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Wer als Geringverdiener einen Kredit beantragen möchte, sollte auf einige Dinge achten, um die Entscheidung der Bank positiv zu beeinflussen – oder um einer Überschuldung vorzubeugen.
Wer als Geringverdiener einen Kredit beantragt, sollte auf gewisse Dinge achten.
Ohne Moos nichts los – das gilt auch bei der Kreditvergabe. Wer ein Darlehen beantragt, braucht ein regelmäßiges Einkommen, damit für die Bank eine Rückzahlung des Kredits gewährleistet ist. Doch wie hoch muss ein regelmäßiges Einkommen sein, damit eine Finanzierung vergeben wird?
Gerade Geringverdiener sind bei finanziellen Engpässen oder unerwarteten Ausgaben wie zum Beispiel der Reparatur des Autos auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen, da sie weniger Möglichkeiten haben, für diese Zwecke Geld zur Seite zu legen. Was müssen Geringverdiener also beachten, damit sie trotz niedriger Einkommen einen Kredit aufnehmen können? Und wie können Sie einer Überschuldung vorbeugen?
Darauf müssen Geringverdiener bei einem Kreditantrag achten
Ein festes Mindesteinkommen, ab dem Banken grundsätzlich einen Kredit vergeben, gibt es nicht. Ob eine Person ein Darlehen in der gewünschten Höhe von einem Kreditinstitut gewährt bekommt oder nicht, wird von der Bank individuell festgelegt. Die Höhe des Einkommens ist nur ein Aspekt von vielen, die Banken bei einer Entscheidung über eine Kreditvergabe berücksichtigen. Weitere wesentliche Faktoren sind:
die Bonität: Die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ist für Banken das wichtigste Kriterium, um über die Vergabe eines Kredits entscheiden zu können. Neben dem Einkommen umfasst die Bonität auch die Rückzahlungsbereitschaft. Eine Aussagekraft über die Bonität liefert der Schufa-Score. Je höher der Score, desto besser ist die Bonität. Kreditnehmer mit einer positiven Schufa-Bewertung erhöhen auch mit einem geringen regelmäßigen Einkommen die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage. Da eine gute Bonität für Kreditnehmer unumgänglich ist, sollten sie gegebenenfalls vorher eine Selbstauskunft einholen und die darin enthaltenden Angaben prüfen. Unter Umständen kann die Bank die Bonität aber auch bei einer anderen Auskunftei anfragen, wie zum Beispiel Creditreform.
die Dauer des Arbeitsverhältnisses: Auf diese Weise können Banken einschätzen, ob der Antragssteller auch während der Kreditlaufzeit über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Aber auch Angestellten in Probezeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist es unter Umständen möglich, ein Darlehen zu bekommen, insbesondere, wenn der Kredit vor dem Ende der Befristung getilgt wird.
die Anzahl der bestehenden Kreditverpflichtungen: Zahlt ein Kreditnehmer bereits ein oder mehrere Darlehen ab, so erschwert das die Aufnahme eines neuen Darlehens für Kreditnehmer mit geringen Einkommen erheblich. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, den Altkredit umzuschulden und dabei eine längere Laufzeit auswählen. Dadurch könnte die monatliche Rate niedriger ausfallen.
der Kreditbetrag: Das gewünschte Darlehen sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Zwar können Kreditnehmer mithilfe einer langen Laufzeit die Ratenhöhe entsprechend verringern, allerdings nehmen dadurch auch die Zinskosten zu.
Die richtige Laufzeit auswählen
Die Laufzeit sollte wohl überlegt werden. Eine kurze Laufzeit bedeutet vergleichsweise hohe Raten, aber die Zinskosten werden geringer. Bei einer längeren Laufzeit erhöhen sich zwar die Zinskosten, aber es bleibt genug Spielraum, um auf unerwartete Ereignisse reagieren zu können. Ein individueller Tilgungsplan zeigt übersichtlich, welche Kosten über die gesamte Laufzeit anfallen. Idealerweise sollten die Raten so gewählt werden, dass noch ein ausreichendes finanzielles Polster für den Alltag übrig bleibt, um einer Überschuldung vorzubeugen. Hier können Sie herausfinden, wie sich die Laufzeit auf die Rate auswirkt.
Ein Bürge erhöht die Annahmewahrscheinlichkeit
Wer einen zweiten Kreditnehmer oder einen Bürgen hinzuzieht, erhöht die Annahmewahrscheinlichkeit. Denn ein Bürge mit einem regelmäßigen Einkommen und einer guten Kreditwürdigkeit steigert insgesamt die Bonität und damit die Sicherheit für eine Bank – ein Zahlungsausfall wird unwahrscheinlicher. Hinzu kommt, dass sich durch einen zweiten Kreditnehmer auch oft die Konditionen verbessern. Zu beachten ist, dass beide Kreditnehmer gleichermaßen für Kosten haften, da beide als Gesamtschuldner auftreten.
Unterhalb des Pfändungsfreibetrags wird es schwer
Wer ein Einkommen bezieht, das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, bekommt in der Regel keinen Kredit. Denn dann darf die Bank im Falle eines Zahlungsausfalls nicht das Einkommen des Kreditnehmers zum Ausgleich der Restschuld belangen. Nettoeinkommen bis 1.079,99 Euro sind pfändungsfrei. Unterhalb dieser Grenze gewähren nur wenige Banken einem Kreditnehmer ein Darlehen.