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BGH-Urteil: Schufa muss ihr Kredit-Scoring nicht offenlegen

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Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) darf weiterhin geheim halten, anhand welcher Kriterien sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern berechnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag die Revision eines entsprechenden Urteils der Vorinstanz ab. Das Landgericht Gießen hatte bereits im März 2013 entschieden, dass die Schufa ein „schutzwürdiges Interesse“ daran habe, die Einzelheiten des mathematisch-statistischen Verfahrens zur Berechnung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern geheim zu halten. Medienberichten zufolge wollte die Klägerin die detaillierte Aufschlüsselung ihres Scorings gerichtlich einfordern, nachdem ihr aufgrund eines scheinbar schlechten Ratings der Schufa kein Leasingvertrag für ein Auto gewährt worden war.
Kredit und Kaufvertrag mit Schufa-Logo

Wie die Schufa die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers berechnet, bleibt weiterhin ein Geheimnis.

Im aktuellen Prozess prüfte der BGH, ob das schutzwürdige Interesse der Schufa mit dem Datenschutzgesetz in Einklang zu bringen ist. In dem Rechtstext heißt es, dass Auskunfteien den betroffenen Verbrauchern "das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form" erläutern müssen.

Daten- und Verbraucherschützer stören sich seit langem an der mangelnden Transparenz des Score-Wertes. Auch Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisierte das Urteil der Karlsruher Richter laut einem Onlinebericht der Tageszeitung Die Welt. Verbraucher hätten einen Anspruch auf umfassende Informationen, sagte Gollner, nur so könnten sie erfahren, wie sie eine schlechte Bewertung korrigieren und ihren Bonitätswert künftig positiv beeinflussen können.

Ein Verfahrensausgang zugunsten der Klägerin hätte laut dem Bericht weitreichende Folgen haben können: Wäre die Schufa dazu verpflichtet worden, die genaue Berechnung ihres, für die Kreditvergabe elementaren, Score-Wertes offenzulegen, könnte dieser manipuliert werden. Verbraucher könnten demnach ausprobieren, ob und wie ein weiteres Girokonto oder ein weiterer Kredit sich auf ihre Bonität auswirkt. Ein Urteil zugunsten der Klägerin wäre damit vergleichbar gewesen, dass Coca-Cola die Rezeptur für ihr bekanntes Erfrischungsgetränk bekanntgeben würde, heißt es in dem Bericht.

Hinweis: Viele Informationen rund um die Schufa, den Schufa-Score und die Rolle der Schufa bei der Vergabe von Krediten finden Sie auf diesen Serviceseiten.