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Stiftung Warentest rät zur Umschuldung bestehender Kredite

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Die Stiftung Warentest rät dazu, länger bestehende Ratenkredite auf ein Darlehen zu aktuellen Konditionen umzuschulden. In der aktuellen Ausgabe des hauseigenen Finanzmagazin "Finanztest" heißt es, dass Verbraucher dadurch dank der aktuellen Niedrigzinsen mehrere hundert Euro sparen könnten.
Kreditvertrag mit Geldscheinen

Laut Finanztest können Verbraucher durch eine geschickte Kreditumschuldung einige hundert Euro sparen.

Verbraucher, die sich im Jahr 2011 insgesamt 10.000 Euro bei einer Bank geliehen haben, können jetzt durch eine Umschuldung teilweise knapp 300 Euro sparen. Bei der doppelten Kreditsumme könnten laut Finanztest sogar mehr als 550 Euro gespart werden. Bei kleineren Kreditsummen oder einem lediglich geringen Zinsunterschied sei es jedoch laut der Finanztest jedoch oftmals nicht lohnenswert, den Betrag umzuschulden: Laut einer Rechnung der Zeitschrift würde ein Verbraucher, der einen Restkredit in Höhe von 5.000 Euro mit einem Effektivzins von 7,1 Prozent auf ein entsprechendes Darlehen zu 5,0 Prozent ablöst, durch die Umschuldung lediglich einen Euro an Zinszahlungen sparen.

Welche Summe durch eine Umschuldung gespart werden kann, hängt jedoch auch von der Bank ab: Die Institute können für alle Darlehen, die vor dem 11. Juni 2010 aufgenommen wurden, eine Entschädigungszahlung verlangen. Abhängig von Restlaufzeit des Kredites beträgt diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bis zu ein Prozent des noch ausstehenden Betrages. Verträge, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen wurden sind zudem fristlos kündbar – für ältere Kredite müssen Verbraucher in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Laut Finanztest sollten sich Kreditnehmer jedoch nicht von den "Schaufenster-Zinsen" der Banken blenden lassen – da der Zinssatz, den Verbraucher tatsächlich nach einer Umschuldung zahlen müssen, von dem beworbenen Wert oftmals stark abweichen. Zudem sollte für den neuen Kredit keine Bearbeitungsgebühr anfallen. Obwohl verschiedene Oberlandesgerichte die Erhebung einer derartigen Gebühr bereits als unzulässig erklärt haben, gibt es bisher kein höchstrichterliches Verbot. Bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren des alten Vertrages können Kreditnehmer allerding meist zurückfordern – dies erhöhe im günstigsten Fall zusätzlich die Ersparnis einer Darlehensumschuldung.

 

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