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Muss ich für den Autokredit Sicherheiten hinterlegen?

Wie für jeden Kredit verlangen viele Banken auch beim Autokredit Sicherheiten. Durch diese sichern sich Kreditinstitute vor einem möglichen Zahlungsausfall ab. Bei einem Kredit zur freien Verwendung dient häufig nur das Einkommen als Sicherheit. Der Kunde sollte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sein, welches seit mindestens sechs Monaten bereits besteht. Der Kreditgeber prüft dies zum Beispiel anhand von Kontoauszügen. 

Angestellte und Arbeiter: Nachweise über das Einkommen oder den Lohn, den Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Pensionisten / Beamte: Aktuelle Bezügemitteilung der Pension oder Beamtenbesoldung und den letzten Änderungsbescheid.
Rentner: Aktueller Rentenbescheid oder Rentenänderungsbescheid beziehungsweise Rentenanpassungsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie mehrere Renten beziehen, reichen Sie bitte alle aktuellen Nachweise ein.

Zusätzliche Sicherheiten für einen Autokredit

Lange Zeit wollten alle Banken den Fahrzeugschein bei einem Autokredit als Sicherheit. Heutzutage ist das nicht immer so. Zwar gibt es noch Banken, die eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Kunden anfordern, manchen Kreditinstituten genügt aber auch eine Kopie des Kaufvertrags. Hat die Bank den Fahrzeugbrief, ist sie auch die Eigentümerin und kann, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlen kann, das Auto pfänden und verkaufen. Hierzu wird die Bank auch die Unterzeichnung einer Sicherungsübereignung vom Autokreditkunden fordern, in der die Eigentumsübertragung geregelt ist. Ist der Kredit vollständig zurückgezahlt, geht das Eigentum und der Fahrzeugbrief wieder an den Kunden zurück. 

Da ein Autokredit zweckgebunden ist, kann er nur für eine Finanzierung eines neuen oder gebrauchten KfZ verwendet werden. Aus diesem Grund fordern Banken, welche keine Eigentumsübertragung des Kraftfahrzeuges fordern, als Nachweis zumindest eine Kopie des Kaufvertrags. Allerdings kann der Autokredit auch für dessen Reparatur abgeschlossen werden. 

Kaufvertrag: Der Vertrag muss die genaue Fahrzeugbezeichnung, den Kaufpreis und den Käufer beinhalten. Wenn nötig, reichen Sie bei der Bank die unterzeichnete Drittbenutzer-Vereinbarung ein.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Wichtig ist, dass Sie der Bank die jeweils benötigte, gut lesbare Kopie oder Original innerhalb des geforderten Zeitraumes nach Fahrzeugzulassung zukommen lassen.

💡: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nie in Kopie mitführen. Laut § 11 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss der Fahrzeugschein im Original mitgeführt werden. So kann bei einer Fahrzeugkontrolle die Polizei die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten auch sicher mit dem zentralen Fahrzeugregister abgleichen. Wer nur eine Kopie dabei hat, zahlt 10 Euro Strafe. 


Was passiert, wenn ich den Fahrzeugbrief der Bank nicht übergebe? 

Fordert die Autokreditbank die Zulassungsbescheinigung Teil II vom Kunden, sollte er diese auch an die Bank übermitteln. Versäumt es der Kunde innerhalb der vereinbarten Frist von meist vier Wochen, kann sich das Darlehen verteuern. Welche Konsequenzen die Bank dann genau unternimmt, können Kunden dem Kreditvertrag entnehmen. 

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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