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Den alten Kredit gegen einen neuen tauschen: Durch eine Umschuldung sparen Kreditnehmer und Immobilienbesitzer deutlich an den Zinsen.
Wenn ein Kreditnehmer einen laufenden Kredit vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit an die Bank zurückzahlt, dann spricht man von einer vorzeitigen Tilgung. Tut er das, indem er einen neuen Kredit bei einer anderen Bank aufnimmt, so spricht man von einer Umschuldung.
Eine Umschuldung ist also schlicht die Ablöse eines Darlehens – oft auch mehrerer Darlehen – mithilfe eines neuen Kredites.
Eine Umschuldung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Kreditzinsen seit Aufnahme des laufenden Darlehens gesunken sind und Kreditnehmer die noch offene Kreditschuld über ein zinsgünstigeres Darlehen neu finanzieren können.
Der Tausch von altem gegen neuen Kredit lohnt sich aber nicht allein wegen der möglichen Zinsersparnis. Wer mehrere Kredite parallel abbezahlt und diese gebündelt auf einen neuen Kredit überträgt, verschafft sich einen besseren Überblick über seine Finanzen. Schließlich geht ab der Umschuldung nur noch eine Rate pro Monat vom Konto ab.
Ganz gleich, ob Sie dank Mehreinnahmen höhere Raten leisten können als bisher oder ob Sie wegen wichtiger Anschaffungen Ihren Kredit aufstocken möchten: Eine Umschuldung bietet immer auch Gelegenheit, die Eckdaten Ihrer Finanzierung neu abzustecken. Solche Anpassungen sind bei laufenden Krediten Verhandlungssache – und oft mit Zusatzkosten verbunden.
Eine schnellere Rückzahlung – ob teilweise durch Sondertilgungen oder ganz durch eine vorzeitige Gesamttilgung – ist bei klassischen Ratenkrediten immer möglich. Eine Umschuldung, die einer vorzeitigen Gesamttilgung gleichkommt, damit also auch. Eine feste Kündigungsfrist sieht der Gesetzgeber hier nicht vor, Banken dürfen aber eine Vorlaufzeit von einem Monat festsetzen.
Banken dürfen bei einer früheren Rückzahlung eines laufenden Ratenkredites eine Gebühr verlangen, die sie für die ihr entgehenden Zinseinnahmen entschädigen soll. Wie hoch diese ausfallen darf, ist seit dem 11. Juni 2010 in § 502 BGB klar geregelt.
So darf eine Bank zunächst einmal nicht mehr verlangen, als ihr tatsächlich an Sollzinsen entgehen – eine Regelung, die aber allenfalls bei Null-Prozent-Finanzierungen oder Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen greift. In den meisten Fällen kommt stattdessen eine der folgenden beiden Obergrenzen zum Einsatz:
✓ Sind vom ursprünglichen Kredit noch mehr als zwölf Monatsraten offen, so beläuft sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Wer also etwa 10.000 Euro umschuldet, dem darf die alte Bank nicht mehr als 100 Euro in Rechnung stellen – auch, wenn der ihr entstehende Zinsschaden größer ist.
✓ Sind nur noch zwölf oder weniger Raten zu zahlen, dann darf die Bank sogar nur 0,5 Prozent der früher zurückgezahlten Summe als Entschädigung verlangen – das wären bei 10.000 Euro nur 50 Euro.
Viele Banken verzichten freiwillig auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Gerade dann, wenn Sie ein Darlehen über eine längere Laufzeit abschließen, eine spätere Umschuldung oder auch eine frühere Rückzahlung mit eigenen Mitteln nicht ausgeschlossen ist, sollten Sie schon bei Kreditabschluss auf eine kostenlose Gesamttilgung achten.
Welche Ersparnis die Umschuldung eines Ratenkredites mit sich bringt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Der Tausch von altem gegen neuen Kredit lohnt sich umso mehr,
✓ je günstiger der Zinssatz des neuen im Vergleich zum Zinssatz des alten Darlehens ausfällt,
✓ je höher die umzuschuldende Restschuld ist,
✓ je früher die Umschuldung stattfindet und
✓ wenn die alte Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet.
Pauschal beziffern lässt sich die Ersparnis einer Umschuldung damit nicht. Ein Beispiel verdeutlicht aber, dass Kreditnehmer ihre Zinskosten durch eine Umschuldung schnell um 2.000 Euro verringern können:
Birgitt Pfaff hat sich 2017 einen Herzenswunsch erfüllt und ihre Zweizimmerwohnung komplett renoviert. Bei ihrer Hausbank hat sie dafür einen Ratenkredit über 26.500 Euro mit 84 Monaten Laufzeit zu einem effektiven Jahreszins von 6,79 Prozent aufgenommen.
Dass sie ihren Kredit zu besseren Konditionen hätte abschließen können, stellte Pfaff erst ein gutes Jahr später fest, als sie sich bei CHECK24 einen Überblick über die Zinsen von Onlinekrediten verschaffte. Die Entscheidung, den alten Kredit umzuschulden, war schnell gefallen, ein passender Onlinekredit über die noch offenen 23.418,13 Euro ebenso schnell gefunden.
4,12 Prozent zahlt Pfaff seit ihrer Umschuldung und liegt damit genau im Schnitt aller CHECK24 Kunden, die im vergangenen Jahr einen oder mehrere Kredite abgelöst haben. Gegenüber ihrem bisherigen Kredit, das hatte Pfaffs Kreditberater von CHECK24 mit ihr durchgerechnet, spart die Mittvierzigerin Monat für Monat rund 28 Euro ein. Auf die restliche Laufzeit von sechs Jahren gerechnet macht das eine Ersparnis von ziemlich genau 2.000 Euro (siehe Grafik) – nicht zuletzt auch, weil ihre alte Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangte. Die wäre mit bis zu 234,18 Euro durchaus ins Gewicht gefallen – eine Umschuldung hätte sich für Frau Pfaff aber auch in diesem Fall noch bezahlt gemacht.
Ausschnitt aus der CHECK24 Infografik Umschuldung: Warum Sie sich von Ihrem alten Kredit trennen sollten
Sie wollen wissen, ob sich eine Umschuldung für Sie persönlich rechnet? Mit dem CHECK24 Umschuldungsrechner bringen Sie genau das schnell und einfach in Erfahrung.
Sie rechnen fest mit einer Zinsersparnis und wollen sich nun für Ihren Kredit von einst die günstigen Zinsen von heute sichern? So geht es:
Schritt 1: Bringen Sie die Kosten Ihres alten Kredites in Erfahrung
Nehmen Sie Ihren Kreditvertrag zur Hand und bringen Sie neben Ihrem Zinssatz in Erfahrung, wie viel vom ursprünglichen Kreditbetrag (Restschuld, ohne Zinsen) noch offen ist, wie viele Raten Sie bis zur vollständigen Tilgung noch zahlen müssen, ob und in welcher Höhe Ihre bisherige Bank für die vorzeitige Ablöse eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Schritt 2: Suchen und finden Sie einen neuen, günstigeren Kredit
Begeben Sie sich auf die Suche nach einem zinsgünstigeren Umschuldungskredit in Höhe Ihrer Restschuld (gegebenenfalls plus Vorfälligkeitsgebühr) und mit passender Ratenanzahl. Holen Sie am besten mehrere Kreditangebote ein und bringen Sie Ihr Sparpotential in Erfahrung, indem Sie die Summe aller noch offenen Raten Ihres Altkredites mit dem Gesamtbetrag Ihrer Kreditangebote vergleichen.
Schritt 3: Lösen Sie Ihren alten Kredit durch Ihren neuen ab
Kündigen Sie Ihren Altkredit, schließen Sie Ihr neues Darlehen ab und gleichen Sie mit dem einmal ausgezahlten Betrag Ihres neuen Kredites die Restschuld Ihres alten Kredites aus – sofern das Ihre neue Bank nicht schon für Sie übernimmt.
Viele Banken übernehmen die Ablöse des alten Kredites und lassen Sich dafür von Ihnen eine Ablösevollmacht erteilen. Der Umschuldungsbetrag landet so direkt auf dem Kreditkonto der alten Bank.
Die gute Nachricht zuerst: Eine Restschuldversicherung, die gemeinsam mit dem alten Kredit abgeschlossen wurde, ist bei einer Umschuldung desselben immer kündbar. Entgegen der weitläufigen Meinung, die vorzeitige Ablöse des Kredites sei oft der einzige Weg aus einer Ratenschutzversicherung, räumen die meisten Versicherer ihren Kunden sogar ein reguläres Kündigungsrecht ein, wie unsere Analyse verschiedener Versicherungsverträge ergab.
Die schlechte Nachricht: Wer seinen Kredit umschuldet, darf nicht davon ausgehen, dass die Versicherung automatisch mitgekündigt wird. Oftmals ist eine gesonderte Kündigung erforderlich. Sofern der Kreditnehmer zugleich auch Versicherungsnehmer ist, kann er diese eigenständig bei seinem Versicherer einreichen. Regelmäßig übernehmen aber die kreditgebenden Banken diese Rolle – in dem Fall müssen Kunden ihr Geldhaus mit der Kündigung der Restschuldversicherung beauftragen. Wie Sie Ihre Restschuldversicherung kündigen, erfahren Sie durch einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen. Diese liegen Ihrem Kreditvertrag bei.
Und die Prämie? Die wird anteilig für den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird, zurückerstattet. Da die Prämie für gewöhnlich als Einmalbetrag von der Bank vorgestreckt und auf die Darlehenssumme aufgeschlagen wird, erfolgt die Erstattung direkt auf das Kreditkonto.
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