Fast jedes dritte Baby kommt per Kaiserschnitt zur Welt
Die Kaiserschnittrate in Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen - 31 Prozent der Babys kommen hierzulande per Kaiserschnitt zur Welt.
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mehr erfahrenWelche Krankenversicherung für ein Neugeborenes möglich ist, hängt grundsätzlich von der Absicherung der Eltern ab. Sind diese etwa Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), können sie den Nachwuchs in der Familienversicherung der GKV versichern. Sind die Eltern dagegen in der privaten Krankenversicherung (PKV), erhält das Kind einen eigenen Vertrag in der PKV.
Bei Eltern mit verschiedenen Versicherungen kommt es darauf an, wer mehr verdient. Ist der besserverdienende Elternteil privat versichert und hat ein Einkommen von mehr als 69.300 Euro pro Jahr, ist keine kostenlose Familienversicherung möglich. Das Baby kann in diesem Fall privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Dies gilt aber nur bei verheirateten Eltern. Bei unverheirateten Eltern mit verschiedenen Versicherungen gibt es eine solche Einschränkung nicht.
Gesetzlich versicherte Eltern können ihr Neugeborenes über die kostenfreie Familienversicherung der GKV absichern. Für das Neugeborene werden dabei keine eigenen Beiträge fällig. Sind die Eltern bei verschiedenen Krankenkassen versichert, können sie selbst wählen, über welches Elternteil das Kind versichert werden soll.
Wer sein Baby bei der Krankenkasse kostenlos mitversichern möchte, muss dies bei der Kasse beantragen. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt eine elektronische Gesundheitskarte für das Kind aus.
Auch für nicht leibliche Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner
Auch Pflege- und Adoptivkinder sowie Stief- und Enkelkinder, die im gleichen Haushalt leben, können kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbstätige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner.
Die kostenlose Mitversicherung gilt für nicht erwerbstätige Kinder bis zum Alter von 23 Jahren. Bei Kindern, die studieren oder sich in einer anderen Ausbildung befinden, gilt die Versicherung in der Regel bis zu einem Alter von 25 Jahren.
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In der privaten Krankenversicherung ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich. Hier hat jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag mit eigenen Versicherungsbeiträgen. Die Beiträge in der PKV sind für Kinder allerdings vergleichsweise niedrig.
Mit einer privaten Krankenversicherung für ein Baby können sich die Eltern einen umfassenden Gesundheitsschutz für ihr Kind sichern. Denn der Leistungsumfang der PKV geht in der Regel weit über die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen hinaus.
Wird ein Baby über die Krankenversicherung eines Elternteils versichert, gelten zudem vereinfachte Aufnahmebedingungen. So muss das neugeborene Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden. Das heißt, auch wenn das Kind eine Behinderung oder Krankheit hat, darf die Versicherung den Antrag nicht ablehnen und auch keine Risikozuschläge verlangen. Voraussetzung ist, dass der Elternteil bereits mindestens drei Monate bei der entsprechenden Gesellschaft versichert ist. Zudem muss das Baby spätestens zwei Monate nach der Geburt versichert werden. Der Versicherungsschutz für das Kind ist in diesem Fall mit dem des Elternteils identisch.
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