Die Karriere ist den Deutschen wichtig – vielen sogar so wichtig, dass sie bereit wären, dafür einen Kredit aufzunehmen, wie eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Creditplus Bank ergeben hat. So kommt für 53 Prozent der befragten Bundesbürger eine Finanzierung für eine Weiterbildung in Betracht. Neben einer Tätigkeit im Ausland, einem Sprachkurs und einer Ausbildung oder Umschulung können sich viele auch die Aufnahme eines Studiums vorstellen (siehe Tabelle).
Die Bereitschaft zur Kreditaufnahme ist das eine – die benötigte Finanzierung zu erhalten das andere. Kommt ein Kredit überhaupt für jeden Karrierewunsch infrage? Auf welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten können Berufstätige sonst zurückgreifen?
Karrierewünsche der Deutschen und ihre Bereitschaft zur Kreditaufnahme |
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Karrierewünsche |
Bereitschaft zur Kreditaufnahme |
Arbeit im Ausland |
24 % |
12 % |
Sprachkurs |
22 % |
12 % |
Unternehmensgründung/Selbstständigkeit |
22 % |
16 % |
Ausbildung, Umschulung |
21 % |
13 % |
Studium an einer staatl. Hochschule |
13 % |
7 % |
Sabbatical |
13 % |
5 % |
Jobbedingter Umzug in eine andere Stadt |
12 % |
10 % |
Individuelles Coaching |
10 % |
6 % |
Praktikum |
8 % |
3 % |
Doktorarbeit |
8 % |
5 % |
Studium an einer priv. Hochschule |
8 % |
6 % |
Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung unter mehr als 1.000 Bundesbürgern, durchgeführt im Juni 2016 vom Marktforschungsinstitut Toluna im Auftrag der Creditplus Bank
Weiterbildung mit Unterstützung der Bank: Diese Optionen gibt es
Ob wöchentlicher Sprachkurs oder Wochenendseminar: Viele Weiterbildungsmaßnahmen lassen sich problemlos über einen Ratenkredit finanzieren. Dieser wird in der Regel ohne Zweckbindung vergeben, sodass Kreditnehmer neben den eigentlichen Schulungskosten zugleich alle zusätzlich anfallenden Ausgaben – etwa für Fahrt und Unterkunft – darüber abdecken können.
Wichtig: Die Grundvoraussetzungen müssen erfüllt seinWer für die eigene Karriere einen Ratenkredit aufnehmen will, muss dabei einige Voraussetzungen erfüllen. Das ist nicht bei jedem der oben genannten Karrierewünsche der Fall. Damit die Rückzahlung des Darlehens gewährleistet ist, setzen Banken bei der Kreditvergabe etwa ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen voraus. Eine weitere Anforderung, die Banken in der Regel an ihre Kunden stellen, ist ein dauerhafter Wohnsitz innerhalb Deutschlands. Im besten Falle sollte sich der Kreditnehmer außerdem nicht mehr in der Probezeit befinden.
Doch auch, wer etwa wegen eines unbezahlten Praktikums, einer Tätigkeit im Ausland oder einer gerade neu begonnenen Tätigkeit nicht so leicht die passende Finanzierung erhält, muss seine Karrierepläne nicht gleich verwerfen: In vielen dieser Fälle können sich Berufstätige, aber auch Arbeitssuchende und Arbeitslose dank zahlreicher staatlicher Förderprogramme anderweitig finanzielle Unterstützung holen. Diese eignen sich im Übrigen auch für alle, die einen Kredit für ihre Finanzierung erhalten, aber ihre Kosten senken wollen.
Sonderfall Studium und Promotion
Oftmals ist es mit einmaligen Kosten nicht getan – so etwa bei einem Studium oder einer Promotion. Wer sich auf diesem Wege weiterbilden will, steht schnell vor der Frage, wie er sich ausreichende monatliche Einnahmen sichert, um seine laufenden Kosten zu decken. Das gilt besonders, wenn er in Vollzeit studiert oder promoviert. Auch zu diesem Zweck bieten inzwischen zahlreiche Banken Finanzierungsmöglichkeiten an. Größter Anbieter dieser Studienkredite ist hierzulande die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das staatliche Institut bietet Studierenden und Promovierenden besonders günstige Konditionen. Die KfW ist aber beileibe nicht die einzige Bank, die Studentenkredite vertreibt. Eine Übersicht über andere Banken und Einrichtungen liefert der
Studienkredit-Test vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE).
BAföG, Prämien, Stipendien: Engagement wird vom Staat unterstützt
Der Staat fördert das Engagement von Berufstätigen und Arbeitssuchenden. Wer sich um eine Weiterbildung bemüht, kann sich durch Prämien oder Stipendien mitunter einen Teil der Kosten erstatten lassen oder sich eine günstige, wenn nicht sogar unverzinste Finanzierung sichern. Eine Auswahl der Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):
- Über die Bildungsprämie erhalten Berufstätige, deren Jahresbruttoeinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt, einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal aber 1.000 Euro.
- Wer studieren möchte – ganz gleich ob er bereits einige Jahre gearbeitet hat oder direkt nach der Schule mit dem Studium beginnt –, kann einen Antrag auf BAföG stellen. Diese staatliche Förderung über bis zu 649 Euro pro Monat (ab dem Wintersemester 2016/2017) besteht je zur Hälfte aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem zinslosen Darlehen.
- Berufstätige, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in Handwerk oder Industrie verfügen und nun ihren Meister machen wollen, sollten das sogenannte Meister-BAföG (auch Aufstiegsförderung genannt) beantragen. Je nach Familienstand liegt die Förderung bei bis zu 1.473 Euro monatlich (gemäß geplanter Erhöhung zum 1. August 2016). Auch hier wird die Förderung teilweise als Darlehen, teilweise als Zuschuss gewährt.
- Das BMBF vergibt zudem auch Weiterbildungsstipendien für berufsbegleitende Weiterbildungen, wie Sprachkurse oder Teilzeitstudiengänge, sowie Aufstiegsstipendien für Vollzeitstudiengänge.
Neben dem BMBF leistet auch die Bundesagentur für Arbeit Hilfestellung bei beruflicher Weiterbildung:
- Über das Programm WeGebAU steuert das Arbeitsamt je nach Alter des Erwerbstätigen bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten bei. Gefördert werden sowohl ungelernte Arbeitnehmer als auch Berufstätige in kleinen und mittleren Unternehmen.
- Daneben gibt es für Arbeitslose und Arbeitssuchende Fördermöglichkeiten in Form des Bildungsgutscheins, der zum Beispiel für Umschulungen gewährt wird. Arbeitslose, die ein Jobangebot aus einer anderen Stadt erhalten, können zudem Umzugskostenbeihilfe beantragen.
Weiterbildungskosten sind steuerlich absetzbar
Wer die Kosten seiner Weiterbildung zumindest anteilig selbst trägt, kann sich diese im Nachhinein zurückholen – über die Einkommenssteuererklärung. Das gilt sowohl für Schulungen und Seminare, als auch für Fahrt- und Unterkunftskosten sowie für die Beschaffung von Arbeitsmitteln. Auch die Zinsen eines Studienkredites können Hochschüler später während der Tilgungsphase geltend machen. Das gilt gleichermaßen für die Kosten eines jobbedingten Umzugs.
Tipp: Beim Arbeitgeber nachhaken
Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen zu tragen ist für Arbeitgeber nicht in jedem Falle Pflicht. Nur dann, wenn der Chef die Weiterbildung von seinem Arbeitnehmer fordert, muss er sie auch bezahlen. Oftmals verpflichtet sich die Firma jedoch freiwillig zur Kostenübernahme. Doch auch, wenn keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden und der Arbeitnehmer aus Eigeninitiative eine Weiterbildung anstrebt, sollte er mit seinem Chef sprechen. Ist sie auch für das Unternehmen von Vorteil, stehen die Chancen gut, dass der Arbeitgeber sie zumindest anteilig oder unter bestimmten Auflagen bezahlt.