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Noch bis Ende dieser Woche lässt sich beim KfW-Studienkredit eine Zinsbindung vereinbaren.
Sich bei der Rückzahlung des KfW-Studienkredites Zinssicherheit verschaffen oder die Tilgung an die aktuellen finanziellen Verhältnisse angleichen – das ist noch diese Woche möglich. Die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird standardmäßig variabel verzinst – variabel deshalb, weil sich die Konditionen an der aktuellen Zinslandschaft in Deutschland orientieren. Zweimal jährlich, jeweils zum 1. April und 1. Oktober, legt die staatliche Förderbank die Studienkreditzinsen neu fest.
Mit etwas Vorlauf haben Kreditnehmer zu diesen sogenannten Roll-Over-Terminen zugleich die Möglichkeit, eine Zinsbindung mit der KfW zu vereinbaren. Noch bis Freitag müssen sie dafür über das Online-Kreditportal ein Festzinsangebot einholen, das ihnen spätestens nach 24 Stunden im Online-Postfach zur Verfügung steht. Wem das Angebot zusagt, der sollte sich sputen, denn bis zum 20. September muss dieses unterschrieben bei der KfW eingehen, damit die Zinsbindung ab 1. Oktober greift. Wer die Frist verpasst, muss sich bis Februar/März gedulden.
Eine Zinsbindung ist beim KfW-Studienkredit für mindestens ein Jahr, längstens aber für zehn Jahre möglich. Die Dauer der Zinsfestschreibung lässt sich nicht individuell festlegen, sondern bemisst sich nach der Restlaufzeit. Dabei gilt: Die verbleibende Rückzahlungsdauer darf die Sollzinsbindung nicht übersteigen. Die einzige Ausnahme stellt die zehnjährige Zinsbindung dar, die auch bei längerer Restlaufzeit infrage kommt. Die nach Ende der Zinsfestschreibung noch offene Restschuld wird anschließend wieder variabel verzinst – es sei denn, der Kreditnehmer vereinbart eine neue Zinsbindung mit der KfW.
Die Restlaufzeit ist ihrerseits von der Rate abhängig, die der Kreditnehmer bei der Beantragung eines Festzinsangebotes angibt. Diese kann der bisherigen Rate entsprechen, muss sie aber nicht.
Tipp: Einstige Studierende können unverbindlich parallel mehrere Festzinsangebote einholen und damit austesten, wie sich unterschiedliche Raten auf ihre Restlaufzeit und mittelbar auf die Zinsbindung auswirken.
Auf ihrer Website veröffentlicht die KfW regelmäßig die aktuellen Festzinsen, deren Höhe sich nach der Dauer der Zinsbindung bemisst. Die derzeitigen maximalen Zinssätze sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Aktuelle Zinsen des KfW-Studienkredites | ||
---|---|---|
Dauer der Zinsbindung | Max. Sollzins pro Jahr | Max. Effektivzins pro Jahr |
1 Jahr | 3,63 % | 3,69 % |
2 Jahre | 3,67 % | 3,73 % |
3 Jahre | 3,70 % | 3,76 % |
4 Jahre | 3,74 % | 3,80 % |
5 Jahre | 3,83 % | 3,90 % |
6 Jahre | 3,93 % | 4,00 % |
7 Jahre | 4,02 % | 4,09 % |
8 Jahre | 4,19 % | 4,27 % |
9 Jahre | 4,28 % | 4,36 % |
10 Jahre | 4,52 % | 4,61 % |
Da staatlich subventioniert, sind die Konditionen beim KfW-Studienkredit in der Regel besonders günstig. Gleichwohl sind die Zinsen für klassische Ratenkredite in den letzten Jahren deutlich gesunken – es ist nicht auszuschließen, dass einstige Studierende hier sogar bessere Konditionen erhalten als beim Festzinsangebot der KfW. Es kann daher nicht schaden, sich parallel über die Zinsen eines Umschuldungskredites zu informieren.
Gut zu wissen: Nicht nur beim KfW-Studienkredit, sondern auch beim BAföG-Bankdarlehen und beim Aufstiegs-BAföG der KfW lassen sich Zinsbindungen vereinbaren. Hier sind die festgeschriebenen Zinsen durchweg günstiger als beim KfW-Studienkredit. Eine Übersicht über die derzeitigen Konditionen finden ehemalige Studierende im Konditionenanzeiger der KfW.
Eine Festzinsvereinbarung mit der KfW ist kostenfrei möglich und bringt einen entscheidenden Vorteil mit sich: Zinssicherheit. Steigen die Darlehenszinsen, so sind Kreditnehmer auf der sicheren Seite.
Im Umkehrschluss kann eine Zinsbindung bei dauerhaft günstigen Kreditzinsen aber auch bedeuten, dass ehemalige Hochschüler am Ende mehr bezahlen als bei variabler Verzinsung. Ein weiterer Nachteil der Zinsfestschreibung: Die einmal festgelegte Rate kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Anders sieht das bei variabler Verzinsung aus.
Egal, ob das Einkommen gestiegen ist und damit mehr Geld für die Rückzahlung des KfW-Studienkredites zur Verfügung steht, oder ob die aktuelle monatliche Rate zu wenig finanziellen Spielraum bedeutet: Ebenfalls bis zum 15. September können Kreditnehmer über das Online-Kreditportal eine neue Rate mit der KfW vereinbaren, die dann ab 1. Oktober gilt und damit erstmals zum 1. November vom Referenzkonto eingezogen wird.
Wichtig: Bei der Änderung des Tilgungsplans gelten die üblichen Bedingungen der KfW. Das bedeutet, dass die monatliche Rate mindestens 20 Euro betragen muss und die Rückzahlungsdauer das Maximum von 25 Jahren nicht übersteigen darf bzw. der Studienkredit laut neuem Tilgungsplan bis zum 67. Lebensjahr zurückgezahlt sein muss.
Einmalige Zusatzeinnahmen wie eine Steuererstattung oder ein Gehaltsbonus lassen sich flexibel in die Rückzahlung eines KfW-Studienkredites einbringen. Eine solche Sondertilgung können ehemalige Studierende ebenfalls bis zum 15. September über das Online-Kreditportal veranlassen – diese wird dann zum 1. Oktober vom Referenzkonto abgebucht. Der Mindestbetrag für eine solche Zusatzzahlung liegt bei 100 Euro. Nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt, auch eine vorzeitige Komplettrückzahlung ist also möglich.
Zinsbindung vereinbaren, Rate anpassen, Sondertilgung leisten: Hier geht es zum Online-Kreditportal der KfW.
Die Zinsen eines KfW-Studienkredites lassen sich von der Steuer absetzen. Sie gelten als Ausbildungskosten und können daher als Sonderausgaben angerechnet werden. Als Nachweis genügt hier die Jahreszinsbescheinigung, die die KfW ihren Kreditnehmern immer zu Beginn des Folgejahres im Online-Kreditportal zur Verfügung stellt.
Wer erhält einen KfW-Studienkredit? Wie viel Geld können sich Studierende leisten? Was ist unter „Karenzphase“ zu verstehen? Alle nützlichen Informationen rund um den KfW-Studienkredit hält diese Seite bereit.
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