Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 - 24 24 12 78 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 78

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:

zahn@check24.de für Zahnzusatzversicherung

krankenhaus@check24.de für Krankenhauszusatzversicherung

zusatzschutz@check24.de für Heilpraktiker- und Brillenversicherung

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 78zusatzschutz@check24.de
  • Transparenter Marktvergleich
  • Kostenloser und anonymer Vergleich

Arzt für Naturheilverfahren

Ein Arzt für Naturheilverfahren ist speziell geschult, um Therapien der Naturheilkunde durchzuführen. Dafür hat er zusätzlich zu seinem Medizinstudium und seiner Facharztausbildung eine Zusatzqualifikation für diesen Bereich erworben. In der Regel muss er eine dreimonatige Weiterbildung für Naturheilverfahren absolvieren. Alternativ werden 80 Stunden Fallseminare anerkannt.

Zusätzlich muss der Mediziner einen Kurs über 160 Stunden durchlaufen. Die Weiterbildung vermittelt dabei Themen wie Wasseranwendungen, Atem- und Entspannungstechniken, Massagen, Ernährungsmedizin, Phytotherapie oder Ordnungstherapie.

Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Mediziner die Bezeichnung „Arzt für Naturheilverfahren“ führen darf, wird von der Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Daneben gibt es für Ärzte auch Weiterbildungen in den Bereichen Akupunktur und Homöopathie.

Führt ein Arzt Therapien der Naturheilkunde durch, rechnet er seine Leistungen in der Regel nach dem Hufeland-Verzeichnis ab. Das Verzeichnis listet für anerkannte Verfahren der Alternativmedizin auf, über welche Gebührenziffer der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) diese abgerechnet werden können.

Weitere interessante Inhalte

Ambulante Zusatzversicherung Tarife ohne Wartezeit Brillenversicherung