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Wann haftet der Ehepartner für Kreditschulden?

Eine Ehe allein begründet keine automatische Haftung für die Schulden des Partners. Jeder Ehepartner bleibt für seine eigenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Das bedeutet, dass ein Ehepartner nicht für einen Kredit haften muss, den der andere allein aufgenommen hat.

Für welche Schulden haftet der Ehepartner?

Ehepartner haften nicht automatisch für Kreditschulden des anderen, es sei denn, sie haben den Kredit gemeinsam aufgenommen. Eine weitere Ausnahme im Eherecht bilden die Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs.

Gemeinsame Kreditaufnahme

Wenn die beide Ehepartner den Kreditvertrag zusammen unterschreiben, haften sie gemeinsam für den Kredit. Die Bank kann dann von beiden die Rückzahlung in voller Höhe verlangen. Den Ehepartner als zweiten Kreditnehmer aufzunehmen, ist aber nur dann sinnvoll, wenn dieser über ein eigenes Einkommen verfügt und eine gute Kreditwürdigkeit hat. Denn auch die Bonität des zweiten Kreditnehmers wird durch eine Schufa-Abfrage überprüft und er muss Einkommensnachweise vorlegen, um seine Zahlungsfähigkeit zu belegen.

Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Nach § 1357 BGB haften Ehepartner gemeinsam für alltägliche Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder kleinere Anschaffungen, wenn sie im Rahmen der ehelichen Lebensführung getätigt werden. Dazu gehören in der Regel alle Anschaffungen, die für den normalen Alltag notwendig sind. Luxusgüter oder besonders teure Anschaffungen fallen meist nicht darunter. Die Haftung tritt unabhängig davon ein, welcher Ehepartner den Kauf tätigt, solange es sich um ein Geschäft handelt, das der gemeinsamen Lebensführung dient. Dies bedeutet, dass der Ehepartner auch dann haften kann, wenn er dem Geschäft nicht explizit zugestimmt hat.

Einfluss des Güterstands auf Schulden vor der Ehe

Der Güterstand, den Ehepartner wählen, hat keinen Einfluss auf Schulden, die ein Partner vor der Ehe aufgenommen hat. Allerdings gibt es je nach gewähltem Güterstand Unterschiede:

  • Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand): Die vor der Ehe aufgenommenen Schulden bleiben Eigentum des jeweiligen Ehepartners. Während der Ehe bleibt das Vermögen getrennt, sodass keine automatische Haftung für die Schulden des anderen besteht.
  • Gütertrennung: Bei der Gütertrennung werden Vermögen und Schulden sowohl während der Ehe als auch bei der Scheidung strikt getrennt behandelt. Das bedeutet, dass ein Ehepartner nicht für die Schulden des anderen haftet.
  • Gütergemeinschaft: In diesem Fall wird das gesamte Vermögen – auch Schulden – gemeinsam betrachtet. Dies kann dazu führen, dass der Ehepartner für Schulden haftet, die vor der Ehe entstanden sind, wenn sie in das gemeinsame Vermögen übergehen.

Um Risiken zu vermeiden, sollten Ehepartner sich über ihren Güterstand informieren und gegebenenfalls vertragliche Regelungen treffen, wenn sie eine Mithaftung ausschließen möchten.

Scheidung oder Todesfall: Was gilt für Kreditschulden?

Wer haftet bei einer Scheidung für bestehende Kredite?

Eine Scheidung beendet zwar die Ehe, aber nicht automatisch die finanziellen Verpflichtungen. Bei einem gemeinsam aufgenommenen Kredit bleibt die Haftung bestehen, das bedeutet beide Ex-Partner haften also weiterhin gesamtschuldnerisch, selbst wenn nur einer den Kredit allein weiter nutzt.

Wer erbt die Schulden?

Beim Tod eines Ehepartners gehen auch dessen Schulden auf die Erben über, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen. Das betrifft auch laufende Kredite. Falls mehrere Erben vorhanden sind, haften sie gemeinsam für die Schulden. Das bedeutet, dass nicht ein einzelner Erbe allein verantwortlich ist, sondern alle zusammen. Wurde der Kredit gemeinsam mit dem Partner aufgenommen, bleibt der überlebende Ehepartner in voller Höhe haftbar. 

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