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Chefarztbehandlung

Der Begriff „Chefarztbehandlung“ verdeutlicht nicht alle Leistungen, die Sie durch den Leistungsbaustein erhalten können. Leistet eine Zusatzversicherung für Chefarztbehandlungen, können Sie sich von einem Chefarzt oder einem beliebigen anderen Spezialisten Ihrer Wahl behandeln lassen. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Ihr Wahlarzt auf seinem Spezialgebiet mehr Erfahrung hat als der Chefarzt des Krankenhauses. Im Rahmen von Versicherungsleistungen ist die Chefarztbehandlung daher als „freie Arztwahl“ zu verstehen.

Da Spezialisten Ihnen für eine Behandlung ein Vielfaches des eigentlichen Regelsatzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen können, handelt es sich dabei um eine sogenannte Wahlleistung. Diese geht über die Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus, weshalb die GKV nicht für die zusätzlich anfallenden Kosten aufkommen muss.

Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen die GKV die Kosten einer Chefarztbehandlung dennoch bezahlt. Beispielsweise, wenn es im Krankenhaus keinen anderen Arzt gibt, der die notwendige Behandlung durchführen kann. Mitglieder einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) können sich die Kosten für die Behandlung in der Regel erstatten lassen.

Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse eine (Teil-)Erstattung für die Chefarztbehandlung wünscht, kann diese unter anderem durch den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung erhalten.

 

Die Vorteile der Chefarztbehandlung

Chefärzte sind üblicherweise die erfahrensten und qualifiziertesten Ärzte in einem Krankenhaus. Sie haben spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere in Bezug auf seltene oder komplexe Krankheitsbilder. Im Gegensatz zur Behandlung durch einen Assistenzarzt hat der Chefarzt eine höhere medizinische Kompetenz. Sollte die Fachkenntnis eines anderen Arztes auf seinem Spezialgebiet höher sein als die des Chefarztes, steht Ihnen die Behandlung durch den Spezialisten aufgrund der freien Arztwahl offen.

Zusätzlich sichern Sie sich durch die Chefarztbehandlung die feste Zuständigkeit eines Arztes, was bedeutet, dass Sie vor häufigen Arztwechseln – die von vielen Patienten als unangenehm wahrgenommen werden – geschützt sind. Auf diese Weise kennt Ihr Wahlarzt Ihre Bedürfnisse und ist Experte für Ihren gesamten Behandlungsverlauf.

Daneben umfasst die Chefarztbehandlung nicht nur die ärztliche Behandlung, sondern auch die Koordination des gesamten medizinischen Teams. Der Chefarzt überwacht den Krankheitsverlauf und stimmt die Behandlung mit den anderen Fachärzten ab. Er ist auch der Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen und sorgt dafür, dass die individuellen Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt werden.

 

Wie kann man eine Chefarztbehandlung beantragen?

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes kann der Patient in der Regel einen Chefarztwunsch äußern. Hierfür muss eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben werden. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Krankenhäuser und Abteilungen die Chefarztbehandlung anbieten. Auch hier ist es wichtig, vorab die Bedingungen der Krankenhauszusatzversicherung zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Empfehlung einzuholen. In den meisten Fällen muss der Chefarztwunsch schriftlich beim Krankenhaus oder der Krankenhauszusatzversicherung beantragt werden. Der Chefarzt oder ein Arzt mit vergleichbarer Qualifikation übernimmt daraufhin die medizinische Betreuung. Wer über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügt und dennoch auf die Chefarztbehandlung verzichtet, erhält von seiner Zusatzversicherung oftmals ein Tagegeld als Ersatz.

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