Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, prüft sie, wie wahrscheinlich es ist, dass es seitens des Kreditnehmers zu Zahlungsausfällen kommt. Als Sicherheit für eine regelmäßige Rückzahlung der Raten dienen ihr eine gute Bonität, ein regelmäßiges Einkommen und eventuelle Rücklagen. Einige Personengruppen wie zum Beispiel Selbstständige und Freiberufler, Senioren oder Studenten können kein monatliches Gehalt oder nur niedrige Summen vorweisen und haben eine entsprechend geringere Chance auf einen Kredit. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Bürgen als Sicherheit für die Bank hinzuzuziehen. Auch Käufer, die für eine Immobilienfinanzierung nicht genug Eigenkapital aufbringen, haben höhere Chancen auf einen Kredit mit Bürgschaft der Eltern oder anderen Verwandten.
Ein Bürge verpflichtet sich, die Verantwortung zu übernehmen, für den Fall, dass der Kreditnehmer die Raten eines Kredits nicht mehr zahlen kann. Mit einer Bürgschaft haftet der Bürge mit dem gesamten privaten Vermögen für die Schuld des Kreditnehmers und dient so der Bank als Sicherheit. Das Risiko für den Bürgen ist hoch, denn er selbst hat zwar eine Zahlungsverpflichtung, aber keine Ansprüche auf die Kreditsumme, für die er einsteht. Zudem ist es nicht einfach möglich, aus einem Bürgschaftsvertrag auszutreten oder ihn zu kündigen.
Im Prinzip kann jede Person eine Bürgschaft übernehmen – ob nahe Verwandte, Freunde oder Fremde. Grundsätzlich müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt werden.
So muss der Bürge – ebenso wie der Kreditnehmer – volljährig sein und seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Zudem muss ein Bürge über eine gute Bonität und ein geregeltes Einkommen verfügen. Läuft die Person Gefahr, sich mit einer Bürgschaft selbst finanziell in Schwierigkeiten zu bringen, kommt sie dafür nicht in Frage. Hier sind die Banken in der Verantwortung, den Bürgen vor einer sogenannten ruinösen Bürgschaft zu schützen. Auch gilt als Voraussetzung, dass die Person keine Negativmerkmale bei der Schufa hat.
Wurde der Bürge von der Bank für die Absicherung des Kredits akzeptiert, kommt es zwischen ihnen zu einem schriftlichen Bürgschaftsvertrag. Der Bürge erklärt darin gegenüber der Bank, dass er für die Schulden des Kreditnehmers einsteht, sollte dieser nicht mehr zahlungsfähig sein. In der Regel werden in dieser Erklärung auch die Details der Bürgschaft wie zum Beispiel die Höhe des Kredits festgehalten.
Übrigens: Auch die Bank kann als Bürge auftreten. Mit einem sogenannten Bankaval, einer Mietbürgschaft oder Avalkredit haftet die Bank im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für dessen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger. Hier zahlt die Bank kein Geld aus, wie es bei einem Kredit üblich ist, sondern springt nur im Notfall mit direkten Zahlungen an den Gläubiger ein. Eine Mietbürgschaft kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn ein Mieter die Kautionssumme nicht aufbringen kann und diese gegenüber dem Vermieter mit Hilfe der Bank absichert. Allerdings wird auch hier eine positive Bonität des Kunden vorausgesetzt, damit die Bank ein Aval oder eine Bürgschaft gewährt, zudem ist diese Form der Absicherung für den Kunden sehr teuer.
Bei der Ausfallbürgschaft muss die Bank zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um an das Geld des Kreditnehmers zu kommen, wenn dieser seine Raten nicht mehr zahlt. Erst wenn sie nachweisen kann, dass selbst eine Zwangsvollstreckung nicht weiterhilft, muss der Bürge einspringen. Diese Art der Bürgschaft ist die sicherste für den Bürgen, aber eine unliebsame für die Bank.
Hier muss die Bank bei Zahlungsausfall durch den Schuldner keinen gerichtlichen Nachweis über eine Zwangsvollstreckung erbringen, um das Geld vom Bürgen einzufordern. Sie muss allerdings belegen können, dass ein Anspruch gegenüber dem Bürgen besteht. Diese Art der Bürgschaft ist die gängigste zwischen Bank und Bürge.
Diese Variante ist die einfachste für die Bank und die mit den meisten Nachteilen für den Bürgen, denn das Kreditinstitut kann eine Forderung an ihn stellen, ohne diese begründen zu müssen. Dieser Forderung muss der Bürge zunächst nachkommen und kann die Zahlung erst nachträglich zurückverlangen, wenn sie sich als unbegründet herausstellt.
Ein Bürge muss nicht zwingend für den gesamten Kreditbetrag haften, sondern kann die Verpflichtung auch für einen Teil der Summe übernehmen oder seine Bürgschaft zeitlich begrenzen, sofern die Bank sich darauf einlässt. Dies wird in der Bürgschaftserklärung festgehalten.
Es ist auch möglich, mehrere Personen an einem Bürgschaftskredit zu beteiligen. Dies ist sinnvoll, wenn ein Bürge allein die finanzielle Verantwortung nicht stemmen kann. Mehrere Personen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner.
Macht der Kreditnehmer von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch und tritt vom Kredit zurück, ist auch der Bürge nicht mehr in der Verpflichtung. Ebenso kann der Bürge das Widerrufsrecht nutzen, wenn der Kreditnehmer bei Abschluss des Kredits nur eingeschränkt oder gar nicht geschäftsfähig war. Hatte die Bank das Geld bereits auf das Konto überwiesen, muss es innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden. Auch hier fallen bereits Zinsen an, die Tag genau abgerechnet werden, abhängig vom vertraglich vereinbarten Sollzins.
Weist der Bürge nach, dass die Belastung in der Zwischenzeit unzumutbar geworden ist, ist eine außerordentliche Kündigung der Bürgschaftserklärung möglich. Hierzu muss der Bürge aber hohe Hürden überwinden, denn selbst wenn das Einkommen nicht ausreicht, können vorhandene Besitztümer wie Immobilien veräußert und zur Abzahlung der Schulden genutzt werden. Eine Überforderung liegt in der Regel erst dann vor, wenn nicht mal mehr die laufenden Zinsen gezahlt werden können.
Ein weiterer Ausweg aus einem Bürgschaftsvertrag kann die Sittenwidrigkeit sein. Hierzu muss zum Zeitpunkt der Bürgschaft eine besonders enge emotionale Verbundenheit vorgeherrscht haben, der Bürge darf zu keiner Zeit ein eigenes Interesse an dem Kredit gehabt haben und muss eine massive finanzielle Überlastung durch die Bürgschaft vorweisen.
Ansonsten endet die Bürgschaft erst, wenn der Kredit inklusive Zinsen komplett getilgt ist oder die Hauptschuld von einer anderen Person übernommen wird. Verstirbt der Kreditnehmer, geht die Schuld auf den Bürgen über. Er ist nun Hauptschuldner. Die Bürgschaft ist damit zwar beendet, das Geld muss aber trotzdem zurückgezahlt werden. Verstirbt der Bürge, wird die Bürgschaft vererbt.
Um eine Bürgschaft zu übernehmen, muss ein Bürge Schufa-frei sein. Die Bürgschaft wird als neutraler Eintrag in der Schufa hinterlegt. Trotzdem kann sie sich negativ auswirken, wenn der Bürge zum Beispiel selbst einen Kredit braucht, weil er mit seinen Sicherheiten schon für den Bürgschaftskredit haftet.
Eine Kreditbürgschaft ist risikoreich für den Bürgen und scheinbar ohne Nachteile für den Kreditnehmer. Doch rechnet man mit ein, dass gerade enge Beziehungen durch ein solches Abhängigkeitsverhältnis nachhaltig negativ beeinflusst werden können, sollte sich der Antragsteller gut überlegen, ob sie wirklich nötig ist. Es lohnt sich oftmals, verschiedene Kreditangebote zu vergleichen, da eine Bürgschaft eventuell gar nicht nötig ist.
Auf den ersten Blick sehen beide Szenarien gleich aus, da mehr als eine Person Verpflichtungen für einen Kredit bei der Bank eingehen. Rechtlich ist der Unterschied groß. Gibt der Antragsteller einen zweiten Kreditnehmer an, erhöht sich für den Kreditgeber die Wahrscheinlichkeit, dass die Raten zurückgezahlt werden können. So ist auch ein niedrigerer Zinssatz möglich. Auch hier kann eine Person mit negativer Schufa oder unregelmäßigem Einkommen durch Beteiligung einer zweiten Person einen Kredit erhalten. Hierzu ist Voraussetzung, dass der zweite Kreditnehmer nicht nur ein regelmäßiges Einkommen, sondern auch entsprechende Sicherheiten und eine gute Bonität gegenüber der Bank vorweisen kann. Beide Personen sind dann aber – im Gegensatz zur Bürgschaft – Vertragspartner des Kreditgebers und haben das gleiche Recht an der ausgezahlten Summe. Sie sind gemeinsam für die Rückzahlung verantwortlich. Ein weiterer Kreditnehmer ist oft die bessere Lösung als eine Bürgschaft. Hier lohnt es sich, beim Kreditvergleich direkt eine zweite Person mit anzugeben.
Bei Online-Krediten wird keine Bürgschaft akzeptiert, da diese einen eigenen Vertrag zwischen Bank und Bürge voraussetzt. Es gibt jedoch immer die Möglichkeit, einen zweiten Kreditnehmer hinzuzufügen. Diese Option erhöht die Chancen auf einen Kredit und kann für einen niedrigeren Zinssatz sorgen.
Ein Bürge muss – wie der Kreditnehmer auch – volljährig sein, seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und über ein deutsches Konto verfügen. Darüber hinaus muss er über eine gute Bonität und ein geregeltes Einkommen verfügen und darf nicht Gefahr laufen, sich durch die Zahlungsverpflichtung in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen. Zudem sollten keine negativen Einträge bei der Schufa vorliegen.
Der Bürge haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen inklusive vorhandener Immobilien und gegebenenfalls anderer Besitztümer. Bei einer Bankbürgschaft gilt dies nicht nur für die Kreditsumme selbst, sondern auch für die anfallenden Zinsen. Je nach Art der Bürgschaft zahlt der Bürge ab dem Moment, in dem der Schuldner zum ersten Mal zahlungsunfähig wird oder erst, wenn der Gläubiger nachweislich keine Option mehr hat, um an Geld beim Schuldner zu kommen.
Haftet ein Bürge für eventuelle Zahlungsausfälle, ist es auch für Kreditnehmer mit schlechter Schufa möglich, ein Darlehen zu erhalten. Voraussetzung ist aber immer, dass der Bürge eine gute Bonität vorweisen kann, da er der Bank in dem Fall als Sicherheit dient. Bevor eine Bürgschaft in Erwägung gezogen wird, ist es sinnvoll, Kredite mit zweitem Kreditnehmer zu vergleichen, da ein Bürge ein hohes finanzielles Risiko eingeht.
Eine Bürgschaft lässt sich nicht einfach kündigen. Wer einmal eine Bürgschaftserklärung für einen Kredit unterzeichnet hat, kommt aus der Zahlungsverantwortung nicht leicht heraus. Hier muss der Bürge nachweisen, dass er die Schulden nicht begleichen kann. Kann er eventuell vorhandene Immobilien oder andere Werte verkaufen, um die Zahlungen zu leisten, wird der Gläubiger davon Gebrauch machen. Eine Bürgschaft kann zu einer Belastung werden, die man nicht leichtfertig eingehen sollte. Auch dann nicht, wenn man dem Kreditnehmer aus persönlicher Verbundenheit helfen möchte.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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