Die gesetzlichen Krankenkassen
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Seit der Einführung des Krankenkassenwahlrechts im Jahr 1996 können die Versicherten grundsätzlich frei wählen, bei welcher Kasse sie sich versichern möchten. Insgesamt gibt es über 100 Krankenkassen in Deutschland. Die meisten davon sind deutschlandweit oder regional geöffnet, während einige nur für Mitarbeiter bestimmter Unternehmen zugänglich sind.
Der Großteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und damit bei jeder Krankenkasse gleich. Darüber hinaus bieten die Kassen individuelle Zusatzleistungen an – etwa Zuschüsse für homöopathische Behandlungen oder zur professionellen Zahnreinigung.
Zusatzversicherung bietet weitreichenden Schutz
Gesetzlich Versicherte, die sich einen umfangreicheren Versicherungsschutz wünschen, können eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Eine Zahnzusatzversicherung schützt beispielsweise vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt, während eine Brillenzusatzversicherung für Sehhilfen leistet.
Wie viel die Versicherten für ihre GKV zahlen müssen, richtet sich grundsätzlich nach ihrem Einkommen. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben die Krankenkassen unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge, um ihre Kosten zu decken. Der Arbeitgeber beteiligt sich dabei zur Hälfte am Beitrag – Arbeitnehmer zahlen also 7,3 Prozent ihres Einkommens sowie seit 2019 die Hälfte des jeweiligen Zusatzbeitrags der Krankenkasse.
Die private Krankenversicherung
Während die gesetzliche Krankenversicherung ein staatliches Solidarsystem darstellt, handelt es sich bei der PKV um eine private Versicherung mit vertraglich garantierten Leistungen. Die Leistungen sind in der Regel umfangreicher als in der GKV und können individuell festgelegt werden.
Genauso individuell sind auch die Beiträge: Sie richten sich vor allem nach dem gewählten Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand des Antragstellers bei Vertragsabschluss. In der PKV spart jeder Versicherte zudem Rückstellungen für das Alter an, damit die Beiträge auch später möglichst stabil bleiben. Diese Alterungsrückstellungen kann ein Versicherter beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft zumindest teilweise mitnehmen.
Während sich in der GKV jeder unabhängig von seinem Gesundheitszustand versichern kann, gibt es in der privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Hierbei fragen die Versicherer nach Vorerkrankungen oder Allergien. Bei gesundheitlichen Beschwerden verlangen die Gesellschaften Risikozuschläge auf den Beitrag oder lehnen eine Versicherung in seltenen Fällen auch ganz ab.
Wer eine private Krankenversicherung abschließen kann
Um sich privat versichern zu können, müssen Arbeitnehmer ein bestimmtes Mindesteinkommen haben. Im Jahr 2025 liegt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei einem Bruttoeinkommen von 73.800 Euro jährlich. Nur wer mehr als diese Summe verdient, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Alle anderen Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Beamtenanwärter während eines Referendariats können sich dagegen in jedem Fall privat absichern – unabhängig von ihrem Jahreseinkommen. Auch Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Versicherung abschließen – diese Entscheidung gilt dann allerdings für das gesamte Studium.
Die Kinder von privat versicherten Eltern werden bei der Geburt zu vereinfachten Bedingungen ohne eine Gesundheitsprüfung vom Versicherer aufgenommen.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen GKV und PKV im Überblick
Gesetzliche Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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staatliches Solidarsystem
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private Versicherung
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grundsätzlich für jeden geöffnet, Pflichtversicherung für bestimmte Personengruppen
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nur für bestimmte Personengruppen geöffnet, z. B. Angestellte ab einem bestimmten Einkommen, Beamte, Selbstständige
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Beiträge richten sich nach dem Einkommen.
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Beiträge richten sich nach Versicherungsumfang, Alter und Gesundheitszustand.
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gesetzlich vorgegebener Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt werden
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garantierte Leistungen, in der Regel umfangreicher als in der GKV
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keine Gesundheitsprüfung
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Gesundheitsprüfung, Gesellschaften können Risikozuschläge verlangen oder Antragsteller ablehnen
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kostenlose Mitversicherung von Angehörigen möglich
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jeder Angehörige hat einen eigenen Vertrag
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einfacher Wechsel zwischen den Kassen
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teilweiser Verlust von Alterungsrückstellungen bei Gesellschaftswechsel
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