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Kreditabsicherung im CHECK Das kostet eine Restschuldversicherung

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Sie übernimmt die Rückzahlung, wenn es der Kreditnehmer nicht mehr kann. Wegen ihrer Kosten aber steht sie regelmäßig in der Kritik: die Restschuldversicherung. Was genau kostet sie denn nun? Und bietet eine teurere Versicherung gleichzeitig besseren Schutz? Wir haben verglichen.
Restschuldversicherung Absicherung Kredit

Schutz für die Familie: Eine Restschuldversicherung (RSV) übernimmt im Ernstfall die Kredittilgung, doch RSV ist nicht gleich RSV. Bild: Getty Images

„Wünschen Sie zu Ihrem Kredit eine Restschuldversicherung?“ – Eine Frage, auf die jeder Kreditnehmer eine Antwort wissen sollte.

Ob als Schutz für die Familie, sollte der Darlehensnehmer sterben, oder um bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Raten bezahlt zu wissen: Je nach den persönlichen Bedürfnissen eines Kreditnehmers kann die Absicherung eines Kredites sinnvoll – in Einzelfällen auch von der Bank gefordert – sein. Doch die Restschuldversicherung (RSV) hat auch ihren Preis. Welchen genau, haben wir an einem fiktiven Beispielkunden in Erfahrung gebracht.


Stefan Gerber ist 40 Jahre alt, verheiratet und zweifacher Familienvater. Für die neue Küche in seiner Mietwohnung braucht er einen Kredit über 10.000 Euro. Da seine Frau Bettina mit den beiden Töchtern zuhause ist und kein eigenes Einkommen hat, nimmt er den Kredit allein auf – finanziell kein Problem: Die 2.500 Euro Nettoeinkommen genügen, um auch noch nach Abzug der Miete in Höhe von 750 Euro genügend Geld für die Kreditrate zu haben. Vorsichtshalber setzt der junge Familienvater die Rate etwas niedriger an und entscheidet sich für eine längere Laufzeit von 84 Monaten. Frau und Kinder will er versorgt wissen – und informiert sich daher über Restschuldversicherungen.


Von diesem Szenario ausgehend, haben wir über den Kreditvergleich von CHECK24 bei 21 Banken je vier Testanfragen gestellt – drei mit unterschiedlichem Versicherungsumfang und eine ohne RSV. Eine erste Bilanz:

✓ Zehn Banken boten Stefan Gerber vorläufig einen Kredit mit Komplettschutz an – das heißt mit einer Absicherung bei Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit.
✓ Dieselben zehn Banken haben ihm auch ein Angebot mit Standardschutz unterbreitet – also mit einer Absicherung des Darlehens bei Tod und Arbeitsunfähigkeit.
✓ Acht Banken boten dem Familienvater einen Kredit mit Todesfallschutz an.

Teuer oder nicht? Die Restschuldversicherung im Kostencheck

995 bis 2.838 Euro für den Komplettschutz, 603 bis 1.708 Euro für den Standardschutz, 241 bis 874 Euro für den Todesfallschutz: So viel müsste Stefan Gerber bei den einzelnen Anbietern für eine Restschuldversicherung bezahlen – die Zinsen noch nicht eingerechnet.

Da im Regelfall die Bank die Versicherungsprämie in einem Betrag an den Versicherer auszahlt – und damit dem Kreditnehmer vorstreckt – schlägt sie diese auf den anfänglichen Kreditbetrag auf. In unserem Beispiel leiht sich Herr Gerber also nicht nur 10.000 Euro von der Bank, sondern zwischen 10.241 und 12.838 Euro. Ein höherer Kreditbetrag bedeutet wiederum mehr Zinsen. Eine Restschuldversicherung kostet folglich mehr als die im Vertrag genannte Prämie. Um herauszufinden, welche Kosten einschließlich Zinsen anfallen, haben wir die Angebote mit Restschuldversicherungen denen ohne Absicherung gegenübergestellt. Das Ergebnis: Je nach Höhe der Versicherungsprämie und Höhe des Zinssatzes kämen auf Herrn Gerber bis zu 650 Euro extra an Zinsen für die Restschuldversicherung zu.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die nach Gesamtkosten günstigsten und teuersten Restschuldversicherungen. Neben den Gesamtkosten und der Versicherungsprämie zeigt die Übersicht auch auf, wie sich die höchsten und niedrigsten Versicherungsbeträge auf den effektiven Jahreszins auswirken können.

Komplettschutz (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit)
+ ø
Gesamtkosten einschl. Zinsen 1.135,45 € 1.944,75 € 3.591,84 €
Versicherungsprämie ohne Zinsen 994,89 € 1.612,11 € 2.838,49 €
Kosten monatlich ohne Zinsen 11,84 € 19,19 € 33,79 €
effektiver Jahreszins ohne RSV 3,75 % 5,11 % 6,98 %
effektiver Jahreszins mit RSV 6,74 % 10,15 % 16,09 %
Standardschutz (Tod, Arbeitsunfähigkeit)
+ ø
Gesamtkosten einschl. Zinsen 681,72 € 1.092,14 € 2.157,96 €
Versicherungsprämie ohne Zinsen 603,20 € 902,74 € 1.707,90 €
Kosten monatlich ohne Zinsen 7,18 € 10,75 € 20,33 €
effektiver Jahreszins ohne RSV 3,59 % 5,11 % 6,98 %
effektiver Jahreszins mit RSV 5,41 % 8,08 % 12,56 %
Todesfallschutz
+ ø
Gesamtkosten einschl. Zinsen 240,79 € 540,20 € 874,44 €
Versicherungsprämie ohne Zinsen 213,06 € 435,83 € 690,90 €
Kosten monatlich ohne Zinsen 2,54 € 5,18 € 8,23 €
effektiver Jahreszins ohne RSV 3,59 % 5,40 % 6,98 %
effektiver Jahreszins mit RSV 4,24 % 6,80 % 9,33 %

Zeitraum der Erhebung: 07.02. – 10.02.2017

Fazit des Kostenchecks: Ein Vergleich lohnt allemal

Vierstellige Beträge für den Komplettschutz, dreistellige für den Todesfallschutz: Ist das nicht viel zu teuer? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr gilt der Rat des Bankenfachverbandes: „Jede Kreditnehmerin und jeder Kreditnehmer sollte selbst abwägen, was ihm die Absicherung wert ist.“ Einen Schluss aber lassen die Ergebnisse der Testanfragen definitiv zu: Es lohnt, bei der Kreditaufnahme nicht nur die Darlehenskonditionen zu vergleichen – auch die etwaige Restschuldversicherung sollten Verbraucher unter die Lupe nehmen, indem sie unverbindlich mehrere Angebote einholen.

Gleiche Leistung, aber unterschiedliche Beiträge

Vor dem Hintergrund der Kostenunterschiede drängt sich die Frage auf: Bietet die teurere Versicherung womöglich einen besseren Schutz als die günstigere Variante? Auch das haben wir untersucht – mit ernüchterndem Ergebnis: Obwohl einige Banken unseres Tests mit dem gleichen Versicherer zusammenarbeiten und einheitliche Versicherungsbedingungen festlegten, unterschieden sich die Prämien deutlich. Beim Komplettschutz etwa wurden für dieselben Leistungen einmal 995 Euro verlangt, ein anderes Mal 1.189 Euro. Teurer bedeutet also nicht zwangsläufig besser.

5 Punkte, auf die Kreditnehmer außerdem achten sollten

1) Kündigungsrecht

Obwohl häufig kritisiert wird, dass der Ausstieg aus einer Restschuldversicherung nur durch eine Umschuldung möglich sei, hat die Auswertung ergeben: Bei neun von zehn Geldhäusern könnte Herr Gerber seine Versicherung monatlich kündigen – je nach Versicherer mit einem Vorlauf von zwei Wochen bis zu drei Monaten. Die bereits gezahlte Prämie würde er anteilig zurückerhalten.

Ein Geldhaus räumt Herrn Gerber in unserem Test hingegen kein ordentliches Kündigungsrecht ein und verlangt zudem eine separate Kündigung, sollte er das versicherte Darlehen früher zurückzahlen. Ohne würde die RSV über die vollen 84 Monate weiterlaufen und der Versicherer Herrn Gerber etwa bei Arbeitsunfähigkeit monatliche Beträge in Höhe der einstigen Raten ausbezahlen.

2) Wartezeiten

Versicherungsgesellschaften definieren vor allem bei Arbeitslosigkeit, teils auch bei Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte Wartezeit. Dabei handelt es sich um den Zeitraum ab Vertragsschluss, in dem noch kein Schutz besteht. Wer während der Wartezeit erkrankt oder seine Arbeit verliert, muss seine Kreditraten weiter selbst begleichen.

Drei bis sechs Monate müsste Herr Gerber laut unserem Test warten, ehe er gegen Arbeitslosigkeit abgesichert wäre. Der Schutz gegen Arbeitsunfähigkeit wäre dagegen beim Gros der Angebote vom Start weg gegeben. Nur bei einer Bank müsste Herr Gerber zunächst sechs Wochen lang voll berufstätig sein, damit sein Versicherungsschutz greift.

3) Karenzzeiten

Auch, wenn die Wartezeit vorüber ist, müssen sich versicherte Kreditnehmer gedulden, ehe ihre Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Kreditraten übernimmt. Der Grund nennt sich Karenzzeit. Dabei handelt es sich um den Zeitraum, der nach Eintreten eines Schadensfalls vergeht, ehe die Versicherung zu zahlen beginnt.

Würde Herr Gerber während der Rückzahlung seines Kredites krank, so müsste er bei den meisten Versicherern zunächst sechs Wochen lang selbst für die Tilgung seines Darlehens aufkommen – aus gutem Grund, denn für ebendiesen Zeitraum erhielte er weiterhin sein gewohntes Gehalt. Bei einigen Anbietern fällt die Karenzzeit mit einem Monat erfreulicherweise kürzer aus, bei anderen aber geht sie um bis zu weitere sechs Wochen über die Lohnfortzahlung hinaus – der Ehemann und Vater müsste trotz Krankengeld vorerst selbst weiterzahlen. Bei Verlust des Arbeitsplatzes sähe es für Herrn Gerber ähnlich aus: Je nach Versicherer würden ihm die Raten trotz geringerer Einnahmen erst nach einem bis drei Monaten abgenommen.

4) Leistungsumfang

Wenn die Versicherung einspringt, sind die Leistungen wiederum oft begrenzt. Vor allem bei Arbeitslosigkeit übernehmen die Versicherer maximal zwölf Monatsraten am Stück. Ein Unterschied besteht in der Zahl der Arbeitslosenfälle, die die Versicherung abdeckt. Würde Herr Gerber während der Kreditlaufzeit ein zweites Mal erwerbslos, so wäre nur bei vier von zehn Banken für die monatliche Rückzahlung durch die Versicherung gesorgt. Drei davon würden auch ein weiteres Mal für die Raten aufkommen. Bei Arbeitsunfähigkeit würden die meisten Versicherer Herrn Gerber für die Dauer seiner Krankheit entlasten. Nur bei drei Angeboten wäre die Leistungsdauer auf zwölf Monate je Arbeitsunfähigkeit begrenzt.

Wartezeiten, Karenzzeiten und Leistungsdauern: die besten und schlechtesten Konditionen auf einen Blick
Wartezeit +
... bei Arbeitsunfähigkeit 0 Tage 6 Wochen
... bei Arbeitslosigkeit 3 Monate 6 Monate
Karenzzeit +
... bei Arbeitsunfähigkeit 1 Monat 3 Monate
... bei Arbeitslosigkeit 1 Monat 3 Monate
Leistungsdauer +
... bei Arbeitsunfähigkeit unbegrenzt 12 Monate pro Arbeitsunfähigkeit
... bei Arbeitslosigkeit dreimalig 12 Monate einmalig 12 Monate

Zeitraum der Erhebung: 07.02. – 10.02.2017

5) Ausschlussklauseln

Bekannte Erkrankungen, selbstverschuldete Kündigung: Es gibt viele Gründe, aus denen eine Restschuldversicherung nicht zahlt – so viele, dass sie an dieser Stelle nicht einzeln aufführbar sind. Kreditnehmer tun aber gut daran, gerade diese Ausschlussklauseln aufmerksam zu prüfen und individuelle Risiken abzuwägen.

Wann lohnt sich eine Restschuldversicherung? Welche Voraussetzungen muss ein Kreditnehmer erfüllen? Wann wird die RSV in den Zinssatz eingerechnet? Hintergrundinformationen finden Sie in unserem Beitrag 10 Fragen und Antworten zur Restschuldversicherung.