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Leistet eine Krankenhauszusatzversicherung auch im Ausland?

Ja, eine private Krankenhauszusatzversicherung leistet auch bei medizinisch notwendigen stationären Aufenthalten im Ausland.

Erkranken Sie etwa im Urlaub oder haben Sie auf einer Reise einen Unfall, haben Sie auch im Ausland Anspruch auf eine privatärztliche Behandlung im Krankenhaus.

Die Versicherung zahlt je nach Tarif für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Die Behandlung durch den Chefarzt wird von allen Tarifen übernommen. Dabei erstattet die Versicherung maximal die Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland anfallen würden.

Allerdings gilt der Versicherungsschutz im Ausland nur für Notfalloperationen. Fährt man mit dem Vorsatz in ein anderes Land, sich dort stationär behandeln zu lassen, leistet die Versicherung nicht.

Regelungen für Aufenthalte in Europa und weltweit

In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz ist die maximale Dauer eines Aufenthalts meist nicht begrenzt. Reisen Sie in ein Land außerhalb des EWR, gilt der Versicherungsschutz jedoch in der Regel nur für eine begrenzte Zeit – beispielsweise für drei Monate.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, endet die Versicherung in der Regel.

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