Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 78 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 78

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:

zahn@check24.de für Zahnzusatzversicherung

krankenhaus@check24.de für Krankenhauszusatzversicherung

zusatzschutz@check24.de für Heilpraktiker- und Brillenversicherung

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 78zusatzschutz@check24.de
  • Transparenter Marktvergleich
  • Kostenloser und anonymer Vergleich

Was ist beim Wechsel des Versicherers zu beachten?

Wenn Sie Ihre Krankenzusatzversicherung wechseln möchten, wird eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Sie sollten sich diesen Schritt daher gut überlegen – denn gesundheitliche Probleme, die seit Abschluss Ihres aktuellen Vertrags aufgetreten sind, können die Versicherung verteuern oder sogar dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.

Erst nach der Gesundheitsprüfung erfahren Sie, ob Ihr Antrag angenommen wird und in welcher Höhe der Versicherer eventuelle Risikozuschläge für Vorerkrankungen erhebt. Diese Zuschläge erhöhen den Versicherungsbeitrag, den Sie bezahlen müssen.

Bevor Sie Ihre aktuelle Police kündigen, sollten Sie also die neue Versicherung bereits abgeschlossen haben. Falls die Beiträge wider Erwarten höher ausfallen, haben Sie 14 Tage Zeit, den neuen Vertrag zu widerrufen.

Beachten Sie bei einem Wechsel die Mindestvertragslaufzeit von zumeist zwei Jahren. Danach können Sie eine bestehende Krankenzusatzversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres kündigen.

Nach einem Wechsel gelten für die neue Versicherung in der Regel wieder Wartezeiten. Leistungen können Sie daher erst nach Ablauf dieser Fristen beanspruchen.

Weitere interessante Inhalte

Ambulante Zusatzversicherung Tarife ohne Wartezeit Brillenversicherung