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Ein Arzt für Naturheilverfahren ist speziell geschult, um Therapien der Naturheilkunde durchzuführen. Dafür hat er zusätzlich zu seinem Medizinstudium und seiner Facharztausbildung eine Zusatzqualifikation für diesen Bereich erworben. In der Regel muss er eine dreimonatige Weiterbildung für Naturheilverfahren absolvieren. Alternativ werden 80 Stunden Fallseminare anerkannt.
Zusätzlich muss der Mediziner einen Kurs über 160 Stunden durchlaufen. Die Weiterbildung vermittelt dabei Themen wie Wasseranwendungen, Atem- und Entspannungstechniken, Massagen, Ernährungsmedizin, Phytotherapie oder Ordnungstherapie.
Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Mediziner die Bezeichnung „Arzt für Naturheilverfahren“ führen darf, wird von der Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Daneben gibt es für Ärzte auch Weiterbildungen in den Bereichen Akupunktur und Homöopathie.
Führt ein Arzt Therapien der Naturheilkunde durch, rechnet er seine Leistungen in der Regel nach dem Hufeland-Verzeichnis ab. Das Verzeichnis listet für anerkannte Verfahren der Alternativmedizin auf, über welche Gebührenziffer der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) diese abgerechnet werden können.
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