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Osteopathie

Immer mehr Menschen entscheiden sich für natürliche Behandlungsmethoden und schätzen die Vorteile der Osteopathie. Hier erfahren Sie, mehr zu den Anwendungsbereichen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt und wie Sie sich vor den Kosten einer Osteopathischen Behandlung schützen können.

Osteopathie und ihre Anwendungsbereiche

Die Osteopathie betrachtet den Körper als Ganzes. Der Grundgedanke ist, dass gesundheitliche Beschwerden auch auf andere Regionen des Körpers ausstrahlen können.

Bevor der Osteopath bzw. Heilpraktiker mit der Behandlung beginnt, erstellt er ein allgemeines Bild vom gesundheitlichen Zustand des Patienten. Dabei werden auch psychische Belastungen angesprochen.

Anschließend tastet er den Körper ab und sucht nach Verspannungen, Blockaden oder Verhärtungen. Diese werden anschließend durch gezielte Druckausübungen gelöst. Sobald die Blockaden gelöst sind, kann sich Ihr Körper in der Regel von selbst regenerieren.

Auch bei anderen Beschwerden kann Osteopathie Abhilfe schaffen, darunter:

  • Schluckbeschwerden
  • Magenbeschwerden
  • Verdauungsstörungen
  • Schwangerschaftsbeschwerden
  • Reizdarmsyndrom
  • Sportverletzungen
  • Schlafstörungen
  • Migräne
  • Nervenschmerzen
  • Allgemeine Verspannungen

Übernahme der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Um Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, muss der Heilpraktiker mindestens nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder dem Hufenlandverzeichnis abrechnen. Oftmals wird ein Nachweis von Prüfungen und Zertifizierungen einer abgeschlossenen osteopathischen Ausbildung verlangt. Dies ist notwendig, da die Krankenkassen nur Zuschüsse gewähren, wenn die Behandlung von einem zertifizierten Heilpraktiker durchgeführt wird.

Die privaten Krankenversicherungen bezahlen osteopathische Behandlungen, wenn die Übernahme von Kosten für natürliche Heilmethoden im Vertrag genannt wird.

Leistungen der Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Eine reine Osteopathie-Versicherung ist eher selten. Stattdessen fällt der Bereich häufig unter die Heilpraktiker-Zusatzversicherung.

Osteopathie ist ein Unterbereich der Naturheilverfahren und bezeichnet eine spezifische Behandlungsmethode. Es ist wichtig zu beachten, dass Osteopathen immer auch Heilpraktiker sind, aber nicht jeder Heilpraktiker ein Osteopath ist, denn dafür ist eine spezifische Zertifizierung erforderlich. 

Die genaue Kostenerstattung hängt von den spezifischen Tarifen ab. 

Für Kinder werden häufig bis zu 400 Euro im Jahr übernommen. 

Erwachsene erhalten zwischen 80 bis 100 Euro, wenn der Maximalbetrag von 1.250 Euro (auch das variiert wieder nach Tarif) nicht überschritten wird. 

Die Heilpraktiker müssen nach dem Hufenlandverzeichnis oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abrechnen.

Wenn Sie also regelmäßig osteopathische Behandlungen benötigen, kann sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung lohnen. Je nach Tarif werden bis zu 90 Prozent der Behandlungskosten übernommen. Eine Heilpraktiker-Versicherung ist bereits ab 8,32 € im Monat verfügbar. 

Kostenerstattung durch die Zusatzversicherung

Einzelne Sitzungen beim Heilpraktiker können bis zu 150 Euro kosten. Da jedoch häufig mehrere Sitzungen für eine Besserung nötig sind, liegen die Kosten in der Regel höher.

In der Regel müssen Versicherte die Originalrechnung sowie ein ärztliches Rezept einreichen.

Um sich eine Kostenerstattung einzuholen, benötigt der Patient eine ärztliche Bestätigung, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die Bestätigung ist nur für eine begrenzte Anzahl an Sitzungen gültig.

Patienten reichen die Unterlagen, also Originalrechnung des Osteopathen und die ärztliche Bestätigung bei ihrer Zusatzversicherung oder Krankenversicherung ein. Manchmal wird auch ein Qualifikationsnachweis des Osteopathen gefordert. Dieser belegt eine umfassende Ausbildung und die Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband.

Einige Physiotherapeuten bieten auch osteopathische Behandlungen an, diese werden aber selten von den Zusatzversicherungen übernommen. Wenn Sie jedoch einen Physiotherapeuten wählen, der Mitglied im Osteopathenverband ist, können Sie möglicherweise von einer solchen Behandlung profitieren. Zuschüsse für Behandlungen werden nur genehmigt, wenn zertifizierte Ärzte oder Heilpraktiker sie durchführen, da nur sie eine geeignete Diagnose stellen können. Bitte beachten Sie, dass die Erstattungsmenge in den ersten Jahren begrenzt ist. Viele Tarife deckeln die Erstattungsmenge auf wenige hundert Euro oder es bestehen Mindestlaufzeiten, an die man sich halten muss.


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