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Während der Wartezeit übernimmt die Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung keine Leistungen. Diese Frist ist meist auf drei Monate nach Versicherungsbeginn festgelegt. Die Wartezeit entfällt für Behandlungen, die infolge eines Unfalls notwendig werden.
Auch Behandlungskosten für gesundheitliche Probleme, die der Versicherte schon vor Vertragsabschluss hatte, bezuschusst die Versicherung in der Regel nicht. Das gilt auch, wenn Sie schon einen Termin mit einem Heilpraktiker oder Arzt vereinbart oder eine Behandlung begonnen haben.
Die Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung leistet nur bis zu bestimmten Höchstwerten. Ist die maximale Erstattungssumme erreicht, leistet die Versicherung im vereinbarten Zeitraum nicht mehr. Bei Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren gilt der Höchstwert meist für alle Leistungen in einem Jahr, bei Leistungen für Sehhilfen für alle Kosten innerhalb von zwei Jahren.
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