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Kreditnehmer können sich und ihre Familie mit einer Restschuldversicherung gegen finanzielle Engpässe absichern.
Die Küche ist längst aus der Mode gekommen und auch für die größer werdenden Töchter braucht es so langsam neue Möbel: Philipp Schreiner und seine Frau haben sich dazu entschlossen, ihre Mietwohnung auf Vordermann zu bringen. Schreiner, Alleinverdiener der Familie, will hierfür einen Kredit über 20.000 Euro aufnehmen. Eines ist dem fiktiven Protagonisten dieser kurzen Geschichte dabei aber besonders wichtig: Sollte ihm etwas passieren, so will er seine Familie versorgt und die verbleibenden Kreditraten gezahlt wissen. Daher informiert sich der zweifache Familienvater über passende Restschuldversicherungen.
Eine Restschuldversicherung (RSV), auch Kreditausfallversicherung, Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt, springt ein, wenn ein Kreditnehmer unverschuldet seine Raten nicht mehr zahlen kann. Typische Gründe dafür sind neben dem Tod des Versicherten etwa Arbeitslosigkeit oder auch Arbeitsunfähigkeit. Gerade wegen ihrer Kosten aber steht die RSV regelmäßig in der Kritik. Bleibt zu klären: Wann und für wen lohnt es sich, die zusätzlichen Kosten der Versicherung in Kauf zu nehmen – und überhaupt: Was kostet eine Restschuldversicherung?
Das Wichtigste vorweg: Eine Restschuldversicherung ist in den allermeisten Fällen freiwillig. Nur in äußerst seltenen Fällen setzen Banken eine RSV für die Bewilligung eines Kredites voraus.
Ob eine Restschuldversicherung sinnvoll ist oder nicht, ist damit in erster Linie eine Frage des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses. Gerade bei Krediten mit langen Laufzeiten kann bis zur vollständigen Rückzahlung viel passieren – hier schafft die passende Restschuldversicherung Sicherheit sowohl für den Kreditnehmer, der bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit weniger Geld für die monatlichen Raten zur Verfügung hätte, als auch für dessen Familie, die im Todesfall für die Rückzahlung des Darlehens aufkommen müsste.
Umgekehrt heißt das aber auch: Bei Krediten mit kurzen Laufzeiten, bei denen das Risiko eines Zahlungsausfalls während der Rückzahlungsdauer geringer ausfällt, ist eine Restschuldversicherung im Normalfall nicht nötig. Gleiches gilt im Übrigen für Kredite, deren Rückzahlung anderweitig abgesichert ist. Das ist etwa bei Autokrediten der Fall: Hier dient das Fahrzeug als Sicherheit für die Bank, die selbiges bei Ausbleiben der Ratenzahlungen verkaufen und vom Erlös die noch offene Kreditschuld begleichen kann. Eine Restschuldversicherung macht in diesem Fall zumeist nur dann Sinn, wenn der Kreditnehmer auf das Fahrzeug keinesfalls verzichten kann.
Auch, wer bereits umfangreich versichert ist, benötigt bei Kreditaufnahme in der Regel keine Restschuldversicherung: Mit einer bestehenden Lebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Kreditnehmer oft schon ausreichend abgesichert. Aus dem gleichen Grund benötigen auch Beamte in der Regel keine Restschuldversicherung.
Das persönliche Sicherheitsbedürfnis ist das eine – die Bereitschaft, dafür mehr zu zahlen, das andere: Auch die Kosten spielen bei der Entscheidung für oder gegen eine Restschuldversicherung eine wichtige Rolle. Doch von welchen Kosten sprechen wir hier überhaupt?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. So spielt zunächst einmal der Versicherungsumfang eine Rolle. Die Versicherer bieten verschiedene Leistungspakete mit entsprechend unterschiedlichen Versicherungsprämien an. Bei Kreditabschluss über CHECK24 stehen die folgenden drei Optionen zur Verfügung:
✓ Beim Komplettschutz übernimmt die RSV die Rückzahlung des Restkreditbetrages, sollte der versicherte Kreditnehmer versterben, sowie die Ratenzahlungen im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
✓ Der Standardschutz deckt neben dem Tod des Kreditnehmers auch das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit ab, nicht aber das einer Arbeitslosigkeit.
✓ Beim Basisschutz übernimmt die RSV nur im Todesfall die Rückzahlung des Kredites.
Neben dem jeweiligen Leistungsumfang bemessen sich die Kosten einer RSV auch nach dem Risiko eines Zahlungsausfalls, das Banken und Versicherer für jeden Kreditnehmer individuell abschätzen. Insofern sind die Kosten sowohl von Kreditnehmer zu Kreditnehmer, aber auch von Versicherer zu Versicherer verschieden.
Blicken wir dafür auf unseren Beispielkunden Herrn Schreiner: Der zweifache Familienvater verdient monatlich 2.550 Euro netto, hinzu kommt das Kindergeld für die beiden Töchter. Vom Einkommen abzuziehen ist die monatliche Miete in Höhe von 750 Euro. 20.000 Euro benötigt Schreiner, um sowohl die Küche als auch die Kinderzimmer neu einzurichten – diesen Betrag will er in 84 monatlichen Raten an die Bank zurückzahlen.
Noch unsicher, ob ein Basisschutz genügt oder vielleicht doch ein Komplettschutz sinnvoll ist, holt Schreiner über CHECK24 verschiedene Kreditangebote mit jeweils unterschiedlichen Restschuldversicherungen ein. Von neun Banken erhält er jeweils ein Angebot mit Komplettschutz sowie mit Standardschutz. Acht Banken unterbreiten ihm ein Angebot mit Absicherung im Todesfall. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über das jeweils günstigste und das teuerste Angebot.
Komplettschutz (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) | ||
---|---|---|
günstigstes Angebot | teuerstes Angebot | |
Monatl. Gesamtrate | 298,10 € | 396,00 € |
Davon Kosten für RSV | 26,53 € | 47,90 € |
Eff. Jahreszins ohne RSV | 2,99 % | 10,45 % |
Standardschutz (Tod, Arbeitsunfähigkeit) | ||
günstigstes Angebot | teuerstes Angebot | |
Monatl. Gesamtrate | 286,43 € | 359,00 € |
Davon Kosten für RSV | 15,53 € | 31,32 € |
Eff. Jahreszins ohne RSV | 2,99 % | 10,45 % |
Basisschutz (Todesfall) | ||
günstigstes Angebot | teuerstes Angebot | |
Monatl. Gesamtrate | 274,88 € | 346,00 € |
Davon Kosten für RSV | 5,91 € | 14,96 € |
Eff. Jahreszins ohne RSV | 2,99 % | 10,45 % |
Quelle: Testanfrage über CHECK24, gestellt am 20. August 2019
Am Beispiel von Herrn Schreiner zeigt sich: Die Kosten einer Restschuldversicherung können sich deutlich unterscheiden. Grund dafür sind nicht nur die reinen Kosten für die Versicherungsprämie, sondern auch die hierauf anfallenden Zinsen. Denn: Wird eine Restschuldversicherung gemeinsam mit dem Kredit abgeschlossen, so streckt die jeweilige Bank die Versicherungsprämie als Einmalbetrag vor, schlägt diese auf den Kreditbetrag auf und berechnet dafür entsprechend Zinsen. Bei einem höheren Zinssatz bedeutet das umso mehr Kosten nicht nur für den Kredit an sich, sondern auch für die Restschuldversicherung.
Die Frage, ob und in welchem Umfang er die Kosten einer Restschuldversicherung tragen möchte, muss zwar jeder Kreditnehmer selbst für sich beantworten. Allerdings wird an unserem Beispiel sehr gut sichtbar, dass sich ein Vergleich definitiv lohnt.
Gut zu wissen: Mit CHECK24 haben Sie die Kosten einer Restschuldversicherung immer im Blick. Holen Sie persönliche Kreditangebote über den Kreditvergleich ein, so wird Ihnen zu jedem dieser Angebote mitgeteilt, welchen Anteil die Restschuldversicherung an Ihren monatlichen Raten haben wird. So können Sie die Angebote nicht nur im Hinblick auf die reinen Kreditzinsen vergleichen, sondern auch hinsichtlich der Prämien für die Restschuldversicherung. Achten Sie bei Ihrem Vergleich aber möglichst immer auf die monatliche Gesamtrate: Denn mitunter kann ein besonders günstiger Zinssatz die Kosten einer nicht ganz so günstigen Restschuldversicherung wieder ausgleichen.
Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen Banken gemäß § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) dann in den effektiven Jahreszins einrechnen, wenn sie vom Kreditnehmer eine Restschuldversicherung fordern – das heißt, wenn ohne RSV kein Kredit bewilligt wird. Bei einer freiwilligen Restkreditversicherung, wie sie in der überwiegenden Zahl der Fälle abgeschlossen wird, entfällt diese Verpflichtung.
Nicht nur die letztendlichen Kosten unterscheiden sich. Beim Blick in die Verträge wird ebenso deutlich: Auch bei den Bedingungen im Vertrag weichen die Versicherungen teilweise stark voneinander ab. Das betrifft die bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit üblichen Warte- und Karenzzeiten sowie die Leistungsdauer. Kreditnehmer sollten daher genau abwägen, welche Kombination aus Kosten und Leistungen am besten zu ihnen passt.
Blicken wir auch dazu wieder auf unser Beispiel, Herrn Schreiner. Er stellt bei der Durchsicht der Verträge in der Tat große Unterschiede fest:
✓ Wartezeit: Die Wartezeit ist der Zeitraum ab Vertragsschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Während es bei fast allen Versicherungen bei der Arbeitsunfähigkeit keine Wartezeit gibt, so reicht die Spanne bei der Arbeitslosigkeit von zwei bis sechs Monate.
✓ Karenzzeit: Selbst nach Ende der Wartezeit gibt es noch einen Zeitraum, den die Versicherten überbrücken müssen. Diese Zeit nennt sich Karenzzeit. Dabei handelt es sich um den Zeitabschnitt, der nach dem Eintreten eines Falles vergehen muss, ehe die Versicherung greift und die Monatsraten übernimmt. In den Angeboten, die Herr Schreiner erhalten hat, springt eine Versicherung bereits nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit ein. Andere Versicherungen zahlen erst nach drei Monaten. Auch bei der Arbeitslosigkeit variieren die Angebote zwischen einem Monat und drei Monaten.
✓ Leistungsdauer: Auch bei der Leistungsdauer unterscheiden sich die Versicherungen. Während manche Banken bei einer Arbeitsunfähigkeit die Raten auf unbegrenzte Zeit übernehmen, zahlen andere nur bis maximal zwölf Monate pro Arbeitsunfähigkeit. Noch gravierender sind die Leistungsunterschiede bei der Arbeitslosigkeit. Ein Anbieter zahlt nur so lange, wie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Zwei der geprüften Versicherungen zahlen hingegen zwei Jahre lang pro Schadensfall – unabhängig vom Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Anders etwa als bei der Risikolebensversicherung ist bei einer Restschuldversicherung keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings, das zeigt ein Blick in die Verträge, sind Krankheiten, die während der Kreditlaufzeit zu einer Inanspruchnahme der RSV führen, nachweislich aber schon vor Kreditabschluss bestanden, zumeist ein Ausschlusskriterium. Auch bei einer selbstverschuldeten Kündigung zahlen die meisten Versicherungen nicht. Diese und weitere Ausschlussklauseln sollten Kreditnehmer beim Vergleich der einzelnen Angebote ebenfalls im Blick behalten.
Für Kreditnehmer, die ihr Darlehen umschulden und vorzeitig tilgen möchten, existiert ein Sonderkündigungsrecht, denn mit dem vorzeitigen Zurückzahlen des Kredits fällt auch der Versicherungsgegenstand weg. Bei einer Ablösung stehen dem Kreditnehmer dann die zu viel entrichteten Versicherungsbeträge zu. So hartnäckig sich das Gerücht lange gehalten hat, eine Kreditumschuldung sei der einzige Weg aus der Restschuldversicherung, so ist in den allermeisten Versicherungsverträgen auch ein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen.
In vielen Fällen, in denen eine Restschuldversicherung zeitgleich mit dem Kredit abgeschlossen wird, tritt die Bank als Versicherungsnehmerin auf – der Kreditnehmer ist diesem Fall nur die versicherte Person. Das hat in der Vergangenheit oft dazu geführt, dass der Kreditnehmer seine Restschuldversicherung zum Beispiel nicht eigenständig widerrufen konnte, sondern seine Bank hiermit beauftragen musste. Der Gesetzgeber hat mit § 7d VVG (Versicherungsvertragsgesetz) inzwischen die Rechtsstellung von Verbrauchern verbessert – die versicherten Kreditnehmer sind damit einem Versicherungsnehmer gleichgestellt. Darüber hinaus sind Kreditinstitute seit dem 23. Februar 2018 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kreditnehmer umfassend über die RSV zu informieren. Dazu zählt etwa, dass die Banken eine Woche nach Vertragsabschluss erneut über das Widerrufsrecht belehren müssen. Erst mit dem Zugang dieser erneuten Belehrung beginnt auch die Widerrufsfrist.
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