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BAföG, Studienkredit oder doch die Eltern? Ehe es an die Uni geht, müssen angehende Hochschüler die Finanzierung ihres Studiums absichern.
Für viele Studierende sind die Eltern die erste Anlaufstelle, wenn es um die Finanzierung ihres Studiums geht. Per Gesetz sind Mutter und Vater sogar verpflichtet, ihre Kinder auch über das 18. Lebensjahr hinaus finanziell zu unterstützen. Solange sie noch studieren, zumindest aber für die Dauer der Regelstudienzeit, haben Kinder einen rechtlichen Anspruch auf Unterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle sieht für Hochschüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, einen monatlichen Bedarf von 735 Euro vor, für den die Eltern aufkommen sollten – sofern es ihre Finanzen zulassen. Letztendlich entscheiden ihr Einkommen, die Anzahl ihrer minderjährigen oder in der Ausbildung befindlichen Kinder, aber auch ein eventuelles Einkommen des Studierenden darüber, ob und in welcher Höhe ein Hochschüler Geld von seinen Eltern bekommt.
Wer von seinen Eltern keinen Unterhalt bezieht und nicht mehr bei ihnen lebt, kann von ihnen zumindest Kindergeld einfordern. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Eltern längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Sprösslings erhalten.
Diese Abkürzung sollte jedem angehenden Hochschüler geläufig sein. Beim BAföG (kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz) handelt es sich um eine staatliche Förderung, die allen zugutekommt, deren Eltern sie während ihrer Studienzeit nicht oder nur anteilig finanziell unterstützen können. Das betraf im vergangenen Jahr 611.376 Studierende. Sie bezogen im Schnitt 448 Euro pro Monat vom Staat.
Bei der Förderung handelt es sich zu gleichen Teilen um ein zinsloses Darlehen und einen staatlichen Zuschuss. Das bedeutet: BAföG-Empfänger müssen später höchstens die Hälfte dessen zurückzahlen, was sie erhalten haben. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung in einem Betrag erlässt der Staat einen Teil des Darlehens. Wird das BAföG-Darlehen in Raten abgestottert, ist die Rückzahlungssumme auf 10.000 Euro begrenzt – ganz gleich, ob der Studierende mehr erhalten hat. Weitere Informationen zum Thema BAföG-Rückzahlung finden Studierende in diesem Blogbeitrag.
Ob Hochschüler BAföG erhalten und, falls ja, in welcher Höhe, richtet sich in der Regel nach dem Einkommen der Eltern – mit Ausnahme von Studierenden, die zuvor einige Jahre berufstätig waren oder das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben. In die Berechnung der Förderung spielen ebenso eigene Einkünfte während des Studiums hinein wie die Frage, ob der Studierende noch bei den Eltern wohnt oder einen eigenen Haushalt führt und dafür Miete bezahlt.
Wer kein oder zu wenig BAföG für die Deckung der Lebenshaltungskosten erhält, der kann alternativ oder ergänzend auf einen Studienkredit zurückgreifen. Dabei handelt es sich um ein – im Gegensatz zum BAföG verzinstes und in der Regel elternunabhängiges – Darlehen, das zumeist in monatlichen Beträgen an den Studierenden ausgezahlt wird und später zu 100 Prozent zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der Teilbeträge lässt sich für gewöhnlich individuell festlegen und damit an die eigenen Bedürfnisse anpassen sowie bei Bedarf ändern.
Der bekannteste Anbieter von Studienkrediten in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Darlehen der Förderbank sind staatlich subventioniert und daher oft günstiger als die anderer Banken. Neben der KfW vertreibt auch die DKB auf bundesweiter Ebene einen Studienkredit. Fündig werden Hochschüler zudem bei Regionalbanken oder ihren Studentenwerken.
* abzüglich Zinsen, sofern kein Zinsaufschub vereinbart wurde
** nur für Studierende folgender Hochschulen: Universität Bielefeld, Universität Paderborn, Fachhochschule Bielefeld, Hochschule Westfalen-Lippe, Hochschule für Musik in Detmold
*** variabler Zinssatz, der halbjährlich angepasst wird, sofern keine Festzinsvereinbarung getroffen wurde
Ein Studienkredit ist eine willkommene Hilfe für alle, die weder BAföG noch ausreichend Geld von den Eltern erhalten, sich zugleich aber auf ihr Studium konzentrieren und deshalb keinem Nebenjob nachgehen wollen. Wer jedoch sein gesamtes Studium über ein Studentendarlehen finanziert und die Höchstbeträge in Anspruch nimmt, dessen Kredit summiert sich am Ende des Studiums auf einige Zehntausend Euro – Geld, das später lange zurückgezahlt werden muss. Umso wichtiger ist es für Studierende, sich bei der Entscheidung für einen Studienkredit gut zu überlegen, wie viel Geld sie tatsächlich benötigen. Eine Haushaltsrechnung hilft dabei, den Bedarf zu ermitteln.
Deckt ein Studienkredit auch einen Auslandsaufenthalt ab? Was versteht man unter „Karenzphase“? Wie lange dauert die Rückzahlung eines Studentendarlehens? Was passiert mit dem Kredit, wenn ich die Uni oder den Studiengang wechseln will? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen rund um das Thema Studienkredit liefert der aktuelle CHE-Studienkredit-Test. Darin finden Hochschüler alle wichtigen Infos zu 39 Studienkrediten und Bildungsfonds.
Ob als Kellner, Kassierer oder Angestellter im Büro: Wer neben dem Studium jobbt, hat zwar weniger Freizeit als seine Kommilitonen, kann jedoch seine Einkünfte aufbessern. Mitunter sammelt er zugleich wertvolle Arbeitserfahrung, die sich bei seiner späteren Karriere bezahlt macht.
Ein Nebenjob lässt sich auch mit anderen Studienfinanzierungen kombinieren. Dabei sollten Studierende aber beachten: Ab einer bestimmten Höhe wird das eigene Gehalt beim BAföG angerechnet. In der Regel können Studierende aber problemlos bis zu 450 Euro dazuverdienen, ohne weniger staatliche Förderung zu erhalten. Ein Studienkredit wird dagegen zwar einkommensunabhängig vergeben – hier kann es sich aber lohnen, die monatlichen Auszahlungsbeträge selbst zu senken. Denn je weniger Schulden Hochschüler während ihres Studiums anhäufen, desto schneller sind sie danach schuldenfrei.
Wichtig: Aus Versicherungsgründen sollten Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst müssen sie für ihre Krankenversicherung selbst aufkommen. Während der Semesterferien ist auch mehr erlaubt. Allerdings sollten Hochschüler hier nicht länger als drei Monate am Stück arbeiten.
Mit Stipendien helfen Bund und Länder, Hochschulen, private Förderer, Parteien und Firmen Studierenden bei der Finanzierung ihrer Hochschulkarriere. Die Förderungen reichen von zinslosen Darlehen über Büchergelder und kostenlose Weiterbildungsprogramme bis hin zu einem monatlichen Einkommen. Abgesehen vom finanziellen oder materiellen Vorteil profitieren angehende Akademiker auch vom Austausch mit anderen Studierenden.
Neben studiengang- oder hochschulspezifischen sowie konfessionsabhängigen Stipendien können Studierende auch ein allgemeines Stipendium beantragen – etwa das Deutschlandstipendium oder eine Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes. Nicht immer müssen sie dafür mit Bestnoten glänzen – oftmals ist den Förderern soziales Engagement wichtiger.
Einen Überblick über Stipendien in Deutschland finden Studierende bei Stipendienlotse. Dabei handelt es sich um eine Online-Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Aktuell sind dort rund 900 Studienstipendien gelistet.
Studierende, die im Studienort einen eigenen Haushalt führen und dort mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind, haben mitunter Anspruch auf Wohngeld. Durch diese staatliche Unterstützung können Hochschüler ihr Einkommen aufstocken. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben BAföG-Empfänger. Im BAföG ist bereits ein Zuschuss zur Miete enthalten. Aus diesem Grund verlangt die Wohngeldstelle in der Regel auch einen BAföG-Ablehnungsbescheid von Studierenden, die einen Wohngeldantrag stellen.
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