Inhaltsverzeichnis
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Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung
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Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
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Zusatzleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
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Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung
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Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
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Besonderheiten bei Abschluss
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Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
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Die besten Tarife im Überblick
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8 Tipps für die Tarifsuche
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Häufige Fragen
Die Vorteile der Krankenhauszusatzversicherung
Durch den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich zahlreiche Vorteile im Vergleich zur Absicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Gegenüberstellung der möglichen Leistungen einer Krankenhauszusatzversicherung und der Grundversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Krankenhauszusatzversicherung
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Gesetzliche Krankenversicherungen
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Freie Arztwahl (auch Spezialisten / Chefärzte)
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Behandlung durch Bereitschaftsarzt
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Unterbringung in Ein- oder Zweibett-Zimmer
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Oft Unterbringung in Drei- oder Vierbett-Zimmer
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Behandlung in Vertragskrankenhäusern
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Gesetzliche Regelversorgung
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Rooming-in oft nur für Kinder bis 9 Jahre
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Erstattung der Krankenhausgebühr
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Krankenhausgebühr 10 € pro Tag, bis zu 28 Tage pro Jahr
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Ggf. schnellere Operationstermine
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Termine nach Dringlichkeit & Auslastung
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Umfangreiche Nachsorge nach OP
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Standardisierte OP-Nachsorge
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Erstattung von innovativen / teuren Behandlungen
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Übernahme nach gesetzlichen Regularien
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Übernahme von Transport zu Wunschkrankenhaus
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Übernahme von Transport zu nächstgelegenem Krankenhaus
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Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
Eine private Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht Ihnen den kostengünstigen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus. Sie sichern sich nicht nur eine komfortable Unterbringung, sondern auch die bestmögliche medizinische Versorgung. Da Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht für die Kosten solcher Wahlleistungen aufkommt, müssen Sie diese ohne eine Krankenhauszusatzversicherung bei Inanspruchnahme selbst bezahlen.
Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen bieten folgende Standardleistungen an:
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Freie Arztwahl (auch Spezialisten- / Chefarztbehandlung)
Fast alle Tarife, die Sie bei CHECK24 abschließen können, beinhalten eine freie Arztwahl. Dadurch können Sie sich auf Wunsch auch von Spezialisten des Krankenhauses behandeln lassen – ohne zusätzliche Kosten. So erhalten Sie die individuell bestmögliche Betreuung.
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Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer
Als Kassenpatient werden Sie bei einem Krankenhausaufenthalt üblicherweise in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Die Ruhe und Privatsphäre kann sich positiv auf Ihren Heilungsprozess auswirken. Dazu profitieren Sie von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise einer besseren Verpflegung, einem eigenen Badezimmer und Fernseher, sowie kostenloser Internetnutzung.
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Freie Krankenhauswahl in Deutschland
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung können Sie frei entscheiden, in welchem Krankenhaus die Behandlung stattfinden soll. Veranschlagt das gewählte Krankenhaus höhere Kosten, werden diese von der Versicherungsgesellschaft getragen. Privatkliniken und gemischte Krankenanstalten (auch Leistungen für Kuren) sind von der freien Krankenhauswahl teilweise ausgenommen. Für Behandlungen in Krankenhäusern außerhalb von Deutschland kommt die Versicherung nicht auf.
Tagegeld bei Leistungsverzicht
Verzichten Sie im Behandlungsfall auf bestimmte Leistungen, können sich finanzielle Vorteile für Sie ergeben. Viele Tarife zahlen bei Verzicht auf freie Arztwahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer als Ausgleich ein Tagegeld aus. Der Betrag dieses Geldes ist dabei vom gewählten Tarif abhängig.
Zusatzleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
Zusätzlich zu den grundlegenden Leistungen bieten Versicherer weitere Leistungen an, um ihre Tarife besser auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustimmen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Optionen, die vom Versicherungsnehmer einfach hinzu- oder abgewählt werden können. Tarife bieten die Leistungen entweder an oder verzichten darauf.
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Alterungsrückstellungen
Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, durch die Ihr Beitrag auch im Alter möglichst stabil bleibt. Um die Rücklagen zu bilden, sind jedoch höhere Versicherungsbeiträge in jüngeren Jahren erforderlich. Die Bildung der Rücklagen beginnt in vielen Tarifen ab einem Alter von 21 Jahren. Im Falle eines Anbieterwechsels verfallen Ihre aufgebauten Rücklagen. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind besonders für Personen geeignet, die sich langfristig versichern wollen. Wirtschaftlich bedingte Beitragserhöhungen sind auch bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen möglich.
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Rooming-in
Diese Leistung ist besonders sinnvoll, wenn Eltern ihr Kind versichern möchten. Leistet ein Tarif für Rooming-in, kann eine Begleitperson im selben Zimmer oder in unmittelbarer Nähe untergebracht werden, ohne dass die Kosten selbst getragen werden müssen. In den meisten Fällen endet diese Leistung zwischen dem 9. und dem 15. Geburtstag der versicherten Person.
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Erstattung der 10-Euro-Krankenhausgebühr
Werden Sie als gesetzlich versicherte Person im Krankenhaus untergebracht, müssen Sie eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist dabei auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Manche Tarife übernehmen diese Kosten vollständig.
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Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen, Vor- und Nachbehandlungen
Einige private Krankenhauszusatzversicherungen kommen lediglich für die Kosten von stationären Operationen auf. Bestimmte Tarife leisten für die freie Arztwahl jedoch auch bei ambulanten Operationen gemäß §115b Sozialgesetzbuch V, sowie bei Vor- und/oder Nachbehandlungen.
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Erstattung ohne Höchstsatzbegrenzungen
Ärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnung legt fest, für welche Behandlung ein Arzt wie viel abrechnen kann. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen dabei nur für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Angesehene Spezialisten können aber durchaus Sätze verlangen, die über diesem Höchstsatz liegen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für solche Behandlungskosten auf.
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Mehrkosten für Krankentransport
Kassenpatienten haben lediglich einen Anspruch auf den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem weiter entfernt gelegenen Krankenhaus, erstatten einige Krankenhauszusatzversicherungen auch die Mehrkosten, die durch den längeren Transport entstehen.
Individuelle Tarifsuche
Durch die unterschiedlichen Eigenschaften bieten die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung Ihnen die Möglichkeit, eine Versicherung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen entspricht. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen der kostenlose Beratungsservice durch unsere Versicherungsexperten per E-Mail oder Telefon.
Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung
Wie viel eine private Krankenhauszusatzversicherung kostet, hängt vom Alter der Versicherten Person und den Leistungen des Tarifs ab. So können Kinder schon ab 2,97 € pro Monat umfangreiche Leistungen erhalten. Im Alter von 30 Jahren erhält man gute Leistungen für 8,83 € monatlich. Wünscht man zusätzlich die Unterbringung in einem Einzelzimmer, steigen die monatlichen Kosten auf 14,19 €. Allerdings erhöhen sich hier die Beiträge mit steigendem Alter.
Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden. So müsste ein 30 Jahre alter Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.
Monatliche Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung mit freier Arztwahl und ohne Höchstsatzbegrenzung aus dem CHECK24 Vergleich. Stand: September 2024
Alter der versicherten Person
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Kosten
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bis 8 Jahre
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ab 2,97 €
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9 bis 12 Jahre
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ab 3,36 €
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21 Jahre
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ab 7,51 €
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30 Jahre
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ab 8,83 €
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40 Jahre
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ab 14,43 €
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50 Jahre
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ab 14,65 €
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Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, wird ein Tarif mit Alterungsrückstellungen benötigt. Dabei müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden, die den steigenden Versorgungsaufwand im Alter ausgleichen. So müsste ein 30-jähriger Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung lohnt sich schon bei einem Krankenhausaufenthalt in 10 Jahren
Wer als gesetzlich Versicherter ohne Krankenhauszusatzversicherung in einem Einbett-Zimmer untergebracht werden möchte, muss pro Tag mit Kosten von etwa 150 Euro rechnen. Bei einem einwöchigen Krankenhausaufenthalt würden somit Kosten von 1.050 Euro entstehen. Hinzu können 70 Euro für die Krankenhausgebühr kommen. Ein 30-jähriger Versicherungsnehmer könnte von diesem Geld seine Beiträge für mehr als 10 Jahre bezahlen. Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten des Zimmers, die Krankenhausgebühren und zudem weitere Wahlleistungen, wie etwa die freie Arzt- und Behandlungswahl.
Beitragsanpassungen
Grundsätzlich werden die Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Unabhängig davon ist jede Versicherung dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Beitragshöhe noch den zu erwartenden Kosten entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann es sowohl Beitragserhöhungen als auch -senkungen in den nächsten Jahren geben. Eine mögliche Ursache für Beitragserhöhungen ist beispielsweise der technologische und medizinische Fortschritt.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und Beruf ist eine Krankenhauszusatzversicherung immer dann sinnvoll, wenn Sie sich eine bessere Versorgung bei Krankenhausaufenthalten wünschen.
Im Vergleich zu privat Krankenversicherten erhalten Sie als gesetzlich versicherte Person von Ihrer Krankenkasse in vielen Fällen nur unzureichende Zuschüsse. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat. Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Ohne eine private Zusatzversicherung können Sie zwar ebenfalls Leistungen einfordern, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, für die Kosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Je nach Ihren Bedürfnissen und der Dauer des Krankenhausaufenthalts kann dies schnell zu einer fünfstelligen Rechnung führen.
Die häufigsten Gründe für einen Krankenhausaufenthalt:
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Herzerkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)
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Geburten
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Schlaganfall / Hirninfarkt
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Rückenschmerzen / Bandscheibenvorfall
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Lungenentzündung
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Arthrose des Kniegelenkes
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Schädel-Hirn-Trauma
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie leistungsstärkere Behandlungen in Anspruch nehmen, ohne die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. Wer sich als gesetzlich Versicherter im Falle eines Krankenhausaufenthalts bestmöglich absichern möchte, wird mit einer Zusatzversicherung behandelt wie eine Person mit einer privaten Krankenvollversicherung. Die moderneren Behandlungen und die erhöhte Ruhe wirken sich dabei positiv auf den Heilungsprozess aus.
Besonderheiten bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung
Je nach Ausgangssituation gibt es beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung unterschiedliche Aspekte, die es zu beachten gilt.
Krankenhauszusatzversicherung für Kinder
Ist Ihr Kind älter als 9 Jahre, müssen Sie die Kosten für Rooming-in ohne Zusatzversicherung oftmals selbst bezahlen. In diesem Fall sollte der gewählte Tarif möglichst für Rooming-in aufkommen. Benötigt Ihr Kind bei einem eventuellen Krankenhausaufenthalt keine Begleitung mehr, können Sie auf Rooming-in als Leistungsbaustein verzichten, um Beiträge zu sparen.
Krankenhauszusatzversicherung während der Schwangerschaft
Geburten sind der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt bei Frauen. Besonders in einem so bedeutsamen Moment möchten sich viele werdende Mütter im Krankenhaus gut aufgehoben fühlen. Im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung stellen Schwangerschaften einen Sonderfall dar. In der Regel leisten die Versicherungsunternehmen nur für Schwangerschaften, die nach Vertragsabschluss eintreten.
Jedoch können Sie auch bei bereits bestehender Schwangerschaft eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Leistungen, die mit dieser in Verbindung stehen, sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Sie oder Ihr Partner seit mindestens drei Monaten in Ihrem Tarif versichert, haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt Anspruch auf eine Kindernachversicherung. In unserem Vergleich finden Sie auch Tarife, bei denen keine Vorversicherungszeit erforderlich ist. Hier reicht es, dass zumindest ein Elternteil am Tag der Geburt versichert ist, um eine Kindernachversicherung zu ermöglichen.
Krankenhauszusatzversicherung im Alter
Da die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung mit zunehmendem Alter ansteigen, sollten Sie einen Tarif wählen, der möglichst genau Ihren Anforderungen entspricht. Ansonsten zahlen Sie möglicherweise für Leistungen, die Sie eigentlich nicht benötigen.
Außerdem wird für den Abschluss einiger Tarife im höheren Alter ein ärztliches Zeugnis benötigt. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen. Sie liegen zwischen 15 und 100 Euro.
Krankenhauszusatzversicherung mit Vorerkrankungen
Beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Sie in der Regel kurze Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Leiden Sie an einer Vorerkrankung, kann dies zur Ablehnung Ihres Versicherungsantrags führen. Auch ein Abschluss mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen ist möglich. Alternativ können Sie einen Tarif ohne Gesundheitsfragen abschließen, hier müssen Sie jedoch mit Wartezeiten rechnen, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
Da manche Vorerkrankungen den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung verhindern, werden vereinzelt auch Tarife ohne Gesundheitsfragen angeboten. Allerdings sind solche Tarife immer an Leistungseinschränkungen gebunden.
Tarife ohne Gesundheitsfragen, die auch bei Krankheit leisten, kommen lediglich für die Unterbringung in Ein- oder Zweibett-Zimmern auf und setzen in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten voraus. Soll die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ähnliche Leistungen bieten wie andere Tarife, leistet die Versicherung in der Regel nur bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten.
In manchen Fällen können Tarife mit Gesundheitsprüfung auch dann abgeschlossen werden, wenn für bestehende Vorerkrankungen ein Leistungsausschluss oder Risikozuschläge vereinbart werden. Bei einem Leistungsausschluss legt der Versicherer fest, dass er für Behandlungen, die mit der Vorerkrankung in Verbindung stehen, nicht leistet. Ihre Beiträge bleiben hierdurch unverändert. Durch Risikozuschläge erhöht sich hingegen Ihr Versicherungsbeitrag, ohne dass sich etwas an den Leistungen der Versicherung ändert.
Die besten Tarife im Überblick
Die beste Krankenhauszusatzversicherung ist die, die Ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich entspricht. In der folgenden Übersicht finden Sie unsere Tarifempfehlungen für verschiedene Altersgruppen.