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    Einkünfte

    Der Begriff Einkünfte ist Bestandteil des Steuerrechts und bezeichnet alle eingehenden Gelder. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Einnahmen: den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Unterhaltsleistungen, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Als Einkünfte werden ausschließlich Nettobeträge - die Summe nach Abzug von Steuern - bezeichnet. Bei den genannten Einkünften handelt es sich um positive Einkünfte, als negative Einnahmen werden die Verluste bezeichnet.

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