Während der Lehre verdienen Auszubildende oft nicht allzu prächtig, dennoch müssen auch sie oft größere finanzielle Ausgaben stemmen. Da wäre ein Kredit genau das Richtige – doch bekommen Azubis überhaupt ein Darlehen?
Ist der Lehrling noch minderjährig, spricht sich der Gesetzgeber ganz klar gegen die Kreditvergabe aus. Zwar sind bereits Kinder ab dem siebten Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig, doch vertraglich bindend werden die von ihnen abgeschlossenen Bankverträge erst, wenn beide Elternteile oder die Vormundschaftsberechtigten dem Abschluss des Vertrages zustimmen. Bei Krediten gilt eine Sonderregelung: Stellt ein Jugendlicher einen Kreditantrag, reicht die Zustimmung der Eltern allein nicht aus. Der Antrag muss auch vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
Voraussetzungen für Kreditnehmer
Doch auch Lehrlinge, die bereits volljährig sind, erhalten dadurch nicht automatisch ein Darlehen. Das liegt oft daran, dass viele von ihnen die Voraussetzungen, die Banken an Kreditnehmer stellen, nicht vollständig erfüllen können.
- Neben der Volljährigkeit müssen Darlehensnehmer nämlich meist auch ein regelmäßiges Einkommen (BAföG/BAB und Kindergeld zählen nicht dazu) resultierend aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis aufweisen.
- Daher fordern auch viele Banken, dass die Probezeit überstanden und die Tätigkeit seit mindestens sechs Monaten ausgeübt werden muss.
- Eine weitere Voraussetzung ist, dass Kreditnehmer keine negativen Schufa-Einträge haben dürfen.
- Außerdem benötigen sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland und ein deutsches Bankkonto.
So können Azubis ihre Chancen auf ein Darlehen steigern
1) schriftliche Bestätigung der Übernahme in den Ausbildungsbetrieb vorzeigen
Problematisch für Azubis sind in der Regel die erstgenannten Voraussetzungen. Zwar erhalten sie regelmäßig Lohn, ob dieser allerdings als ausreichend erachtet wird, hängt stark von der Bank ab. Nebenverdienste und geringe Fixkosten (zum Beispiel keine Mietausgaben) können sich hier jedoch positiv auswirken. Dass Lehrlinge kein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen können, kann der Kreditvergabe ebenfalls im Wege stehen. Wenn die geplante Laufzeit des Kredits die Dauer des Ausbildungsverhältnisses jedoch nicht übersteigt, zeigen sich Banken auch vereinzelt kulant. Wer eine schriftliche Übernahmebestätigung seitens des Ausbildungsbetriebs vorzeigen kann, steigert damit in der Regel ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, den Kredit bewilligt zu bekommen. Wenn das auf die Ausbildung folgende Arbeitsverhältnis unbefristet ist, kann das sogar dazu führen, dass die Kreditlaufzeit die Ausbildungsdauer überschreiten darf. Ist diese Anstellung jedoch befristet, wird die Bank wiederum darauf Wert legen, dass der Kredit innerhalb der Dauer des Arbeitsverhältnisses getilgt wird.
2) kurze Laufzeit und geringe Kreditsumme wählen
Wer nur einen kleinen Betrag braucht, den er zügig zurückzahlen kann, hat bessere Chancen auf einen Kredit. Kleinkredite sind hierfür ideal. Bei ihnen handelt es sich um Darlehen mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit und Kreditsummen bis zu 5.000 Euro. Sie werden meist zu günstigen Zinsen und kurzen Laufzeiten vergeben. Wird das Geld nur für ein paar Tage zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses benötigt, kann der Dispokredit, den Verbraucher bei der
Überziehung des Girokontos in Anspruch nehmen, eine schnell verfügbare Alternative sein.
3) Kredite als Mitantragssteller oder mit einem Bürgen aufnehmen
Azubis, die als Mitantragsteller oder gemeinsam mit einem Bürgen um ein Darlehen ansuchen, können ihre Chance, einen Kredit zu erhalten, erhöhen sowie dessen Konditionen verbessern. Als Mitantragssteller ist der Azubi nicht Hauptkreditnehmer. Wen er dafür gewinnt, ist für die Bank nebensächlich. Wichtig ist ihr hingegen, dass diese Person alle Voraussetzungen erfüllt, die sie an einen Darlehensnehmer stellt (siehe oben).
Bei selbstschuldnerischen Bürgschaften muss die Person, die die Bürgschaft für den Azubi übernimmt, den Kredit tilgen, sobald der Lehrling die Raten nicht mehr zurückzahlt. Seine Zahlungsunfähigkeit muss er nicht beweisen. Im Gegensatz dazu muss der Auszubildende bei Ausfallbürgschaften sehr wohl nachweisen können, dass alle möglichen Mittel zur Rückzahlung eingesetzt wurden, bevor die Pflicht der Tilgung auf den Bürgen übergeht.
Alternativen zum klassischen Kredit: Diese Finanzierungshilfen gibt es für Azubis
Bevor Azubis aber einen Kredit beantragen, sollten sie prüfen, ob sie ihren Finanzierungsbedarf nicht auch mittels staatlicher Förderungen decken können. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten – jede von ihnen ist zinslos:
- Wenn Lehrlinge beispielsweise während ihrer Berufsausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, können sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Bei einer Antragsstellung nach Ausbildungsbeginn wird sie längstens vom Beginn des Monats an ausgezahlt, in dem die Leistungen beantragt worden sind. Es lohnt sich daher, den Antrag vor dem Beginn der Ausbildung zu stellen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen haben Azubis auch einen BAföG-Anspruch. Gefördert wird der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen und Berufsaufbauschulen. Einen Antrag auf diese BAföG-Förderung kann nur stellen, wer unter 30 Jahre alt ist.
- Lehrlinge, die eine Wohnung oder ein Zimmer mieten, aber kein BAföG oder BAB erhalten, können Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen.
- Zudem können Azubis ihre Eltern um das Kindergeld bitten, das diese beziehen. Sie erhalten es mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Wenn sich das bereits volljährige Kind in einer Berufsausbildung befindet, verlängert sich der Kindergeldanspruch. Er endet entweder mit dem erfolgreichen Abschluss der ersten Berufsausbildung oder mit dem 25. Geburtstag des Kindes.
Finanztipps zum Ausbildungsstart
Welche Kreditkarte eignet sich für Azubis? Welche Förderung erhalten sie für ihre Berufsausbildung? Wie können sie im Alltag sparen?
Diese und weitere Fragen rund um die Finanzen junger Erwachsener beantwortet unser Ratgeberfür Azubis.