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Ein Paar rechnet nach: Lohnt sich die Umschuldung trotz steigender Zinsen? Bild: Gettyimages / Geber86
„Viele Banken haben bereits ihre Zinsen für Ratenkredite nach oben angepasst, weitere folgen“, sagt Dr. Stefan Eckhardt, CHECK24 Geschäftsführer Kredite. Wer also plant, eine neue Anschaffung zu finanzieren, sollte diese nicht unnötig auf die lange Bank schieben. Denn nicht nur Produkte werden teurer, wodurch Verbraucher höhere Kreditsummen aufnehmen müssen. Sondern auch das Risiko steigt, die Finanzierung zu einem viel höheren Zinssatz abschließen zu müssen. Selbst ein Prozent Zins-Unterschied macht sich im Geldbeutel bemerkbar, durch höhere Rückzahlungsraten und steigende Gesamtkosten.
Das Gleiche gilt aber auch umgekehrt für die Umschuldung alter Kredite oder die Zusammenlegung vieler Kredite zu einem einzigen. Auch hier kann zögern teuer sein. „Einige Kreditnehmer bedienen noch viel teurere Altkredite mit höheren Zinssätzen, als sie heute erzielen könnten. Andere nehmen den viel zu teuren Dispokredit auf dem Girokonto dauerhaft in Anspruch“, sagt Dr. Stefan Eckhardt. Umso stärker die Zinsen jedoch steigen und sich in Richtung der höheren Zinssätze von vor einigen Jahren drehen, desto weniger sparen Verbraucher mit einer Umschuldung. Zeit zu handeln. „Noch sind die Zinsen für Ratenkredite niedriger als vor einigen Jahren“, sagt der Experte. „Eine Umschuldung ist daher für Viele noch lukrativ.“
Der Vergleich von Krediten unterstützt dabei, aus einer Vielzahl von Angeboten einfach und schnell die günstigsten Konditionen zu finden. Für den Kunden ist der Kreditvergleich bei CHECK24 zudem immer kostenlos und unverbindlich. Ausprobieren lohnt sich. Auch auf den Schufa-Score hat der Online Kreditvergleich zudem keinen Einfluss.
Ganz entscheidend, ob sich eine Umschuldung für den Kreditnehmer lohnt oder nicht, ist der effektive Jahreszinssatz (eff. p.a.) der damals abgeschlossen wurde. Somit ist das Prüfen des alten Kreditvertrages der erste Schritt. 2021 haben Verbraucher über den CHECK24 Kreditvergleich im Schnitt für ihre Finanzierung einen Zinssatz in Höhe von 3,76 Prozent eff. p.a. erhalten. Angenommen im Kreditvertrag von 2019 über ursprünglich 30.000 Euro steht ein Zinssatz von 6,29 Prozent eff. p.a., so konnten Kunden im vergangenem Jahr mit einer Umschuldung 2.134 Euro sparen.
Da die Bank mit den Zinseinnahmen aus dem Kredit rechnet, kann sie eine Entschädigungszahlung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, berechnen. Im Kreditvertrag stehen Informationen darüber, ob die Bank diese Gebühr verlangt oder nicht, sollte der alte, teure Kredit umgeschuldet werden. Das Gute: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt und darf nach § 502 BGB höchstens:
- ein Prozent der Restschuld betragen, wenn laut Tilgungsplan noch mehr als zwölf Raten zu zahlen sind
- höchstens ein halbes Prozent der Restschuld betragen, wenn nur noch zwölf oder weniger Raten offen sind,
- und in keinem Fall die Zinsen übersteigen, die im Vertrag vereinbart wurden.
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