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Mitwirkungspflicht: Bank darf Kreditvertrag kündigen

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Banken haben das Recht, einen bestehenden Kreditvertrag zu kündigen, wenn Kunden ihre Vermögensverhältnisse auf Anfragen des Kreditinstituts nicht offenlegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt fällte am Montag ein entsprechendes Urteil zur Mitwirkungspflicht von Kreditnehmern.
Kreditnehmern, die der Bank die Mitwirkungspflicht verweigern, droht die Kündigung des Kreditvertrags.

Kreditnehmern, die der Bank die Mitwirkungspflicht verweigern, droht die Kündigung des Kreditvertrags.

Nach Angaben von Börse Online hat der Darlehensnehmer gemäß dem Gerichtsentscheid die Pflicht, der Aufforderung der Kreditbank unverzüglich Folge zu leisten und Unterlagen zur Einschätzung seiner finanziellen Situation vorzulegen. Andernfalls darf das Vertragsverhältnis umgehend vom Kreditgeber gekündigt werden.

Die Bank kann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn sie den Kreditnehmer im Vorfeld deutlich auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen hat. Zudem muss das Bankinstitut zuvor als unvermeidliche Folge eines Nichteinhaltens der Mitwirkungspflicht mit der Kündigung des Kreditvertrags gedroht haben. Legt der Kreditnehmer dennoch keine prüfbaren Unterlagen vor, kann der Kredit von Seiten der Bank gekündigt werden.

Die Richter des Oberlandesgerichts verkündeten in ihrem Urteil, dass es bei dieser Sachlage unerheblich sei, ob der Schuldner bislang die monatlichen Raten des Kredits regelmäßig und pünktlich zahlte oder sich dessen Kontostand gänzlich im Haben befindet. Allein die Weigerung, der Forderung der Bank nachzukommen, berechtigt zur Kündigung des Kreditvertrags.

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