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Ob im Elektrofachmarkt oder im Einrichtungshaus: Eine Ratenzahlung im Handel ist laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Hälfte der Deutschen inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Doch so günstig und unkompliziert die Finanzierungsangebote auf den ersten Blick erscheinen mögen, so verbirgt sich dahinter dennoch ein klassischer Ratenkredit, bei dem nach Ansicht der Verbraucherschützer Vorsicht angebracht ist.
Verbraucherschützer fordern strengere Regeln für die Finanzierung im Handel.
„Rund die Hälfte der Schuldnerberatung in unserer Insolvenzberatung resultiert inzwischen aus Krediten für die Anschaffung von Waren“, so die Aussage Wolfgang Schuldzinskis, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Insbesondere an der Konsumfinanzierung im Handel übt Schuldzinski anlässlich des heutigen Weltspartages harsche Kritik. So werde bei den Finanzierungangeboten häufig darüber hinweggetäuscht, dass die Abwicklung der Ratenzahlung über ein klassisches Bankdarlehen erfolgt.
Finanzierung über den Händler: Seit langem ein Problem
Seit geraumer Zeit steht die Händlerfinanzierung in der Kritik der Verbraucherschützer. Das gilt insbesondere für die Null-Prozent-Finanzierung, denn häufig entpuppt sich die vermeintliche Gratisfinanzierung doch als recht teures Unterfangen. Der Grund: Nicht selten ist die Ratenzahlung über den Händler an den Abschluss einer Restschuldversicherung gebunden, die zusätzliche Kosten mit sich bringt, oder aber an anderweitige entgeltpflichtige Finanzprodukte, wie etwa Kreditkarten. Hinzu kommt, dass die versprochene Zinsfreiheit nur für bestimmte Laufzeiten gegeben ist. Bei einer längeren Tilgungsdauer können im Anschluss an die zinsfreie Phase mitunter Zinsen im zweistelligen Prozentbereich fällig werden, welche die Gesamtkosten der Finanzierung deutlich in die Höhe treiben.
Auch nach Rückgabe der Ware: Null-Prozent-Finanzierung bleibt bestehen
Problematisch wird die Gratisfinanzierung überdies, wenn die Ware reklamiert wird, denn auch dann bleibt die vereinbarte Ratenzahlung im Regelfall bestehen. Die Tatsache, dass der Verbraucher für das Darlehen keine Zinsen zahlt, genügte dem Bundesgerichtshof im Jahr 2014 als Grund, Null-Prozent-Finanzierungen vom üblichen 14-tägigen Widerrufsrecht für Ratenkredite auszuschließen.
Unnötige Käufe: Versuchung durch Händlerfinanzierungen ist groß
Neben den Kosten, die bei Inanspruchnahme einer Null-Prozent-Finanzierung auf den Kunden zukommen, laufen Verbraucher zudem Gefahr, sich von den Ratenzahlungsangeboten zum Kauf verleiten zu lassen. Aktuelle Zahlen zeichnen hier ein eindeutiges Bild: Einer Studie zufolge, die der Bankenfachverband in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung durchgeführt hat, wären 65 Prozent aller finanzierten Käufe ohne die Möglichkeit einer Finanzierung über den Händler gar nicht erst erfolgt.
Gesetzgeber in der Pflicht: Verbraucherschützer sehen Handlungsbedarf
„Bei den Grundregeln einer verantwortungsvollen Kreditvergabe herrscht im Handel meist Fehlanzeige. Denn das Ausfallrisiko liegt ja bei der kooperierenden Bank“, kritisiert Schuldzinski. Dass Verbraucher nur unzureichend über die Finanzierung und ihre Folgen aufgeklärt werden, ist jedoch ebenso auf die fehlende Schulung der Mitarbeiter zurückzuführen. Ein Kreditvertrag müsse stets durch Einsatz geschulter Mitarbeiter abgeschlossen werden, so die Forderung der Verbraucherschützer. Hierfür erfordere es eine Änderung der Gewerbeordnung.
Zugunsten der Transparenz bedürfe auch die Werbung mit den Finanzprodukten, die die Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinflusse und eine Kreditaufnahme zur Verwirklichung von Wünschen verharmlose, nach Ansicht der Verbraucherschützer einer Einschränkung – beispielsweise durch den Hinweis „Achtung: Kredit“.