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Was tun bei Versicherungsfall der Krankenzusatzversicherung?

Um im Versicherungsfall die in Anspruch genommenen Leistungen erstattet zu bekommen, gehen Sie als Inhaber einer privaten Krankenzusatzversicherung am besten wie folgt vor:

  1. Versicherte erhalten eine Rechnung, nachdem sie eine Leistung von einem Arzt, Heilpraktiker, Augenoptiker, Zahnarzt oder Krankenhaus in Anspruch genommen haben.
  2. Von dieser Rechnung sollten Sie eine Kopie anfertigen und diese zu Ihren Unterlagen nehmen.
  3. Die originale Rechnung muss an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden.
  4. Die Gesellschaft prüft dann, ob die Leistungen vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Ist dies der Fall, wird Ihnen der vereinbarte Kostenanteil erstattet.

In den Versicherungsbedingungen ist meist geregelt, dass Sie eine Rechnung umgehend einreichen sollten. Um die Erstattung möglichst schnell zu erhalten, sollten Sie dies auch tun. Eine genaue Frist müssen Sie dabei in der Regel jedoch nicht einhalten.

Zudem sollten Sie beachten, bis zu welchen Beträgen Ihr Tarif die Kosten erstattet. Haben Sie beispielsweise den maximalen jährlichen Erstattungsbetrag ihrer Krankenzusatzversicherung ausgeschöpft, wird Ihr Versicherer bis zum Beginn des folgenden Jahres keine weiteren Leistungen mehr erstatten.

Bei Tarifen der Brillenversicherung gilt der maximale Erstattungsbetrag meist für einen Zeitraum von zwei Jahren.

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