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Kredit: Verbraucherkreditrichtlinie schaltet nicht alle Risiken aus

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Größere Anschaffungen lassen sich in vielen Fällen nur mit einer Finanzierung realisieren. Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie ist das Darlehensgeschäft für den Verbraucher zwar etwas transparenter, nicht aber gänzlich risikolos geworden.
Trotz Verbraucherkreditrichtlinie sollten Darlehensnehmer ihre Finanzierung genau kalkulieren.

Trotz Verbraucherkreditrichtlinie sollten Darlehensnehmer ihre Finanzierung genau kalkulieren.

Nach der Wirtschaftskrise, mit höherer Kauflust und den aktuell so niedrigen Kreditzinsen ist das Interesse der Verbraucher an Darlehen höher denn je. So ist momentan zum Beispiel die Baufinanzierung zur Schaffung von Wohneigentum oder dem Erwerb von Immobilien ein stark frequentierter Bereich. Damit der Verbraucher besser einschätzen und durchschauen kann, worauf er sich mit einem Kreditgeschäft einlässt, gibt es seit Juni die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Damit sind jedoch nicht alle Risiken getilgt, die ein Darlehensvertrag mit sich bringen kann. Verbraucher sind nach wie vor gehalten, sich ihren Finanzierungsplan genau kalkulieren zu lassen. Vor allem die Höhe der Restschuld nach Ablauf der Festlaufzeit sollte bekannt sein, um eine Anschlussfinanzierung abschätzen zu können. Doch auch für den Fall, dass man sein Darlehen eher auslösen möchte als geplant, sollte man sich gut informieren.

Manche Banken verlangen eine Vorfälligkeitsentschädigung, andere wiederum nicht. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen erspart hier unangenehme Überraschungen. Das gilt auch im Zusammenhang mit Zusatzangeboten, die oft an Kredite gekoppelt werden. Beliebt, aber in der Regel für den Kunden überflüssig sind Restschuldversicherungen. Auch Sparverträge werden gerne in Kombination mit dem Kredit angeboten. Kunden sollten wissen, dass dies zwar zulässig ist, aber nicht zwingend akzeptiert werden muss.