Wer vom Finanzamt eine Steuererstattung bekommt, der darf sich freuen. Im Schnitt über 1.000 Euro erhält der Steuerzahler zurück. Während die einen sich davon einen Urlaub gönnen, können Kreditnehmer gleich doppelt davon profitieren. Mit einer Sondertilgung lassen sich nämlich mehrere Hundert Euro sparen.
Ist die Steuererklärung erst einmal raus, dann dauert es in der Regel zwischen einem und vier Monaten, bis der Steuerbescheid erteilt wird. Steuerpflichtige haben hierbei gute Aussichten auf Erfolg, in diesem Fall also auf eine Erstattung. Knapp 90 Prozent der Steuerzahler bekamen 2018 Geld vom Finanzamt zurück. Im Durchschnitt lag diese Erstattung nach den letzten Zahlen des Statistischen Bundesamts bei 1.007 Euro.
Doch was tun mit dieser nicht gerade kleinen Summe, die nun auf dem Girokonto ist? Die einen gönnen sich ein paar Tage Urlaub oder gehen shoppen, andere legen das Geld für zukünftige Anschaffungen zur Seite. Es gibt aber auch noch eine dritte Variante: Die Sondertilgung. Als Kreditnehmer können Sie die Erstattung für die Kreditrückzahlung nutzen und so zusätzlich mehrere Hundert Euro sparen.
Was ist eine Sondertilgung und welche Vorteile habe ich davon?
Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Rückzahlung Ihres Kredites, bei der Sie neben der monatlichen Rate einen bestimmten Betrag auf das Darlehenskonto einzahlen. Den Betrag bestimmen Sie hierbei selbst. Die Sondertilgung hat zwei Vorteile:
- Durch eine Sondertilgung haben Sie den Kredit schneller zurückgezahlt und sind damit früher schuldenfrei.
- Durch die kürzere Laufzeit und den geringeren Restbetrag sparen Sie Zinskosten.
Mit einer Sondertilgung mehrere Hundert Euro sparen
Wie viel Sie bei einer Sondertilgung sparen, zeigt ein Rechenbeispiel: Nehmen wir an, Sie haben im letzten Jahr einen Kredit über 12.500 Euro abgeschlossen. Dies entspricht etwa dem durchschnittlichen Kreditbetrag, der 2018 über CHECK24 aufgenommenen
Kredite. Mit einer Laufzeit von 60 Monaten sowie einem effektiven Jahreszins von 3,76 Prozent entspricht ihr Kredit ebenfalls in etwa den Durchschnittswerten aus dem vergangenen Jahr.
Wenn Sie nun, ein Jahr nach Kreditabschluss, Ihre diesjährige Steuererstattung von 1.007 Euro für eine erste Sondertilgung verwenden dann sparen Sie sich über 150 Euro an Zinsen.
Kredit nach 12 Monaten: mit und ohne Sondertilgung |
Sondertilgung |
Keine |
1.007,00 €* |
Restschuld |
10.181,06 € |
9.174,06 € |
Restlaufzeit |
48 Monate |
43 Monate (letzte Rate =
211,10 statt 228,50 €) |
Noch zu zahlende Zinsen |
786,92 € |
634,04 € |
Ersparnis |
|
152,88 € |
* entspricht der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Steuerrückzahlung. Quelle: statista.de
Alle Berechnung wurden erstellt mithilfe von https://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php
Als Kreditnehmer profitieren Sie sich dabei doppelt: Zum einen reduziert sich durch die Sondertilgung Ihre Restlaufzeit. Statt 48 monatliche Raten zu je 228,50 Euro müssen Sie nur noch 42 Raten in derselben Höhe sowie eine etwas niedrigere Abschlussrate zahlen. Ihr Kredit ist also fünf Monate früher zurückgezahlt.
Zum anderen können Sie dank der sinkenden Zinskosten kräftig sparen. Aufgrund der Sondertilgung schulden Sie dem Kreditinstitut nun 1.007 Euro weniger. Hieraus ergeben sich weniger Zinskosten. Ohne Sondertilgung würden diese noch knapp 787 Euro betragen. Nach der außerplanmäßigen Kreditrückzahlung betragen diese Kosten nur noch 634 Euro.
Höhere Zinsersparnisse durch weitere Sondertilgungen möglich
Die gute Nachricht vorweg: Mit weiteren Sonderzahlungen erhöhen sich auch Ihre Zinsersparnisse. Bleiben wir bei unserer Beispielrechnung und gehen davon aus, dass Sie nun jährlich eine Steuererstattung in Höhe von 1.007 Euro erhalten. Diese Summe verwenden Sie für eine weitere Sondertilgung Ihres Kredites. Mit der zweiten Sondertilgung nach weiteren zwölf Monaten kommen Sie zusätzlich auf eine Ersparnis von über 90 Euro und eine um vier Monate verkürzte Laufzeit. Die dritte außerplanmäßige Rückzahlung reduziert die Restlaufzeit um weitere fünf Monate. Bei den Zinskosten sparen Sie noch rund 39 Euro.
Ersparnis bei zweiter Sondertilgung nach weiteren 12 Monaten |
Sondertilgung |
Keine |
1.007,00 €* |
Restschuld |
6.730,07 € |
5.723,07 € |
Restlaufzeit |
31 Monate (letzte Rate =
211,10 € statt 228,50 €) |
27 Monate (letzte Rate =
24,12 € statt 228,50 €) |
Noch zu zahlende Zinsen |
336,03 € |
242,05 |
Ersparnis |
|
93,98 € |
Gesamtersparnis |
|
246,86 |
Ersparnis bei dritter Sondertilgung nach weiteren 12 Monaten |
Sondertilgung |
Keine |
1.007,00 €* |
Restschuld |
3.149,32 € |
2.142,32 € |
Restlaufzeit |
15 Monate (letzte Rate =
24,12 € statt 228,50 €) |
10 Monate (letzte Rate =
120,80 € statt 228,50 €) |
Noch zu zahlende Zinsen |
73,80 € |
34,98 € |
Ersparnis |
|
38,82 € |
Gesamtersparnis |
|
285,68 € |
Fazit: Je öfter Sie Sonderzahlungen leisten, desto schneller ist der Kredit bezahlt und desto höher sind die Zinsersparnisse. In unserem Beispiel sparen Sie insgesamt rund 286 Euro an Zinsen. Der Kredit ist 14 Monate früher getilgt.
Höhere Ersparnis durch höhere Sondertilgung
Wie viel Sie an Zinsen sparen, ist nicht nur von der Häufigkeit der Sondertilgungen abhängig. Auch die Höhe der Kreditrückzahlung hat einen erheblichen Einfluss.
Bleiben wir beim oben genannten Beispiel mit einem Kreditbetrag von 12.500 Euro, einer Laufzeit von 60 Monaten, einem effektiven Jahreszins von 3,76 Prozent sowie der monatlichen Rate von 228,50 Euro.
Bereits eine eher kleine Sondertilgung von 500 Euro kann sich schon lohnen. Sollten Sie sogar 5.000 Euro übrig haben, dann belaufen sich Ihre Ersparnisse auf knapp 600 Euro.
Ersparnis durch einmalige Sondertilgung 12 Monate nach Kreditabschluss |
Sondertilgung |
Keine |
500,00 € |
1.000,00 € |
2.000,00 € |
3.000,00 € |
4.000,00 € |
5.000,00 € |
Restschuld |
10.181,06 € |
9.681,06 € |
9.181,06 € |
8.181,06 € |
7.181,06 € |
6.181,06 € |
5.181,06 € |
Restlaufzeit |
48 Monate |
46 Monate* |
43 Monate* |
38 Monate* |
34 Monate* |
29 Monate* |
24 Monate* |
Noch zu
zahlende Zinsen |
786,92 € |
708,82 € |
635,03 € |
500,70 € |
383,48 € |
282,81 € |
198,20 € |
Ersparnis |
|
78,10 € |
151,89 € |
286,22 € |
403,44 € |
504,11 € |
588,72 € |
* letzte Rate abweichend
Auch der Zeitpunkt der außerplanmäßigen Rückzahlung spielt eine Rolle. Dabei gilt: Je früher die Sondertilgung, desto mehr lässt sich sparen.
Das müssen Sie zur Sondertilgung wissen
Als Kreditnehmer dürfen Sie einen Ratenkredit jederzeit teilweise oder ganz zurückzahlen. Das ist gesetzlich geregelt nach § 500 (2) BGB. Im Kreditvergleich von CHECK24 finden Sie zahlreiche Kreditinstitute, die bei Sondertilgungen auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Übrigens müssen Sie sich keine Sorge machen, wenn Ihre Bank eine Vorfälligkeitsgebühr verlangt. Auch in diesem Fall springt der Gesetzgeber dem Kreditnehmer zur Seite. Nach § 502 (3) BGB ist die Gebühr gedeckelt. Demnach darf eine Bank folgende Gebühr erheben:
✓ Höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn noch mehr als 12 Raten zu zahlen sind.
✓ Höchstens ein 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn nur noch 12 oder weniger Raten zu zahlen sind.
✓ Höchstens den Betrag der Sollzinsen, den der Kreditnehmer zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung entrichtet hätte.
Wichtig: Eine Sondertilgung wirkt sich nur auf die Restlaufzeit Ihres Kredits aus. Die monatliche Rate bleibt davon unberührt. Möchten Sie diese ändern, so müssen Sie dies separat mit Ihrem Kreditinstitut vereinbaren.