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Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung – jeder muss eine haben. Welche Art der Krankenversicherung – ob gesetzlich oder privat – für wen möglich ist, erfahren Sie hier.
Bei CHECK24 können Sie auf beste Qualität zählen. Zum wiederholten Mal wurde CHECK24 vom Handelsblatt & ServiceValue als bester Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich” ausgezeichnet. Der TÜV Saarland vergibt außerdem die Bestnote „sehr gut” für die Kundenzufriedenheit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen. Wie hoch der Beitrag für die GKV ist, richtet sich nach dem Einkommen.
Es gibt zahlreiche Krankenkassen, für die man sich entscheiden kann, sofern man sich gesetzlich versichern darf. Ein Großteil der Leistungen ist vorgeschrieben und bei allen Kassen gleich. Sie unterscheiden sich jedoch durch freiwillige Zusatzleistungen, wie etwa Zuschüsse für alternative Therapien, und einen individuellen Zusatzbeitrag.
Nur wer nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, kann sich privat versichern. Alle anderen müssen eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Mit einer privaten Krankenversicherung können nicht gesetzlich Versicherungspflichtige in vielen Fällen Geld sparen und sich einen Versicherungsschutz sichern, der über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht.
Zu den nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen gehören etwa Arbeitnehmer, die ein Bruttojahresgehalt von mehr als 69.300 Euro haben (Stand: 2024).
Da sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem jeweiligen Einkommen bemessen, können gerade sehr gut verdienende junge und gesunde Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung (PKV) sparen. Denn in der PKV richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Alter bei Vertragsabschluss, Vorerkrankungen und dem gewünschten Leistungsumfang.
Neben gutverdienenden Arbeitnehmern können sich Beamte, Beamtenanwärter, Selbstständige und Freiberufler privat versichern. Gerade für Beamte und Beamtenanwärter ist die private Krankenversicherung dank staatlicher Beihilfe in der Regel die bessere – weil kostengünstigere – Wahl. Auch gutverdienende Selbstständige und Freiberufler können durch günstige Beiträge Geld sparen.
Wenn Eltern ihren Kindern einen privaten Versicherungsschutz zukommen lassen wollen, ist das ebenfalls möglich – selbst wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind. Allerdings muss dann für das Kind ein eigener Versicherungsbeitrag bezahlt werden, während es in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden kann.
Zudem können sich Studenten zum Beginn ihres Studiums von ihrer gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und sich für den Rest des Studiums privat versichern – das kann sich vor allem für die Kinder von Beamten lohnen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie zudem rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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