Montag – Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenhaus@check24.de
Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 16.01.2024
Rooming-in bezeichnet die Unterbringung einer Begleitperson in unmittelbarer Nähe zum Patienten. Da die fremde Krankenhausumgebung besonders bei Kindern zu Stress und einer Verschlechterung des Heilprozesses führen kann, ist es hilfreich, wenn sich eine vertraute Person möglichst in der Nähe des Kindes befindet. Auf diese Weise soll durch Rooming-in eine optimale stationäre Behandlung sichergestellt werden. Meist findet Rooming-in bei jüngeren Kindern Anwendung, wenn sie durch einen Unfall, Untersuchungen oder geplante Operationen (z. B. durch Blinddarmentzündung) im Krankenhaus behandelt werden müssen. Tritt dieser Fall ein, kann sich ein Elternteil oder eine andere vertraute Person – gemeinsam mit dem Kind – stationär im Krankenhaus unterbringen lassen. Neben Krankenhäusern wird Rooming-in zudem auch in manchen Reha-Einrichtungen und Privatkliniken angeboten.
Anderes Zimmer möglich
Auch wenn Patient und Begleitperson in den meisten Fällen im selben Zimmer untergebracht werden können, besteht hierfür keine Garantie. Ist das Krankenhaus ausgelastet, kann es sein, dass die Begleitperson in einem anderen Zimmer in der Nähe untergebracht wird.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sowohl die Klinik als auch das Alter und der Gesundheitszustand des Patienten ausschlaggebend für die Übernahme der zusätzlich entstehenden Kosten. Die Mehrkosten werden nur dann übernommen, wenn vom Arzt eine Notwendigkeit für das Rooming-in bescheinigt wird. Selbst dann kann die Krankenkasse sich allerdings gegen die Kostenübernahme entscheiden. Unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Kasse ab. In vielen Fällen zahlt die Krankenkasse die Kosten nur während der ersten 9 Lebensjahre eines Kindes. Erwachsene Patienten haben meist nur die Möglichkeit, sich anderweitig gegen die Kosten zu versichern.
Da sowohl eine Mutter als auch ihr Neugeborenes bei einem Krankenhausaufenthalt im Anschluss an die Geburt als Patienten gelten, wird die gemeinsame Unterbringung von allen Krankenversicherungen übernommen – egal ob gesetzlich oder privat. Die gegenseitige Nähe hat positive Auswirkungen auf die Psyche der Mutter und die ihres Babys. So ist es für viele Mütter beruhigend, wenn sie ihr Neugeborenes bei sich haben und wissen, dass es ihm gut geht. Babys sind durch die körperliche Nähe außerdem meist gelassener.
Ergänzend sorgt der verstärkte Umgang mit dem Kind dafür, dass die Mutter die Signale des Babys schneller deuten kann. Zwar hat die Mutter dadurch auch weniger Ruhe und Zeit für sich allein, allerdings kann sie ihr Baby jederzeit an die Krankenschwestern der Säuglingsstation übergeben, wenn sie sich ausruhen möchte. Falls Sie wünschen, dass auch Ihr Partner nach der Geburt im Krankenhaus untergebracht wird, müssen Sie die Kosten von etwa 50 € pro Tag in der Regel selbst tragen.
Besonders für Kinder ist es in der Regel äußerst wichtig eine Vertrauensperson in der Nähe zu haben. Dies gilt vor allem während der Nacht, in der es bei Kindern häufig zu Ängsten kommen kann. Ist Ihr Kind älter, kommt es auf den Einzelfall an, ob das Rooming-in sinnvoll und notwendig ist.
Mögliche Gründe für eine Notwendigkeit von Rooming-in für Kinder sind:
Auch für volljährige Patienten besteht in besonders schweren Fällen die Möglichkeit, dass Rooming-in von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Eine ärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit ist hierfür zwingend notwendig. Für Erwachsene ist Angst weniger häufig die Begründung zur Notwendigkeit einer Begleitperson. Dagegen nehmen Alterserkrankungen – hauptsächlich Demenz – eine stärkere Rolle ein.
Abhängig von den Umständen und dem Alter des Patienten ergeben sich für Rooming-in verschiedene Vor- und Nachteile. So kann es sich im Anschluss an die Strapazen einer Geburt positiv auf die Psyche des Kindes und der Mutter auswirken. Im Körper der Mutter fördert der enge Kontakt zudem die Produktion von Muttermilch.
Bei Kindern sorgt Rooming-in für einen schnelleren Heilungsprozess und verringert gleichzeitig die Gefahr von Hospitalismus.
GKV-Leistungen zeitlich stark begrenzt
Während manche Krankenkassen Rooming-in nur bis zum Ende des 7. Lebensjahres bezahlen, empfiehlt die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland Rooming-in mindestens bis zu einem Alter von 9 Jahren. Manche Krankenhauszusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Rooming-in bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Bei erwachsenen Patienten ist Rooming-in besonders im Falle einer Demenzerkrankung vorteilhaft, da die Bezugsperson den Patienten gut kennt und auf seine Bedürfnisse eingehen kann. Das Alleinsein im Krankenhaus könnte beim Patienten zudem für Verwirrung sorgen und das Krankenhauspersonal ist für solche Fälle oftmals nicht ausreichend geschult. Allerdings kommt die Krankenkasse bei Erwachsenen nur in seltenen Ausnahmefällen für die Kosten von Rooming-in auf.
Da Rooming-in selten im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt ist, entscheiden sich vor allem Eltern für den Abschluss einer Zusatzversicherung für ihr Kind, um die möglichen Kosten zu decken. So kommen viele Krankenhauszusatzversicherungen für Rooming-in auf. Die Altersgrenze der Patienten für die Kostenübernahme liegt dabei in der Regel zwischen 9 und 15 Jahren. Entsprechende Tarife kosten etwa 5 – 15 € pro Monat. Aber auch ältere Versicherte können die Kosten von Rooming-in über eine Krankenhauszusatzversicherung abdecken, wenn sie auf Zusatzleistungen des Tarifs verzichten und die Versicherung bei Verzicht ein Tagegeld auszahlt.
Der richtige Tarif durch Expertenberatung
Möchten Sie sich selbst, Familienmitglieder oder Angehörige gegen die Kosten von Rooming-in versichern, helfen unsere unabhängigen Versicherungsexperten Ihnen gerne bei der Suche nach dem passenden Tarif. Sie erreichen unsere Experten werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr telefonisch oder rund um die Uhr per E-Mail.
Außerdem bieten leistungsstarke Tarife der privaten Unfallversicherung Rooming-in als Zusatzleistung an. Falls Sie bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob diese die Kosten für Rooming-in übernimmt. Allerdings müssen Sie beachten, dass diese Versicherung nur nach einem Unfall leistet. Eine Krankenhauszusatzversicherung hingegen übernimmt die Kosten auch in anderen Fällen und ist somit für die Absicherung von Rooming-in zu empfehlen.
Rooming-in dient in erster Linie dazu, dass der Heilungsprozess des Patienten möglichst nicht durch Stress oder Ängste verlangsamt wird. Vertrauenspersonen müssen nicht zwangsläufig die Eltern oder andere Familienmitglieder sein. Die Kostenübernahme ist daher nicht davon abhängig, dass es sich beim Patienten und der Begleitperson um Blutsverwandte handelt.
So können Sie beispielsweise auch dann als Begleitperson agieren, wenn eine gut befreundete Person oder ihr Adoptivkind im Krankenhaus untergebracht werden muss.
Je nach Kapazität des Krankenhauses ist es theoretisch möglich, dass auch Ihr Partner und Ihre anderen Kinder in Ihrem Zimmer untergebracht werden. Sogenannte Familienzimmer sind heute bereits in vielen Krankenhäusern vorhanden. Eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist hier allerdings nur seltenen möglich.
Sofern Sie die Kostenübernahme im Vorfeld mit der Krankenversicherung geklärt haben und diese bewilligt wurde, können Sie die Rechnung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus direkt an Ihre Versicherung weiterleiten. Die Kosten erhalten Sie dann erstattet. Teilweise wird die Leistung in diesem Fall auch direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verrechnet.
Wurde Ihre Krankenkasse im Vorfeld nicht über das Rooming-in informiert, sieht sie in der Regel von einer Kostenübernahme ab. Besprechen Sie die Kostenübernahme für Rooming-in daher immer möglichst früh mit Ihrer Krankenversicherung. Sind Begleitperson und Patient Mitglieder von unterschiedlichen Krankenkassen, ist der Kostenträger des Rooming-ins immer die Krankenversicherung des Patienten.
Rooming-in ist nicht an die Genehmigung einer gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. Wollen Sie als Begleitperson gemeinsam mit einem Patienten im Krankenhaus untergebracht werden, können Sie die Kosten auch selbst tragen. Je nach Krankenhaus sollten Sie hierfür mit Kosten von mindestens 50 € pro Tag rechnen. In Privatkliniken liegen die täglichen Kosten meist deutlich höher.
Eine Krankenhauszusatzversicherung kommt für Rooming-in auf, ohne dass Sie sich Sorgen um die Kosten machen müssen. Da die Kostenübernahme immer an eine Notwendigkeit gekoppelt ist, sollten Sie überlegen, ob Ihre permanente Anwesenheit im Krankenhaus wirklich sinnvoll ist. Gerade bei älteren Kindern hat sich gezeigt, dass regelmäßige Besuche für sie oft ausreichend sind, damit sie sich nicht allein fühlen.
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland empfiehlt, dass Kinder unter 9 Jahren immer von einer Bezugsperson – vornehmlich einem Elternteil – begleitet werden sollten, wenn sie in ein Krankenhaus müssen. Allerdings kann die Begleitung auch für ältere Kinder sinnvoll sein. Bis zu welchem Alter genau, sollten Eltern immer selbst entscheiden.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarifvarianten der Krankenhauszusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.