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Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus bei stationären Aufenthalten?

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wird bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus eine Zuzahlung fällig. Diese ist pro Kalenderjahr auf 28 Tage und 10 € pro Tag beschränkt. Als gesetzlich versicherte Person müssen Sie somit maximal 280 € jährlich für Krankenhausaufenthalte bezahlen. Wünschen Sie Sonderleistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, müssen Sie diese in vollem Umfang zusätzlich selbst bezahlen. Die Tage der Aufnahme und der Entlassung werden – ebenso wie Feiertage und Wochenenden – als volle Tage angesehen, für die die Zuzahlung entrichtet werden muss.

Die Kosten für die Zuzahlung bezahlen Sie nicht an Ihre Krankenkasse, sondern am Tag Ihrer Entlassung direkt an das Krankenhaus. Auf der Rechnung des Krankenhauses wird der Zeitraum des Aufenthalts vermerkt. Diese Rechnung sollten Sie mindestens bis zum Ende des Jahres als Zahlungsnachweis aufbewahren. Falls Sie im selben Kalenderjahr erneut stationär in einem Krankenhaus versorgt werden müssen, kann das Krankenhaus die Zahlungen nachverfolgen und diese für die Obergrenze von 28 Tagen berücksichtigen. Falls Sie durch einen verlorenen Zahlungsnachweis in einem Kalenderjahr mehr als 280 € an Zuzahlungen entrichten, erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse den zu viel bezahlten Betrag zurück.

Findet während Ihres stationären Aufenthalts ein Krankenhauswechsel statt, muss die Zuzahlung für den Tag des Wechsels nur an das aufnehmende Krankenhaus bezahlt werden.

Beispiel:

Nach einem Sportunfall wird Frau Meyer am 28. Dezember 2022 das erste Mal in diesem Jahr stationär im Krankenhaus untergebracht. Am 13. Januar 2023 hat sie sich so weit erholt, dass sie aus dem Krankenhaus entlassen werden kann. Da der Aufnahmetag als voller Tag angerechnet wird, war Frau Meyer im Jahr 2022 insgesamt 4 Tage stationär im Krankenhaus untergebracht.

Ebenso zählt der Tag der Entlassung als voller Tag. Für das Jahr 2023 führt dies somit zu 13 Tagen, für die Frau Meyer eine Zuzahlung leisten muss. Da Frau Meyer keine Sonderleistungen in Anspruch genommen hat, muss sie für ihren Krankenhausaufenthalt somit insgesamt 170 € an das Krankenhaus bezahlen. Sollte sie 2023 erneut in einem Krankenhaus untergebracht werden müssen, muss sie die Zuzahlung für maximal 15 weitere Tage leisten, auch wenn der Aufenthalt länger ausfallen würde.

 

Von der Zuzahlung im Krankenhaus sind befreit:

  • Kinder unter 18 Jahren.
  • Schwangere im Rahmen von Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung.
  • Personen, die ihre Belastungsgrenze für Zuzahlungen (2 % des Haushaltseinkommens, 1 % bei schwerwiegend chronisch Kranken) im entsprechenden Kalenderjahr bereits erreicht haben.
  • Personen, deren Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung verrechnet wird (z. B. bei Arbeitsunfällen).
  • Personen, deren Behandlung unter das Bundesversorgungsgesetz fällt (z. B. bei Unfall während eines Wehrdienstes).

 

Krankenhauszusatzversicherung statt Zuzahlung

Falls Sie möchten, dass Ihre Kosten für die gesetzliche Zuzahlung erstattet werden, können Sie eine entsprechende Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Manche Tarife erstatten die Kosten vollständig. Auch Sonderleistungen wie freie Arztwahl oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer werden von den meisten Tarifen übernommen.

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