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Bundesregierung verbessert Schutz von Kreditnehmern

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regelungen verabschiedet, mit denen Verbraucher bei der Kreditaufnahme, ebenso wie bei der Inanspruchnahme eines Dispokredites stärker geschützt werden sollen.
Bundesregierung fordert strengere Bonitätsprüfung

Laut Bundesregierung sollen Banken die Zahlungsfähigkeit ihrer Kreditnehmer künftig strenger kontrollieren.

Laut dem Gesetzentwurf sind deutsche Banken künftig zu einer besseren Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kreditnehmer verpflichtet. Auch durch eine umfassendere Beratung soll einer Überschuldung in Zukunft besser vorgebeugt werden.

Mehr Schutz bei Immobilienkrediten

Besonders bei der Vergabe von Baufinanzierungen soll die Kontrolle der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers verschärft werden, um so Pfändungen und Zwangsvollstreckungen im Vorfeld zu verhindern. Ebenso sollen Immobilienkäufer umfassender über das Finanzierungsangebot und die Risiken eines Immobilienkredites informiert werden.

Kommt die Bank diesen Verpflichtungen nicht nach und kommt trotz fehlender Zahlungsfähigkeit des Kunden ein Kreditvertrag zustande, so sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Kreditnehmer ebendiesen Vertrag jederzeit kündigen kann, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichten zu müssen.

Neben einer strengeren Bonitätsprüfung und einem umfassenderen Beratungsangebot hat die Bundesregierung im Bereich der Immobilienfinanzierung zudem weitestgehend ein Verbot von Kopplungsgeschäften beschlossen, bei denen die Bank die Vergabe eines Darlehens an den Abschluss eines Sparkontos oder eine Versicherung knüpft. Hiervon ausgenommen sind Bau- und Riestersparverträge, die laut Bundeskabinett im Interesse der Verbraucher liegen.

Bessere Beratung bei Kontoüberziehung

Auch bei der Inanspruchnahme von Dispositionskrediten sollen Verbraucher ab sofort eine bessere Beratung von ihrer Bank erhalten. Konkret besagt der Gesetzentwurf: Wird ein Dispokredit für die Dauer von sechs Monaten zu im Schnitt 75 Prozent ausgeschöpft, ist die Bank in Zukunft verpflichtet, ihrem Kunden eine persönliche oder telefonische Beratung über kostengünstigere Alternativen, wie etwa Ratenkredite, anzubieten. Gleiches gilt auch für eine geduldete Überziehung, die über mindestens drei Monate besteht und mehr als die Hälfte des monatlichen Geldeinganges beträgt.

Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale-Bundesverband ist jedoch skeptisch, dass die Neuregelung zu einem besseren Schutz der Verbraucher beiträgt. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte er: „Weder das Problem der viel zu hohen Zinsen noch das Problem einer Überschuldung werden damit gelöst.“ Er fordert stattdessen die Einführung einer Deckelung für Dispozinsen.