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Die Grundschuld ist auch ohne laufenden Kredit noch sinnvoll

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Die meisten Menschen müssen für Erwerb oder Neubau von Wohneigentum einen Kredit aufnehmen, dessen Betrag dann als Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragen wird. Eine Löschung der Grundschuld sollte jedoch gut überlegt sein.
Nachdem der Kredit für das Haus abbezahlt ist kann es von Vorteil sein, die Grundschuld aufrechtzuerhalten.

Nachdem der Kredit für das Haus abbezahlt ist kann es von Vorteil sein, die Grundschuld aufrechtzuerhalten.

Es ist kein gutes Gefühl, Schulden zu haben. Viele Häuslebauer sind aus diesem Grund darauf bedacht, den für den Bau ihres Hauses aufgenommenen Kredit so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Schließlich wird bei einer Kreditaufnahme das Haus immer mit einer Grundschuld belastet, die der finanzierenden Bank als Sicherheit dient und die Möglichkeit gibt, vom Gläubiger die Zahlung einer bestimmten Summe zu verlangen.

Ist der Kredit endlich zurückgezahlt, könnte also theoretisch auch die Grundschuld auf das Haus gelöscht werden. Finanzexperten empfehlen dies jedoch nicht in jedem Fall. Die bestehende Grundschuld kann auch stehen gelassen werden, wenn aktuell gar keine Restschulden mehr vorhanden sind. Möchte der Hausbesitzer zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal einen Kredit aufnehmen, kann die Bank die bereits existierende Grundschuld so als Sicherheit nutzen.

Der Kreditnehmer spart hier enorme Kosten, die bei einem Neueintrag einer Grundschuld wieder fällig werden würden. Auch beim Wechsel der Bank, wenn der Kredit noch läuft, kann die Grundschuld stehen gelassen werden. Wer im Hinblick auf günstigere Hypothekenzinsen oder eine geeignete Anschlussfinanzierung das Geldinstitut wechselt, muss der neuen Bank dann keine neuen Sicherheiten bieten. Die alte Grundschuld kann auch hier aufrechterhalten werden.