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Kredit: Banken lassen sich Verbraucherkreditrichtlinie bezahlen

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Die im Sommer dieses Jahres von der EU-Kommission eingeführte Verbraucherkreditrichtlinie soll vor allem für Bankkunden mehr Transparenz ins Kreditgeschäft bringen. Einige Intentionen der Regelung sind gar komplett ins Gegenteil umgeschlagen.
Durch die Verbraucherkreditrichtlinie entstandene Nachteile gleichen Banken durch andere Gebühren aus.

Durch die Verbraucherkreditrichtlinie entstandene Nachteile gleichen Banken durch andere Gebühren aus.

Der Schutz der Verbraucher und ihre bessere Information im Kreditgeschäft war im Kern das Ziel, das die EU-Kommission mit der Einführung der Kreditrichtlinie verfolgte. Den Banken wurden im Zuge dieser verschiedene Auflagen gegeben. Unter anderem sollte es für Kunden einfacher und unkomplizierter gemacht werden, ihren Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Ohne Kündigungsfrist und mit begrenzter Vorfälligkeitsentschädigung sollen Kredite nun getilgt werden können.

Banken dürfen ihren Kunden demnach nur noch maximal ein Prozent der zurückgezahlten Summe als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Das hat viele Institute jedoch zur Einführung von Sondergebühren bewegt. Praktisch ist es nun so, dass viele Banken zusätzlich zur gesetzlich geregelten Vorfälligkeitsentschädigung Gebühren sowohl für die Kündigung des Kredits als auch für deren Bearbeitung erheben. Die Höhe dieser Gebühren ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

Verwaltungskosten für die Bearbeitung vorzeitiger Kündigungen gab es in den meisten Banken bereits vor der Einführung der neuen Richtlinie. Nun wird in vielen Fällen jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich verlangt, immer mit dem Hinweis auf die entsprechende gesetzliche Regelung. Andere Institute wiederum erheben schon bei der Kreditantragstellung eine hohe Bearbeitungsgebühr, die bei vorzeitiger Tilgung jedoch nicht zurückgezahlt wird. Experten halten die Richtlinie insofern für verbraucherschädlich.