empfehlen wir Ihnen möglichst den Abschluss von Tarifen ohne Wartezeit. Ansonsten ist es möglich, dass Sie trotz Beitragszahlungen in der Wartezeit keine Leistungen in Anspruch nehmen können.
  5. Langfristige Kosten beachten
    Wenn Sie sich für einen Tarif ohne Stabile Beiträge im Alter entscheiden, ist dieser zunächst günstiger. Allerdings steigen die Kosten mit zunehmendem Alter an. Wie genau die Kostenerhöhungen aussehen, sehen Sie in den Tarifdetails unseres Vergleichs unter dem Punkt „Beitragsentwicklung“.
  6. Erfahrungsberichte anderer Kunden lesen
    In unserem Vergleich können Sie echte Bewertungen von anderen CHECK24-Kunden lesen, die ebenfalls eine Krankenhauszusatzversicherung bei den Versicherungsgesellschaften abgeschlossen haben. So können Sie sehen, wie zufrieden andere Personen mit dem Service der Anbieter waren.
  7. Möglichst viele Tarife vergleichen
    Um den passenden Tarif für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden, empfehlen wir ihnen den Vergleich möglichst vieler Tarife. Bei CHECK24 vergleichen Sie bis zu 80 Tarife der Krankenhauszusatzversicherung miteinander und können die Ergebnisse nach Ihren Ansprüchen filtern.
  8. Unabhängige Beratungsangebote nutzen
    Wenn Sie sich für eine Krankenhauszusatzversicherung interessieren, lassen Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos von unseren Versicherungsexperten beraten. Sie kennen die Tarife und können Ihnen auf Wunsch eine Empfehlung aussprechen, welcher Tarif Ihre Bedürfnisse am besten erfüllt.

 

Häufige Fragen

  • Welche Kosten werden von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen?

    Abhängig vom gewählten Tarif deckt die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl ab. Damit können Sie sich auf Wunsch vom Chefarzt oder einem ausgewählten Spezialisten behandeln lassen.

    Viele Tarife erstatten darüber hinaus folgende Zusatzleistungen:

    • Ambulante Operation
    • Mehrkosten für Krankentransport
    • Rooming-in
    • Kur- oder Reha-Behandlung

    Unsere Kundenberater informieren Sie gerne, welche Tarife die von Ihnen gewünschten Leistungen abdecken.

  • Wie verhalte ich mich im Versicherungsfall?

    In der Regel wird Ihnen das Krankenhaus eine Rechnung für die in Anspruch genommenen Leistungen ausstellen. Sie sollten eine Kopie davon zu Ihren Unterlagen nehmen und das Original zeitnah dem Versicherer zuschicken. Dies ist in den meisten Fällen direkt über die App der Versicherungsgesellschaft möglich. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen die Kosten erstatten, falls die Leistungen vom jeweiligen Tarif abgedeckt sind. Einige Versicherer bieten auch an, die Kosten für die Unterbringung im Zimmer direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen. In diesem Fall müssen Sie für die Abrechnung der Zimmerkosten nichts tun.

  • Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen?

    Unter Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung und dem ersten Tag, ab dem ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Es gibt einige Tarife der Krankenhauszusatzversicherung, die ohne Wartezeit abgeschlossen werden können. Viele Tarife haben allerdings eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für Behandlungen wie Entbindungen oder Psychotherapien gilt häufig eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten entfallen jedoch für Krankenhausaufenthalte, die aus einem Unfall resultieren.

  • Was zeichnet eine gute Krankenhauszusatzversicherung aus?

    Eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollte bestimmte Leistungen abdecken. Dazu zählen:

    • freie Arztwahl: inklusive Chefarzt und Spezialisten
    • freie Wahl des Krankenhauses
    • keine allgemeinen Leistungsbeschränkungen, z. B. Zweibettzimmer oder Spezialisten-Behandlung nur nach einem Unfall
    • keine Höchstsatzbegrenzung bei hohen Arzthonoraren: Auch die Begrenzung auf den 5-fachen Wert kann manchmal nicht ausreichend sein
    • Verzicht auf Anzeigepflicht und Leistungszusage: Andernfalls kann es vorkommen, dass eine Kostenübernahme verweigert wird oder Leistungen gekürzt werden, wenn Behandlungen nicht fristgerecht gemeldet werden
  • Muss ich beim Abschluss einer stationären Zusatzversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

    Für den Anschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Versicherungsnehmer in der Regel Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Wie umfangreich die Befragung ist und trotz welcher Vorerkrankungen dennoch Versicherungsschutz gewährleistet wird, ist abhängig vom gewählten Tarif. In manchen Fällen führen Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen, durch die sich die Monatsbeiträge erhöhen. Auch gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen, allerdings haben diese starke Leistungseinschränkungen.

  • Was passiert, wenn ich die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantworte?

    Wer im Rahmen der Gesundheitsfragen beispielsweise eine chronische Krankheit verschweigt, kann dadurch möglicherweise einen Vertrag abschließen, der ansonsten nicht zustande gekommen wäre. Damit sind allerdings diverse Risiken verbunden, die von Leistungskürzungen über Risikozuschläge bis zu rückwirkender Vertragsauflösung reichen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die falschen Angaben versehentlich getroffen wurden. Etwa, weil eine Frage nicht verstanden wurde. So hat die Versicherung bei einem Täuschungsversuch innerhalb der Gesundheitsfragen bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

    In diesem Fall müssten erhaltene Leistungen vom Versicherungsnehmer an die Versicherung zurückgezahlt werden. Bereits an die Versicherung gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück. Da die Versicherung im Leistungsfall behandelnde Ärzte und Krankenkassen kontaktiert, um sich zu informieren, ist immer davon auszugehen, dass Falschangaben früher oder später auffallen. Daher sollten Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten.

  • Was kostet eine Zusatzversicherung für ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

    Wer durch seine Zusatzversicherung lediglich Zugang zu einem Einzelzimmer möchte, kann hierfür auf einen sogenannten Unterbringungstarif zurückgreifen. Je nach Alter des Versicherungsnehmers belaufen sich die Kosten für solche Tarife meist auf etwa 15 € pro Monat.

  • Wann muss ich meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich diese nicht mehr wünsche?

    Nach Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Gilt die Widerrufsfrist nicht mehr, sind Krankenhauszusatzversicherungen meist an eine Mindestvertragslaufzeit geknüpft. Diese variiert von Versicherer zu Versicherer, beträgt jedoch häufig zwei Jahre. Bei der Kündigung ist dann in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres zu beachten. Beginn des Versicherungsjahres ist meist das Datum des Vertragsabschlusses. Wurde die Versicherung beispielsweise zum 1. April abgeschlossen, endet ein Versicherungsjahr am 31. März des Folgejahres.

    Für eine verbesserte Übersicht setzen manche Versicherer das Versicherungs- und das Kalenderjahr jedoch gleich. Verträge können dann auch zum 1. April abgeschlossen werden, allerdings enden alle Versicherungsjahre am 31. Dezember. Erhöht der Versicherer die Beiträge, erhalten alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Versicherung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals wirksam wird, mit sofortiger Wirkung beendet werden.

  • Wie kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung widerrufen?

    Für den kostenlosen Widerruf einer abgeschlossenen Zusatzversicherung haben Sie bis zu 14 Tage nach Erhalt der Police Zeit. Der Widerruf kann sowohl über Ihr CHECK24 Kundenkonto als auch per E-Mail an krankenhaus@check24.de erfolgen. Damit wir Ihren Widerruf schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, Ihre Antragsnummer/Angebotsnummer im Betreff anzugeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kann dem Widerruf nicht stattgegeben werden.

  • Wer kann die Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

    Eine Krankenhauszusatzversicherung kann unabhängig von Geschlecht und Alter von jeder und für jede Person abgeschlossen werden, die gesetzlich krankenversichert ist. Personen mit Vorerkrankungen können allerdings nicht pauschal davon ausgehen, dass Leistungen übernommen werden, die durch die Vorerkrankung entstanden sind. Bei Unsicherheiten beraten unsere Experten für Krankenhauszusatzversicherungen Sie gerne weiter.

  • Sollte ich einen Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellungen wählen?

    Jede private Zusatzversicherung sollte möglichst auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt sein. Wer beispielsweise ein beruflich bedingtes Verletzungsrisiko absichern möchte, kann theoretisch auf Alterungsrückstellungen verzichten, wenn sie bei Renteneintritt nicht als notwendig gesehen werden. Wer sich aber dauerhaft sicher sein möchte, im Falle eines eventuellen Krankenhausaufenthalts bestmöglich versorgt zu sein, sollte sich immer für einen Tarif mit Alterungsrückstellungen entscheiden. Da die Rückstellungen bei einem Anbieterwechsel allerdings verloren gehen, sollte die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Wer beim selben Versicherungsunternehmen bleibt und lediglich den Tarif wechselt, verliert seine Alterungsrückstellungen nicht.

  • Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung für meine Familie abschließen?

    Private Zusatzversicherungen gelten immer für eine einzelne Person. Sie können eine Krankenhauszusatzversicherung für Ihre ganze Familie abschließen, in diesem Fall müssen aber für jedes Familienmitglied auch eigene Beiträge gezahlt werden. Eine beitragsfreie Absicherung – wie in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen – ist nicht möglich.

  • Ergeben sich Vorteile, wenn ich den Beitrag jährlich statt monatlich bezahle?

    Viele Tarife bieten den Versicherten die Möglichkeit dazu, die Beiträge auch jährlich zu zahlen. Ist dies der Fall, gewähren viele Versicherungsgesellschaften eine Vergünstigung des Beitrags. Diese beträgt bis zu 4 % und liegt – je nach Höhe des Monatsbeitrags – meist zwischen 5 und 25 €.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarifvarianten der Krankenhauszusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Günstigster Tarif ab 3,80 € monatlich

Berechnet für: Mann/Frau, 28 Jahre, monatliche Zahlweise

Beispieltarif: DKV UZ2 mit Unterbringung im 2-Bett-Zimmer

(Stand: 10/2024)

Geburtsdatum

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.