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Wegen Coronavirus Pandemie-Geschädigte können Kredit-Rückzahlungen aussetzen

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Verbraucher, die aufgrund der Corona-Krise Einnahmeausfälle zu beklagen haben, können Kredittilgungen bis in den Sommer hinein aussetzen. Ein entsprechendes Gesetz soll am 01. April in Kraft treten. Sparkassen bieten jetzt schon Unterstützung.
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Wer finanzielle Einbußen wegen dem Coronavirus hat, kann seine Kredittilgung bis Ende Juni aussetzen.

Die Regierung hält ihr Versprechen: Kreditnehmer, die aufgrund von Corona in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihre Darlehensraten nicht mehr bezahlen können, dürfen die Tilgung zwischen dem 01. April und dem 30. Juni aussetzen. Der Bundesrat stimmte heute dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket gegen die Corona-Krise zu. Darin enthalten ist auch eine gesetzliche Stundung für vor dem 15. März 2020 abgeschlossene Verbraucherkredite bei krisenbedingter Notlage. Gestundet werden sollen Ansprüche des Kreditgebers auf Rückzahlung, Zins- oder Tilgungsleistungen von Anfang April bis Ende Juni. Das Gesetz soll am 01. April in Kraft treten. Zuvor hatte bereits das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen vor einer zunehmenden Überschuldung durch pandemiebedingte Unternehmensschließungen gewarnt.

Betroffene Verbraucher sollen Kreditgeber kontaktieren

Dank der Stundung dürfen Kreditnehmer, die vor dem 15. März einen Kredit abgeschlossen haben, ihre Kreditraten für den Zeitraum von Anfang April bis Ende Juni aussetzen. Das gilt, wenn Kreditnehmer aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle zu beklagen haben – und die Begleichung der Raten nicht mehr zumutbar ist. Dazu sollen Betroffene laut Deutscher Kreditwirtschaft so bald wie möglich Kontakt zu ihrem Kreditgeber aufnehmen und die pandemiebedingten Einnahmeausfälle nachweisen. Des Weiteren haben Betroffenen die Möglichkeit, mit ihrem Kreditgeber gemeinsam eine Lösung für die Fortsetzung ihres Darlehensverhältnisses zu besprechen, wenn sich die Umstände wieder normalisieren.

Was bedeutet Stundung?

Eine Stundung bedeutet das Aufschieben von fälligen Zahlungen. Für einen kurzen Zeitraum dürfen Kreditnehmer Tilgungsleistungen aussetzen. Dadurch verlängert sich allerdings die Kreditlaufzeit und es können sogenannte Stundungszinsen anfallen. Ob letzteres auch für die Stundung von Verbraucherkrediten für Corona-Geschädigte gilt, ist noch offen.

Sparkassen ermöglichen Betroffenen ab sofort Tilgungsaussetzung

Die Sparkassen in Deutschland ermöglichen bereits seit dem 26. März die Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten. Damit Betroffene nicht die Filiale aufsuchen müssen, bieten die Sparkassen online die Möglichkeit, um die Zins- und Tilgungsaussetzung unbürokratisch anzufordern.