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Kredit: Auf versteckte Kosten und Gebühren achten

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Die seit Juni dieses Jahres gültige Kreditrichtlinie der EU soll vor allem Kunden schützen und die Vergabe von Darlehen transparenter machen. Lockzinsangebote sind nun nicht mehr möglich. Dennoch gibt es weiterhin versteckte Kosten.
Trotz der EU-Kreditrichtlinie gibt es noch immer versteckte Kosten in den Kreditangeboten der Banken.

Trotz der EU-Kreditrichtlinie gibt es noch immer versteckte Kosten in den Kreditangeboten der Banken.

Kunden mit scheinbar besonders niedrigen Zinsen zu locken, ist für die Banken seit Inkrafttreten der EU-Verbraucherkreditrichtlinie nicht mehr möglich. Ziel der Verordnung ist es, die Praxis der Darlehensvergabe für Kunden sicherer, überschaubarer und verständlicher zu machen. So sind die Banken nun verpflichtet, immer den jeweiligen Effektivzinssatz für ein Kreditangebot anzugeben, der bereits alle Kosten rund für den Kredit enthalten sollte.

In der Praxis kann sich der Kunde auf diese Maßgabe jedoch nicht vorbehaltslos verlassen. Häufig existieren noch immer zusätzliche Kosten und Gebühren, über die der Verbraucher nur im Kleingedruckten des Vertrages adäquate Informationen findet. Dazu gehören beispielsweise Bearbeitungsgebühren für die Krediteinrichtung. Diese werden häufig nicht mitfinanziert, sondern separat abgerechnet. Im Falle einer vorzeitigen Tilgung behalten viele Banken diese Bearbeitungsgebühr zusätzlich ein.

Darüber hinaus sollten sich Verbraucher über die Vorfälligkeitsregelung ihrer Kreditbank informieren. Aufgrund der neuen EU-Richtlinie können Institute nun Entschädigungszahlungen vom Kunden verlangen, wenn dieser seinen Kredit vorzeitig zurückzahlt. Bis zu einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages kann hier fällig werden. Hier ist zu prüfen, ob eine fristgerechte Kündigung in Summe weniger Kosten verursachen würde. Einige Institute verzichten sogar gänzlich auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.