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089 - 24 24 12 78zusatzschutz@check24.deUm im Versicherungsfall die in Anspruch genommenen Leistungen erstattet zu bekommen, gehen Sie als Inhaber einer privaten Krankenzusatzversicherung am besten wie folgt vor:
In den Versicherungsbedingungen ist meist geregelt, dass Sie eine Rechnung umgehend einreichen sollten. Um die Erstattung möglichst schnell zu erhalten, sollten Sie dies auch tun. Eine genaue Frist müssen Sie dabei in der Regel jedoch nicht einhalten.
Zudem sollten Sie beachten, bis zu welchen Beträgen Ihr Tarif die Kosten erstattet. Haben Sie beispielsweise den maximalen jährlichen Erstattungsbetrag ihrer Krankenzusatzversicherung ausgeschöpft, wird Ihr Versicherer bis zum Beginn des folgenden Jahres keine weiteren Leistungen mehr erstatten.
Bei Tarifen der Brillenversicherung gilt der maximale Erstattungsbetrag meist für einen Zeitraum von zwei Jahren.
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