Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pkv@check24.de (Private Krankenversicherung)
krankenkassen@check24.de (Gesetzliche Krankenversicherung)
Zu teuer versichert?
Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenAls Minijobs gelten Tätigkeiten, bei denen man ein monatliches Einkommen von höchstens 538 Euro hat. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung und damit ein versicherungsfreies Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass Minijobber über ihre Tätigkeit nicht krankenversichert sind und sich anderweitig um Versicherungsschutz kümmern müssen. Denn in Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht – das bedeutet, jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, benötigt eine Krankenversicherung.
Je nach individueller Ausgangslage haben geringfügig Beschäftigte verschiedene Möglichkeiten, sich abzusichern – in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind verschiedene Formen der Absicherung möglich. Das kann etwa eine Absicherung über die Haupttätigkeit, eine kostenlose Familienversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sein.
Wer sich mit einem Minijob etwas neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dazuverdient, ist als Arbeitnehmer über seine Hauptbeschäftigung abgesichert. Die Versicherung gilt dann auch für den Nebenjob – für den Minijob müssen keine Krankenkassenbeiträge bezahlt werden.
Ausnahme: mehrere Minijobs
Hat jemand neben seiner Hauptbeschäftigung mehr als einen Minijob, müssen ab dem zweiten Nebenverdienst auch auf die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung Versicherungsbeiträge entrichtet werden. Gibt es keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, ist die Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat entscheidend. Liegt die Summe der Verdienste darüber, werden für sämtliche Jobs Versicherungsbeiträge fällig.
Unter bestimmten Umständen ist auch eine kostenlose Familienversicherung möglich. Wer über seinen Ehe- oder Lebenspartner oder die eigenen Eltern kostenlos familienversichert ist, kann einen Minijob aufnehmen und weiterhin familienversichert bleiben. Ihre Einkünfte dürfen dabei nicht über 538 Euro pro Monat liegen. Weitere beitragspflichtige Einkünfte, etwa Erträge aus Vermietung oder Verpachtung, darf man als Familienversicherter allerdings nicht haben.
Bei Studenten etwa ist eine kostenlose Familienversicherung bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. Danach bietet sich eine günstige studentische Krankenversicherung an. Bei der Aufnahme eines Minijobs ändert sich an der Krankenversicherung nichts. Auch gesetzlich versicherte Rentner, die einem 538-Euro-Job nachgehen, behalten ihre Versicherung.
Bei Personen, die weder familienversichert sind noch einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, gibt es mehrere Möglichkeiten der Krankenversicherung.
Wer etwa als Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II einen Minijob ausübt, ist in der Regel über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter versichert. Diese zahlen die Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Wer kein Arbeitslosengeld erhält und auch keine anderen Möglichkeiten wie etwa eine kostenlose Familienversicherung hat, muss sich freiwillig gesetzlich (oder privat) versichern. Dann müssen die Versicherungsbeiträge selbst bezahlt werden.
Rentner, die während ihres Erwerbslebens gesetzlich krankenversichert waren, bleiben dies in der Regel auch im Ruhestand. Sie können einem 538-Euro-Job nachgehen, ohne zusätzliche Beiträge für ihre Krankenversicherung zahlen zu müssen.
Info für Arbeitgeber
Gewerbliche Arbeitgeber, die einen gesetzlich versicherten Minijobber beschäftigen, müssen einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung abführen. Privathaushalte, die einen Minijobber beschäftigen, zahlen eine Pauschalabgabe in Höhe von fünf Prozent (Stand: 2019). Trotz dieser Pauschalbeiträge entsteht kein Krankenversicherungsverhältnis für den Minijobber.
Für privatversicherte Minijobber entfällt dieser Beitrag.
Krankenkassenvergleich bei CHECK24
Bei CHECK24 können Sie zahlreiche Krankenkassen miteinander vergleichen. Da sich die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen voneinander unterscheiden, können Sie bei der Wahl einer günstigen Krankenkasse Beiträge sparen. Zudem bieten die Kassen verschiedene Zusatzleistungen an – im Online-Vergleich von CHECK24 finden Sie diese übersichtlich auflistet.
Geringfügig Beschäftigte, die nicht anderweitig abgesichert sind, können auch eine private Krankenversicherung abschließen. Eine private Krankenversicherung hat einige Vorteile – etwa meist umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Da sich die Beiträge in der PKV vor allem nach dem gewünschten Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss richten, kann sich eine private Krankenversicherung speziell für junge und gesunde Versicherte auch finanziell lohnen.
Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung sollte dabei gut überlegt sein. Wer einmal privat versichert ist, bleibt dies meist ein Leben lang.
Private Krankenversicherung vergleichen
Bei CHECK24 können Sie zahlreiche Tarife der privaten Krankenversicherung miteinander vergleichen. So finden Sie schnell und einfach einen Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt. Wenn Sie Fragen zur richtigen Absicherung haben, stehen Ihnen unsere Experten der privaten Krankenversicherung gerne zur Verfügung.
Wer als Minijobber keine andere Möglichkeit hat als sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern, kann als Alternative zum Minijob einen Midijob in Betracht ziehen. In solchen Jobs liegt das monatliche Arbeitsentgelt in einem Übergangsbereich zwischen mehr als 538 und maximal 2.000 Euro.
Im Gegensatz zu Minijobbern sind Midijobber über ihre Tätigkeit gesetzlich pflichtversichert. Gleichzeitig werden aufgrund der sogenannten Gleitzonenregelung keine vollen Versicherungsbeiträge fällig. Stattdessen steigt der Beitragsanteil des Midijobbers mit dem Verdienst an. Die volle Beitragspflicht erreicht er bei einem Arbeitsentgelt von 2.000 Euro pro Monat.
Ein weiterer Vorteil eines Midijobs ist, dass die Krankenkasse bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld auszahlt. Minijobber haben dagegen keinen Anspruch auf Krankengeld.
Zum 01.10.2022 stieg die Minijobgrenze für den maximalen monatlichen Verdienst von 450 Euro auf 520 Euro. Somit beträgt die neue Jahresverdienstgrenze nun 6.240 Euro
Unser Vergleich für die private Krankenversicherung berücksichtigt rund 4.300 Tarife – der größte Online-Vergleich, bestätigt durch ÖKO-Test (Ausgabe 10/2016).
In der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen wir rund 70 Kassen.