Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:
  • Startseite
  • » Kredit
  • » Restschuldversicherung: Kreditkunden sichern sich stärker gegen den Ernstfall ab

Restschuldversicherung: Kreditkunden sichern sich stärker gegen den Ernstfall ab

|

A A A
Restschuldversicherung, Ratenschutzversicherung, Restkreditversicherung – sie alle bezeichnen ein und dasselbe: eine Versicherung, die bei der Tilgung eines Ratenkredites für den Kreditnehmer einspringt, etwa, wenn dieser aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage ist, die Raten zu begleichen. Wie eine aktuelle Studie zeigt, hat diese Versicherung unter Kreditnehmern zuletzt an Bedeutung gewonnen.
Restschuldversicherung schützt Kreditnehmer und Angehörige

Eine Restschuldversicherung schützt nicht nur Ratenkreditnehmer, sondern auch deren Angehörige.

Knapp drei von zehn Verbrauchern schließen bei der Aufnahme eines Ratenkredites zugleich auch eine Restschuldversicherung ab. Das hat eine repräsentative Studie ergeben, die im Auftrag des Bankenfachverbandes von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchgeführt wurde.

Im Vergleich mit dem Vorjahr ist der Anteil derer, die ihren Ratenkredit mit einer solchen Versicherung kombinierten, demnach leicht gestiegen. Nachdem er im vergangenen Jahr noch bei 26 Prozent gelegen hatte, belief er sich in der aktuellen Umfrage auf 29 Prozent.
 

Verschiedene Risiken: Wann die Restschuldversicherung einspringt

Mit einer Restschuldversicherung können sich Kreditnehmer gegen verschiedene Risiken absichern. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel mindestens eine der folgenden Komponenten:
  • Absicherung des Kredites im Todesfall
  • Absicherung des Kredites bei Arbeitslosigkeit
  • Absicherung des Kredites bei Arbeitsunfähigkeit 
Weitere Risiken, darunter etwa eine Scheidung, werden zwar inzwischen ebenfalls von manchen Versicherern mit abgedeckt, stellen jedoch nach wie vor eher eine Randerscheinung dar, wie die Zahlen von GfK und Bankenfachverband belegen: Nur vier Prozent aller befragten Kreditnehmer, die bei Aufnahme ihres Kredites auch eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, sicherten ihren Kredit demnach für den Fall einer Scheidung ab. Bei den klassischen Versicherungsumfängen lag der prozentuale Anteil dagegen deutlich höher.

So schlossen 79 Prozent der Kredit- und Versicherungsnehmer eine Restschuldversicherung ab, die mindestens die Absicherung bei Todesfall beinhaltet. Gegen die Risiken eines Zahlungsausfalls infolge von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sicherten sich immerhin noch 65 respektive 63 Prozent ab. Häufig – laut Studie in 58 Prozent der Fälle – umfasst der Versicherungsschutz sogar alle drei genannten Risiken (Komplettschutz). Der Abschluss einer Einzelversicherung ist mit Ausnahme der Absicherung bei Todesfall hingegen weitaus seltener.

Rechnen mit dem Ernstfall: Sinnvoll oder nicht?

Rund ein Drittel aller Kreditnehmer hält den Abschluss einer Restschuldversicherung laut Umfrage generell für sinnvoll – das betrifft insbesondere eine Absicherung des Darlehens bei Tod, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Für weniger bis überhaupt nicht sinnvoll erachten die Ratenkreditnutzer hingegen eine Restschuldversicherung, die im Falle einer Scheidung einspringt.

Ob eine Ratenschutzversicherung tatsächlich zu empfehlen ist oder nicht, hängt im Wesentlichen von den vereinbarten Kreditkonditionen sowie vom Darlehensnehmer selbst ab. In der Regel ist vor allem eine Absicherung höherer Kredite mit längeren Laufzeiten durchaus empfehlenswert, denn je länger die Rückzahlung dauert, desto schwieriger kann eine reibungslose Tilgung bis zum Laufzeitende garantiert werden. Ebenso sollten Kreditnehmer mit Familie den Abschluss einer solchen Versicherung zumindest für den Todesfall in Erwägung ziehen – sollte der Darlehenskunde versterben, ist so für die finanzielle Entlastung der Angehörigen gesorgt. Weniger zu empfehlen ist eine Restschutzversicherung dagegen etwa für Beamte, die aufgrund ihres Status bereits umfangreich abgesichert sind – auch über das Arbeitsverhältnis hinaus. Gleichwohl kommt risikobedingt nicht jede Berufsgruppe für eine solche Versicherung infrage.

Nützliche Zusatzinformationen

Kurzum: Eine Ratenschutzversicherung kann durchaus sinnvoll sein, erhöht zugleich allerdings die Gesamtkosten des Darlehens. Ob sich eine solche Versicherung lohnt, ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Verbraucher sollten sich daher vor Abschluss einer Restschuldversicherung genauestens über die Vor- und Nachteile einer Restschutzversicherung informieren und prüfen, ob und falls ja welcher Schutz sich in ihrem individuellen Fall anbietet. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Restkreditversicherung finden Sie in unserem Beitrag „Kredit absichern: Das sollten Sie über die Restschuldversicherung wissen“.

Weitere Ergebnisse der GfK-Studie

Für ihre repräsentative Markstudie „Konsum- und Kfz-Finanzierung“ hat die GfK Finanzforschung im Auftrag des Bankenfachverbandes vom 3. bis 31. Juli 2015 insgesamt 1.835 Verbraucher im Alter von bis zu 75 Jahren zu ihrem Kreditverhalten befragt. Weitere Ergebnisse der Untersuchung finden Sie in unseren beiden Artikeln Kredit in jedem dritten Haushalt: So finanzieren die Deutschen und Autokredit: Autokauf ist und bleibt Kreditverwendung Nummer eins.