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    Inkasso

    Inkasso bezeichnet den Einzug von fälligen Geldforderungen. Dies tritt ein, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnungen nicht nachkommt.

    Die Schulden werden in der Regel von Inkassounternehmen eingetrieben. Kosten, die im Zuge dessen anfallen, muss der Schuldner tragen, wenn die Forderungen fällig sind. Für Inkassounternehmen gibt es keine gesetzliche Regelung für die Vergütung. Der Auftraggeber kann die Bezahlung demnach frei mit dem Unternehmen vereinbaren. Übernehmen Anwälte den Auftrag, ist die Vergütung gesetzlich geregelt.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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