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BGH erlaubt Rückforderung von unzulässigen Gebühren bei Krediten

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Verbraucher können ab sofort auch für Kredite, die vor 2011 aufgenommen wurden, ungerechtfertigt erhobene Bearbeitungsgebühren bis zu zehn Jahre rückwirkend von ihren Banken zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden. Im Mai hatte das oberste deutsche Zivilgericht bereits die Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge gekippt, die nach dem 1. Januar 2011 abgeschlossen wurden.
BGH-Urteil zu Kreditgebühren

BGH-Urteil: Die Rückforderungsansprüche sind erst dann verjährt, wenn diese vor dem Jahr 2004 entstanden sind.

Die Banken hatten in der Vergangenheit Bearbeitungsgebühren von bis zu vier Prozent erhoben. Nach Schätzungen der Stiftung Warentest forderten die Geldhäuser so zwischen 2005 und 2013 unzulässige Gebühren in Höhe von insgesamt etwa 13 Milliarden Euro.

Betroffene Verbraucher können sich das Geld nun von ihrer Bank zurückerstatten lassen. Das BGH-Urteil bezieht sich auf alle Verbraucherdarlehen – auch Immobilienkredite und Autofinanzierungen. Rückforderungsansprüche sind erst dann verjährt, wenn diese vor dem Jahr 2004 - oder im Jahr 2004 vor mehr als zehn Jahren - entstanden sind und der Kreditnehmer innerhalb dieser zehnjährigen Frist keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen hat, urteilten die Karlsruher Richter. Haben Verbraucher also beipsielsweise im November 2004 einen Kredit aufgenommen, ist der Rückforderungsanspruch aktuell noch nicht verjährt, sagte eine Sprecherin des BGH gegenüber CHECK24.

Kunden müssen aktiv auf ihre Bank zugehen und die Rückzahlung verlangen, sagte Markus Feck vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Medienberichten zufolge. Laut Markus Feck werden Banken und Sparkassen die Bearbeitungsgebühren nicht unaufgefordert zurückerstatten. Sollten die Institute nicht auf die Forderung ihrer Kunden reagieren, müssten diese im Zweifel vor Gericht ziehen oder die Schlichtungsstelle ihres Geldinstitutes einschalten.

 

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