Bei einem Ratenkredit kann auch ein zweiter Kreditnehmer wie beispielsweise der Ehe-, Lebenspartner oder ein Familienmitglied hinzugenommen werden. Aber auch andere Personen wie beispielsweise Freunde oder Bekannte können als zweiter Kreditnehmer hinzugezogen werden. Ist dies der Fall, haften beide Kreditnehmer gleichermaßen für die Tilgung der Schuld.
Ein zweiter Kreditnehmer macht jedoch nur Sinn, wenn dieser über eine gute Kreditwürdigkeit verfügt. Denn auch die Bonität des zweiten Kreditnehmers wird durch eine Abfrage bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) überprüft. Auch vom zweiten Kreditnehmer müssen Einkommensnachweise vorgelegt werden, um dessen Zahlungsfähigkeit nachzuweisen.
Durch den zweiten Kreditnehmer und die gemeinsame Haftung erhöht sich die Bonität in der Regel, sodass sich auch das Ausfallrisiko für die Bank verringert. Dies hat zur Folge, dass sich die Zinsen bei einem bonitätsabhängigen Zinssatz reduzieren oder ein bonitätsunabhängiger Kredit nicht gewährt wird. Durch Hinzunehmen eines zweiten Kreditnehmers mit guter Bonität, kann ein Kredit eher bewilligt oder der Zinssatz verbessert werden. Dies ist möglich, da sich die Sicherheit für das Kreditinstitut durch den zweiten Kreditnehmer erhöht und Ihnen die Banken deshalb bessere Konditionen ermöglichen.
Sollten Sie Ihren Zahlungsverbindlichkeiten nicht nachkommen, kann sich das Kreditinstitut sofort an den zweiten Kreditnehmer wenden und die Tilgung der Schuld von diesem einfordern. Sind jedoch beide Kreditnehmer zahlungsunfähig, kann es zu einer Lohnpfändung kommen. Dabei besteht für das Kreditinstitut die Möglichkeit, sich gleichermaßen an beide Kreditnehmer wenden, um die Tilgung der Schuld durch eine Pfändung des Einkommens zu erwirken. Dies ist aufgrund der gemeinsamen Haftung beider Kreditnehmer möglich.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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