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Sparen bei der BAföG-Rückzahlung: Dank hoher Teilerlasse ist das selbst bei einer Kreditaufnahme noch problemlos möglich.
BAföG (eigentlich die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz) besteht zu gleichen Teilen aus einem zinslosen Staatsdarlehen und einem staatlichen Zuschuss. Für Studierende hat das zur Folge, dass sie später – nach erfolgreichem Studienabschluss oder auch nach Studienabbruch – maximal die Hälfte des insgesamt erhaltenen Geldes an den Staat zurückzahlen müssen.
Darüber hinaus hat die Regierung im Jahr 2001 eine Deckelung des maximalen Darlehensbetrages auf 10.000 Euro eingeführt. Doch damit nicht genug: Noch geringer wird der fällige BAföG-Betrag durch einen Teilerlass.
Besonders gute Leistungen werden, ebenso wie eine kurze Studiendauer, aktuell mit einer Minderung der fälligen Darlehenssumme belohnt. Davon kann jedoch nur noch profitieren, wer sein Studium bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen hat, da die leistungs- oder studiendauerabhängigen Teilerlasse mit Beginn des Jahres 2013 ersatzlos gestrichen wurden. Ein Teilerlass, der alle ehemaligen BAföG-Empfänger ungeachtet ihrer Studienleistungen oder -dauer betrifft, blieb von den Änderungen hingegen unberührt.
Auch, wer den fälligen Darlehensbetrag in einer Summe oder in größeren Teilbeträgen begleicht, wird belohnt: Je nach Höhe der Zahlung erlässt das Bundesverwaltungsamt, welches für den Einzug der BAföG-Darlehen zuständig ist, mitunter 50 Prozent des Ablösebetrages. Wichtig: Dieser sogenannte Teilerlass bei vorzeitiger Rückzahlung wird dabei auf den vollen Darlehens- beziehungsweise Sondertilgungsbetrag angewendet; die obengenannte Deckelung auf 10.000 Euro kommt erst danach zum Einsatz.
Hinweis: Einen ersten Eindruck davon, wie hoch der prozentuale Nachlass in Ihrem Fall ausfällt, vermittelt Ihnen die Nachlasstabelle des Bundesverwaltungsamtes. Konkrete Angaben zur Ersparnis bei vorzeitiger Teil- oder Gesamtrückzahlung des BAföGs entnehmen Sie am besten Ihrem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid, der Ihnen in der Regel etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zugestellt wird.
Ist eine Einmalzahlung aufgrund fehlender Ersparnisse nicht möglich, kann der ehemalige BAföG-Empfänger noch immer zwischen zwei Optionen wählen: Bei einer Ratenzahlung etwa sind derzeit vierteljährliche Raten in Höhe von mindestens 315 Euro an das Bundesverwaltungsamt zu entrichten. Mit umgerechnet 105 Euro ist die monatliche finanzielle Belastung zwar überschaubar, allerdings entfällt hier die Möglichkeit, sich den attraktiven Teilerlass zu sichern. Anders sieht das bei Option Nummer zwei aus, welche sämtliche Vorzüge einer Ratenzahlung bietet, ohne dass auf die hohe Ersparnis verzichtet werden muss.
Dass Verbraucher auch dann noch vom Teilerlass bei vorzeitiger Rückzahlung profitieren können, wenn sie für die Rückzahlung Ihres BAföGs einen Kredit aufnehmen, mag zunächst verwundern, ist angesichts des mitunter hohen prozentualen Nachlasses allerdings gar nicht so erstaunlich.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Darlehensschuld von 10.000 Euro bleibt nach Abzug eines Teilerlasses in Höhe von 28,5 Prozent ein fälliger Darlehensbetrag von 7.150 Euro. Sind keinerlei Rücklagen vorhanden, die sich in die Rückzahlung des BAföGs investieren lassen, entspricht dieser Betrag zugleich der benötigten Kreditsumme.
Ein Darlehen in dieser Höhe erhalten Verbraucher über das Vergleichsportal CHECK24 beispielsweise aktuell bereits ab einem effektiven Jahreszins von lediglich 2,45 Prozent. Bei einer Laufzeit von 72 Monaten, bei der die monatliche finanzielle Belastung mit rund 107 Euro mit der einer regulären BAföG-Ratentilgung vergleichbar ist, fallen summa summarum Zinskosten in Höhe von 548 Euro an. Damit belaufen sich die Gesamtkosten des Darlehens auf 7.698 Euro – im Vergleich mit dem ursprünglich fälligen BAföG-Betrag bedeutet das noch immer eine Ersparnis von über 2.300 Euro.
Wer dennoch weiterhin unsicher ist, ob er für die Rückzahlung seines BAföG-Darlehens tatsächlich einen Kredit benötigt oder nicht, sollte sich ruhig etwas Bedenkzeit gönnen und verschiedene Rückzahlungsvarianten gegenüberstellen. Das ist für gewöhnlich kein Problem: Zwischen Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides und der Fälligkeit der ersten Rate vergeht in der Regel ein halbes Jahr.
Weitere Informationen rund um die Rückzahlung des BAföGs, die Nachlasstabelle sowie Beispielrechnungen finden Sie in unserem Blogbeitrag „Wenn sich Schuldenmachen auszahlt: Die BAföG-Tilgung via Kredit“. Mehr zum Thema Studienfinanzierung finden angehende Akademiker zudem im Studentenratgeber von CHECK24.
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